Im Jahr 1859 hieß dieser Tag noch anders. Pierer’s Universal-Lexikon zählte damals drei Ehejubiläen auf: die Silberne Hochzeit nach 25 Jahren, die Goldene nach 50 und die Diamantene nach 75 Jahren. Heute steht die Diamantene Hochzeit für 60 Jahre, und der 75. Hochzeitstag heißt meist Kronjuwelenhochzeit.
Wer ihn 2026 feiert, hat 1951 geheiratet, oft in der jungen Bundesrepublik oder in der DDR. Im Westen stand damals schon im Grundgesetz: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Im Bürgerlichen Gesetzbuch stand trotzdem noch, dass in der Ehe der Mann entscheidet. Ein Versehen war das nicht, das Grundgesetz selbst hatte dem alten Recht eine Frist bis März 1953 gelassen.
Selbst eine Braut, die 1951 mit 18 vor dem Standesbeamten stand, ist am 75. Hochzeitstag 93. Für eine Kronjuwelenhochzeit müssen zwei Menschen in aller Regel über 90 werden, und zwar gemeinsam. Wie selten das ist, sagt keine bundesweite Statistik, die wir gefunden haben. Ein paar belastbare Zahlen gibt es trotzdem.
Wie heißt der 75. Hochzeitstag?
Der 75. Hochzeitstag heißt Kronjuwelenhochzeit, auch Alabasterhochzeit. So führt ihn auch unsere Übersicht aller Hochzeitstage und ihrer Namen. Gezählt wird ab der standesamtlichen Trauung, denn nur sie schließt in Deutschland die Ehe. 1951 war das nicht anders. Im Ehegesetz von 1946, das damals in beiden deutschen Staaten galt, hieß es: „Eine Ehe kommt nur zustande, wenn die Eheschließung vor einem Standesbeamten stattgefunden hat.“
| Jahre | Name |
|---|---|
| 60 | Diamantene Hochzeit |
| 65 | Eiserne Hochzeit |
| 67,5 | Steinerne Hochzeit |
| 70 | Gnadenhochzeit |
| 75 | Kronjuwelenhochzeit, auch Alabasterhochzeit |
| 80 | Eichenhochzeit |
Eindeutig ist die Zuordnung nicht. Für 75 Jahre kursieren außerdem die Eiserne und sogar die Diamantene Hochzeit, die sonst für 65 und 60 Jahre stehen. Einen verbindlichen Standard gibt es nicht, die Namen der Hochzeitstage sind regional gewachsen. Auf einer Karte oder in einer Anzeige ist deshalb die Zahl das Sicherste: „75 Jahre“ versteht jeder.
Warum die Namen so unklar sind
Wer in alten Lexika nachschlägt, sieht, dass die Namen gewandert sind:
- 1859 setzt Pierer’s Universal-Lexikon die Diamantene Hochzeit auf den 75. Jahrestag, nach Silber und Gold im Abstand von jeweils 25 Jahren. Als Beispiel nennt es einen Fall aus dem Jahr 1851 in Preußen, genau hundert Jahre bevor die heutigen Jubelpaare geheiratet haben.
- 1906 ist die Diamantene Hochzeit in Meyers Großem Konversations-Lexikon auf 60 Jahre gerückt. Die Eiserne Hochzeit beschreibt dasselbe Lexikon als „die Feier der sehr seltenen 70. oder 75. Wiederkehr des Hochzeitstages“.
- 1911 führt auch Brockhaus’ Kleines Konversations-Lexikon die Diamantene Hochzeit als 60. Jahrestag.
- Heute steht die Eiserne Hochzeit meist für 65 Jahre.
Wer für 75 Jahre auf die Eiserne oder die Diamantene Hochzeit stößt, liest also womöglich eine ältere Schicht der Tradition. Wann die Namen Kronjuwelen- und Alabasterhochzeit aufkamen, haben wir dagegen nicht herausgefunden. Die Wikipedia belegt die Alabasterhochzeit mit einer Namenssammlung der Gesellschaft für deutsche Sprache von 1992. Die Kronjuwelenhochzeit stand spätestens 2010 in der Zeitung, und die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz verwendet den Namen in einer Pressemitteilung vom Januar 2026. Im Online-Duden ergab unsere Suche nach beiden Begriffen keinen Treffer.
Was Kronjuwelen und Alabaster bedeuten
Eine belegte Entstehungsgeschichte haben wir für keinen der beiden Namen gefunden. Was sich sagen lässt:
Kronjuwelen sind laut Duden wertvolle Schmuckstücke im Besitz eines Herrscherhauses. Die naheliegende Lesart: Nach Silber, Gold und Diamant kommt das Kostbarste überhaupt. Das Hamburger Abendblatt stellte die Kronjuwelenhochzeit 2010 „als Krönung“ ans Ende seiner Aufzählung der Ehejubiläen.
Alabaster ist laut Duden eine „feinkörnige, weißliche, meist durchscheinende Gipsart“. Gips steht auf der Mohsschen Härteskala bei 2 und lässt sich mit dem Fingernagel ritzen, der Diamant steht bei 10. Nach dem Diamanten, der die Skala anführt, kommt bei 75 Jahren also ein weicher, durchscheinender Stein. Man kann das so lesen: Nach 75 Jahren muss eine Ehe niemandem mehr beweisen, wie hart sie ist, und zwei Menschen sehen einander ohnehin durch und durch. Das ist unsere Deutung, keine überlieferte.
Gratuliert der Bundespräsident zum 75. Hochzeitstag?
Ja. Der Bundespräsident gratuliert Ehepaaren zum 65., 70., 75. und 80. Hochzeitstag, so steht es auf seiner Seite zu Jubiläen und Ehrenpatenschaften. Das Schreiben erstellt das Bundesverwaltungsamt in seinem Auftrag und schickt es per Post direkt an das Paar. Gemeldet wird das Jubiläum von der Wohnsitzgemeinde, Voraussetzung ist ein ständiger Wohnsitz in Deutschland.
Für manche Paare ist es nicht der erste Brief dieser Art: Wer 2016 zur Eisernen Hochzeit und 2021 zur Gnadenhochzeit gemeldet wurde, dürfte schon zwei bekommen haben.
Ob der Brief ankommt, hängt an der Gemeinde. Manche melden Ehejubiläen von sich aus, andere nur auf Antrag. Wie das Verfahren läuft und welche Unterlagen verlangt werden, haben wir im Artikel zur Eisernen Hochzeit beschrieben. Kurz gefasst: Ruf zwei bis drei Monate vorher bei der Wohnsitzgemeinde an und frag, ob sie das Jubiläum meldet und ob für Land und Gemeinde ein Antrag nötig ist.
Wer vom Jubiläum erfahren darf
Das Bundesmeldegesetz zählt jedes Ehejubiläum ab dem 50. zu den Jubiläen, über die die Meldebehörde Mandatsträgern, Presse und Rundfunk auf Verlangen Auskunft geben darf: Name, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums (§ 50 BMG). Wer nicht möchte, dass Politik oder Presse von dem Jubiläum erfahren, kann dieser Weitergabe widersprechen. Umgekehrt kann eine alte Sperre im Melderegister der Grund sein, warum ein Glückwunsch ausbleibt. Mehr dazu steht im Artikel zur Goldenen Hochzeit.
Was die Länder beitragen
- Bayern: Der Ministerpräsident gratuliert laut BayernPortal zum 50. und zu jedem folgenden halbrunden oder runden Hochzeitstag, also auch zum 75. Ein Antrag ist nicht nötig, die Staatskanzlei stellt das Schreiben direkt zu. Voraussetzung ist ein ständiger Wohnsitz in Bayern.
- Baden-Württemberg: Der Ministerpräsident ehrt Ehejubilare laut Staatsministerium mit einer Glückwunschurkunde zum 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag. Den Antrag stellt das Bürgermeisteramt beim Staatsministerium.
In den übrigen Ländern gelten eigene Regeln. Was vor Ort üblich ist, weiß die Wohnsitzgemeinde.
Wie viele Paare sind 75 Jahre verheiratet?
Eine bundesweite amtliche Zahl haben wir nicht gefunden. Auch die Statistik des Bundespräsidenten hilft nur begrenzt: 2025 verschickte er 29.635 Glückwünsche zu Ehejubiläen, 2013 waren es 10.826. Die Zahl fasst aber den 65., 70., 75. und 80. Hochzeitstag zusammen, und sie enthält nur Paare, deren Jubiläum gemeldet wurde.
Zwei Länder liefern eine Größenordnung, beide für 2025, also für Paare, die 1950 geheiratet haben:
- Hamburg: Das Statistikamt Nord hat das Hamburger Melderegister ausgewertet. Danach konnten 2025 in Hamburg 28 Ehepaare ihren 75. Hochzeitstag feiern. Zum Vergleich: 141 Paare waren 70 Jahre verheiratet, 1.926 Paare 60 Jahre. Vier Paare kamen sogar auf 80 Ehejahre.
- Rheinland-Pfalz: Der Ministerpräsident gratulierte laut Staatskanzlei 2025 zehn Paaren zur Kronjuwelenhochzeit, 285 Paaren zum 70. und 4.020 Paaren zum 60. Hochzeitstag. Gezählt sind hier nur die Paare, denen gratuliert wurde.
Als Quote taugen diese Zahlen nicht. Die Heiratsjahrgänge waren unterschiedlich groß, Menschen sind zu- und weggezogen, und beide Angaben gelten nur für ein Land. Wie stark die Werte schwanken, zeigt Hamburg selbst: Für 2023, also für Paare mit Hochzeit im Jahr 1948, hatte das Statistikamt Nord nur sieben Kronjuwelenpaare gezählt. Die Größenordnung zeigen sie trotzdem: Selbst in einer Millionenstadt wie Hamburg geht es nicht um Hunderte, sondern um ein paar Dutzend Paare oder weniger.
Was solche Ehen trägt, haben wir im Text über das Geheimnis langer Ehen zusammengefasst. Und wie weit eine Ehe überhaupt reichen kann: Die längste, die Guinness World Records führt, dauerte 88 Jahre und 349 Tage, von 1809 bis 1898. Weitere Rekordfälle stehen im Artikel zur Diamantenen Hochzeit.
Geheiratet 1951: Welche Regeln galten für die Ehe?
1951 heirateten in beiden deutschen Staaten zusammen rund 718.000 Paare, laut Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung 522.900 im früheren Bundesgebiet und 195.200 in der DDR. Das waren mehr als doppelt so viele Hochzeiten wie 2025 in ganz Deutschland: Da zählte das Statistische Bundesamt 348.800 Eheschließungen, den niedrigsten Stand seit Beginn der Zeitreihe 1950. Wie viele der Ehen von 1951 heute noch bestehen, weist keine Statistik aus, die wir gefunden haben.
Diese Paare haben in zwei verschiedene Rechtsordnungen hineingeheiratet. Das Eherecht im Westen hatte dabei ein eingebautes Ablaufdatum.
Bundesrepublik: Gleichberechtigung mit Frist
Seit Mai 1949 galt das Grundgesetz, und in Artikel 3 stand der Satz, den Elisabeth Selbert im Parlamentarischen Rat durchgesetzt hatte: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ In den Übergangsbestimmungen legte Artikel 117 allerdings fest, dass Recht, das dem widerspricht, bis zu seiner Anpassung in Kraft bleibt, „jedoch nicht länger als bis zum 31. März 1953“. Ein Beitrag in der Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“ der Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt die Frist als Schutz davor, dass der Gesetzgeber die Gleichberechtigung einfach aussitzt.
Bis dahin galt das Familienrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs aus der Kaiserzeit. Was darin stand, fasste die Bundesregierung im Oktober 1952 selbst zusammen, in der Begründung ihres Entwurfs für ein neues Familienrecht (Bundestagsdrucksache 1/3802). Für die Paare von 1951 hieß das:
- Entscheidungen: Dem Mann stand die Entscheidung in allen Angelegenheiten des gemeinsamen Ehelebens zu, er bestimmte insbesondere Wohnort und Wohnung. Folgen musste die Frau seiner Entscheidung nur dann nicht, wenn sie ein Missbrauch seines Rechts war (§ 1354 BGB).
- Name: Die Frau erhielt mit der Heirat den Familiennamen des Mannes. Einen anderen Namen als Familiennamen durfte sie nicht führen (§ 1355).
- Haushalt und Betrieb: Die Frau war berechtigt und verpflichtet, das gemeinsame Hauswesen zu leiten. Im Geschäft ihres Mannes musste sie mitarbeiten, soweit das in ihren Verhältnissen üblich war. Eine entsprechende Pflicht des Mannes gab es nicht (§ 1356).
- Beruf: Einen Beruf außer Haus durfte die Frau grundsätzlich ausüben. Hatte der Mann ihrer Stelle nicht zugestimmt, konnte er ihr Arbeitsverhältnis aber ohne Kündigungsfrist kündigen, wenn ihn das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag dazu ermächtigte. Die Ermächtigung musste das Gericht erteilen, wenn ihre Tätigkeit die ehelichen Interessen beeinträchtigte (§ 1358).
- Schlüsselgewalt: Das Wort klingt nach Wohnungsschlüssel, gemeint war aber etwas anderes: das Recht der Frau, innerhalb ihres häuslichen Wirkungskreises Geschäfte für den Mann zu besorgen und ihn dabei zu vertreten, etwa beim Einkauf für den Haushalt. Der Mann konnte dieses Recht ohne Gericht beschränken oder ausschließen. Stellte sich das als Missbrauch heraus, hob das Vormundschaftsgericht die Beschränkung auf Antrag der Frau auf (§ 1357).
- Vermögen: Im gesetzlichen Güterstand verwaltete der Mann das Vermögen der Frau, ausgenommen ihr sogenanntes Vorbehaltsgut. Dazu gehörte, was sie durch ihre Arbeit oder ein eigenes Erwerbsgeschäft erwarb (§ 1367). Die Erträge durfte er, soweit er sie nicht für den Unterhalt der Familie brauchte, für sich verwenden, ohne ihr Rechenschaft zu schulden. Verfügen konnte er über ihr Vermögen in der Regel aber nur gemeinsam mit ihr.
- Kinder: Die elterliche Gewalt hatte der Vater, er vertrat die Kinder. Die Mutter sorgte neben ihm für die Person des Kindes, bei Meinungsverschiedenheiten ging die Meinung des Vaters vor (§ 1634).
Schon der Weg zum Standesamt hatte Regeln, die heute fremd wirken. Volljährig war im Westen erst, wer 21 war, und wer jünger war, brauchte für die Heirat die Zustimmung der Eltern. So beschreibt es der Deutsche Bundestag im Rückblick auf die Reform, die das zum 1. Januar 1975 änderte. Nach dem Ehegesetz sollten Frauen nicht vor 16 heiraten und Männer nicht vor 21, Ausnahmen waren möglich.
Was sich in den ersten Ehejahren änderte
Für diese Paare war die Reform des Eherechts kein Kapitel im Geschichtsbuch. Sie fiel in ihre ersten Ehejahrzehnte:
- September 1951: In Karlsruhe nimmt das Bundesverfassungsgericht seine Arbeit auf.
- Oktober 1952: Der Regierungsentwurf will vieles ändern, das letzte Wort des Mannes bei Uneinigkeit aber behalten.
- 31. März 1953: Die Frist aus Artikel 117 läuft ab, ohne dass der Bundestag ein neues Familienrecht beschlossen hat. Ab dem 1. April 1953 müssen die Gerichte selbst nach dem Gleichberechtigungsgrundsatz entscheiden. Was ihm widerspricht, gilt nicht mehr, auch wenn es noch im Gesetzbuch steht.
- 18. Dezember 1953: Das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass Artikel 3 Absatz 2 seit dem Ablauf der Frist unmittelbar gilt.
- 1. Juli 1958: Das Gleichberechtigungsgesetz tritt in Kraft, ausdrücklich auch für Ehen, die vorher geschlossen wurden. Paare, die am 31. März 1953 im alten Güterstand gelebt hatten, leben seitdem in der Zugewinngemeinschaft, soweit sie nichts anderes vereinbart haben (Art. 8 GleichberG).
- 1. Juli 1977: Die Reform des Ehe- und Familienrechts streicht das Leitbild der Hausfrauenehe. Die Paare von 1951 sind da schon mehr als 25 Jahre verheiratet.
Was das Gleichberechtigungsgesetz im Einzelnen änderte und was davon bis 1977 blieb, steht im Artikel zur Eisernen Hochzeit.
Und in der DDR?
Wer 1951 in der DDR heiratete, heiratete zwar nach demselben Ehegesetz von 1946, aber in eine Ehe mit anderen Regeln. Die Verfassung vom 7. Oktober 1949 erklärte Mann und Frau für gleichberechtigt und hob alle entgegenstehenden Gesetze auf, ohne Übergangsfrist und in Artikel 30 ausdrücklich auch für die Familie. Das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau vom 27. September 1950 zog daraus die Folgen: ein gemeinsames Entscheidungsrecht beider Eheleute, etwa über Wohnung und Kindererziehung, kein Hindernis für den Beruf der Frau durch die Heirat und die elterliche Sorge für beide gemeinsam.
Volljährig war man in der DDR früher, seit Mai 1950 mit 18, und die Volljährigkeit machte ehemündig (Gesetz vom 17. Mai 1950). Eine 19-jährige Braut brauchte in Leipzig also keine Zustimmung der Eltern, in Hamburg schon.
Auch im Osten ließ das große Gesetzbuch auf sich warten. Das Gesetz von 1950 verlangte vom Justizministerium, bis Ende 1950 den Entwurf eines Familienrechtsgesetzes vorzulegen. Das Familiengesetzbuch der DDR datiert vom 20. Dezember 1965, fünfzehn Jahre später.
Wie feiert man die Kronjuwelenhochzeit?
Jenseits der 90 bestimmt die Tagesform, was geht. Was bei Feiern für Hochbetagte zählt, von der Dauer über Hörgeräte bis zu Demenz, beschreibt der Artikel zur Diamantenen Hochzeit ausführlich. Warum ein kleiner Rahmen in der eigenen Wohnung und eine Stunde oft genügen, steht im Artikel zur Gnadenhochzeit. Zum 75. Hochzeitstag kommen zwei Dinge dazu:
- Ein Foto aller Generationen. Kinder aus den 1950er-Jahren sind heute selbst um die 70, dazu kommen Enkel, Urenkel und manchmal schon Ururenkel. Mach das Foto früh am Tag, solange alle noch frisch sind, und lass für jeden Haushalt einen Abzug machen.
- Wer pflegt, feiert mit. Pflegt einer der beiden den anderen, ist Entlastung wichtiger als jedes Programm: Organisation, Einkauf und Abwasch übernehmen an diesem Tag andere. Was pflegenden Partnern hilft, steht im Artikel zur Platinhochzeit.
Was schenkt man zur Kronjuwelenhochzeit?
Viele Paare haben mit Mitte 90 mehr Dinge, als sie brauchen. Gut passen Geschenke, die an die 75 Jahre anknüpfen oder Zeit schenken:
- Die Urkunde von 1951. Der Heiratseintrag liegt in der Regel noch beim Standesamt des Heiratsorts, denn Eheregister werden dort 80 Jahre lang fortgeführt, bevor sie einem Archiv angeboten werden (§ 5 PStG und § 7 PStG). Eine Urkunde daraus dürfen nicht nur die Eheleute beantragen, sondern auch Kinder und Enkel (§ 62 PStG). Frag nach, ob es eine beglaubigte Abschrift des alten Eintrags gibt. Gerahmt neben dem Hochzeitsfoto erzählt sie mehr als jeder Spruch.
- Ein Bild aus jedem Jahrzehnt. Acht Fotos von den 1950ern bis heute, in einem Rahmen oder als kleines Heft mit großer Schrift und Jahreszahlen.
- Kronjuwelen mit Augenzwinkern. Zwei kleine Kronen für die Torte oder für das Foto, wenn das Paar Sinn für so etwas hat.
- Etwas aus Alabaster. Wer das Material aufgreifen will, findet kleine Windlichter oder Schalen. Weil der Stein durchscheinend ist, leuchtet er, wenn ein Licht darin brennt. Ein LED-Teelicht ist sicherer als eine Flamme, wenn Augen oder Hände unsicher geworden sind.
- Zeit mit festem Termin. Ein Besuch pro Woche, der im Kalender steht, ist mehr wert als ein weiterer Gegenstand im Regal.
Wie gratuliert man zum 75. Hochzeitstag?
Der Aufbau ist derselbe wie bei jedem Ehejubiläum: der Anlass, ein konkretes Detail, ein Wunsch. Weitere Formulierungen findest du in unseren Glückwünschen zum Hochzeitstag, für eine Rede hilft die Anleitung zur Hochzeitsrede. Zwei Hinweise speziell für den 75.:
- Groß schreiben. Mit Mitte 90 lassen oft die Augen nach. Eine kurze Karte in großer, dunkler Schrift, die die beiden selbst lesen können, ist mehr wert als eine lange, die jemand vorlesen muss.
- Die beiden meinen, nicht die Zahl. Rekorde und Statistik interessieren die Gäste mehr als das Paar. Erzähl lieber, was die zwei ausmacht.
Was du besser weglässt:
- Reden, die wie ein Nachruf klingen. Wer über zwei Menschen Mitte 90 spricht, rutscht leicht in die Vergangenheitsform: „Ihr wart immer …“. Erzähl lieber, was die beiden heute ausmacht und worüber sie heute lachen.
- Über das Paar statt mit ihm reden. Sprich die beiden direkt an und nicht in der dritten Person über ihre Köpfe hinweg, auch wenn einer schlecht hört oder vergesslich geworden ist.
Von den Urenkeln
Liebe Uroma, lieber Uropa,
75 Jahre verheiratet, das ist länger, als es unsere Schule gibt. Wir haben euch ein Bild gemalt, auf dem ihr beide eine Krone tragt, weil ihr für uns König und Königin seid.
Eure Mia und euer Ben
Von den Kindern (Hochzeit im Westen)
Liebe Mama, lieber Papa,
1951 habt ihr Ja gesagt, in einer Zeit, in der das Gesetz euch noch vorschreiben wollte, wer was zu sagen hat. Ihr habt eure Ehe trotzdem so geführt, wie es zu euch passte, und uns gezeigt, dass man miteinander redet, bevor man entscheidet. Zur Kronjuwelenhochzeit danken wir euch für 75 Jahre, von denen wir die meisten miterleben durften.
Eure Kinder
Kurz für die Karte
75 Jahre, zwei Menschen, ein Versprechen. Herzlichen Glückwunsch zur Kronjuwelenhochzeit und einen Tag, der sich ganz nach euch richtet.
Ein Vers für die Karte
Kein Gold, kein Stein hält so lange Schritt
wie zwei, die sagen: Ich geh mit.
Seit 1951 Hand in Hand,
das schönste Kronjuwel im Land.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kronjuwelenhochzeit ist der 75. Hochzeitstag, auch Alabasterhochzeit genannt. Wer 2026 feiert, hat 1951 geheiratet. Gezählt wird ab der standesamtlichen Trauung.
- Die Namen sind gewandert. In einem Lexikon von 1859 war die Diamantene Hochzeit der 75. Hochzeitstag, in einem von 1906 stand die Eiserne für den 70. oder 75. Einen verbindlichen Standard gibt es bis heute nicht.
- Der Bundespräsident gratuliert zum 75. Hochzeitstag, gemeldet wird über die Wohnsitzgemeinde. Auch Länder gratulieren, in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz etwa der Ministerpräsident.
- Eine bundesweite Zahl der Kronjuwelenpaare haben wir nicht gefunden. In Hamburg waren es 2025 laut Melderegister 28 Paare.
- 1951 galt im Westen noch das Eherecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs aus der Kaiserzeit, weil Artikel 117 des Grundgesetzes ihm eine Frist bis zum 31. März 1953 ließ. Dem Mann stand die Entscheidung in allen Angelegenheiten des gemeinsamen Ehelebens zu. Beeinträchtigte die Arbeit seiner Frau die ehelichen Interessen, konnte er ihr Arbeitsverhältnis mit Ermächtigung des Vormundschaftsgerichts kündigen. In der DDR galt bereits ein gemeinsames Entscheidungsrecht.
- Gefeiert wird nach Tagesform, im kleinen Rahmen und mit einem Foto aller Generationen. Geschenke mit Geschichte, etwa eine Urkunde aus dem Heiratseintrag von 1951, passen besser als weitere Gegenstände.
Quellen: Der Bundespräsident (Jubiläen und Ehrenpatenschaften), Bundesverwaltungsamt (Ehrungen und Auszeichnungen), BayernPortal, Staatsministerium Baden-Württemberg, Bundesmeldegesetz, Personenstandsgesetz und Gleichberechtigungsgesetz (gesetze-im-internet.de), Grundgesetz, Bundestagsdrucksache 1/3802 vom 23. Oktober 1952, Deutscher Bundestag (Textarchiv), Bundeszentrale für politische Bildung, Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (Fakt L102), Statistisches Bundesamt, Statistikamt Nord, Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Ehegesetz von 1946, Verfassung der DDR von 1949 und DDR-Gesetze von 1950 (verfassungen.de), Pierer’s Universal-Lexikon (1859), Meyers Großes Konversations-Lexikon (1906), Brockhaus’ Kleines Konversations-Lexikon (1911), Duden, Spektrum Lexikon der Chemie, Wikipedia (Artikel „Hochzeitstag“), Hamburger Abendblatt (23.10.2010), Guinness World Records.




