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Seriöse Dating-Apps: So erkennst du unseriöse Dating-Seiten

Seriöse Dating-Apps erkennen: 10 Prüfpunkte von Impressum bis Kündigungsbutton, typische Muster unseriöser Dating-Seiten und deine Rechte bei Abo und Widerruf.

Laura Weber
Laura Weber
· 20 Min. Lesezeit

Seriöse Dating-Apps erkennst du nicht an einem Siegel oder an vielen Sternen im App-Store, sondern an Dingen, die du vor der Anmeldung selbst nachlesen kannst: wer die App betreibt, was sie kostet, wie lange ein Abo läuft und wie du wieder herauskommst. Eine Liste geprüft seriöser Anbieter findest du hier deshalb nicht, auch keine Namensliste unseriöser Dating-Seiten. Du bekommst zehn Prüfpunkte, die typischen Muster unseriöser Angebote und deine Rechte, vom 14-tägigen Widerruf bis zur Widerrufsfunktion, die seit dem 19. Juni 2026 Pflicht ist.

Der Rechtsteil ist Orientierung für Verbraucherverträge nach deutschem Recht, keine Rechtsberatung. Geht es um konkretes Geld, hilft dir die Verbraucherzentrale.

Was macht eine Dating-App seriös?

Ein staatliches Prüfzeichen für seriöse Dating-Apps haben wir nicht gefunden. „Seriös“ ist deshalb kein Etikett, sondern eine Summe von Eigenschaften: Du weißt, mit wem du einen Vertrag schließt, und kennst Preis, Laufzeit und Kündigungsweg, bevor du zahlst. Du schreibst mit echten Menschen, die selbst jemanden suchen. Mit deinen Daten passiert nur, was du nachlesen konntest. Und du kommst so leicht wieder heraus, wie du hineingekommen bist.

Seriös heißt weder kostenlos noch teuer. Was „kostenlos“ bei Singlebörsen tatsächlich bedeutet, erklären wir im Artikel Partnersuche kostenlos.

Wichtig ist auch die Art des Angebots, denn davon hängen deine Rechte ab. Bei einer Singlebörse oder Dating-App suchst du selbst, eine Partnervermittlung schlägt dir anhand deiner Angaben und Suchkriterien konkrete Kontakte vor, so unterscheidet es die Verbraucherzentrale. Für klassische Agenturen mit persönlicher Vermittlung gelten besondere Regeln (siehe Rechtsteil), und auf manchen Chat-Portalen schreibst du gar nicht mit anderen Suchenden (siehe Prüfpunkt 9).

Welche Dating-Seiten sind unseriös?

Eine Namensliste führen wir nicht. Ob es zu einem Anbieter Warnungen gibt, findest du, wenn du den Firmennamen aus dem Impressum in eine Suchmaschine eingibst; das raten die Verbraucherzentralen auch beim Onlinekauf. Erkennbar sind unseriöse Dating-Seiten an Mustern, die seit Jahren gleich bleiben.

Für eine 2018 veröffentlichte Untersuchung haben die Verbraucherzentralen 65 Menschen befragt, die sich von August bis Oktober 2017 wegen Online-Dating beraten ließen, und die 26 Portale untersucht, die sie nannten. Bei 25 davon waren die Kosten ohne Anmeldung nicht zu finden (Bericht „Fallstricke beim Online-Dating“). Repräsentativ ist das nicht, es ging um Portale, über die sich Ratsuchende beschwert hatten. Dieselben Probleme nennt aber das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland in einer im Februar 2026 aktualisierten Mitteilung aus seinen Beschwerden: automatische Vertragsverlängerungen, versteckte Zusatzleistungen, hohe Forderungen nach einem Widerruf und fiktive Profile. Typisch sind:

  • Preise, die erst nach der Anmeldung oder auf der Bestellseite auftauchen.
  • Ein Probeabo für wenig Geld, das sich in eine teure, lange Mitgliedschaft verlängert.
  • Gesondert bezahlte „Starterpakete“ im Kleingedruckten.
  • Viele Nachrichten attraktiver Profile kurz nach der Anmeldung, auf die du nur gegen Bezahlung antworten kannst.
  • Münzsysteme, bei denen unklar bleibt, was eine einzelne Nachricht kostet.
  • Hinweise, dass Profile fiktiv sind oder Mitarbeitende des Anbieters für sie schreiben, oft nur versteckt im Kleingedruckten.
  • Hürden beim Kündigen, etwa ein fehlender oder versteckter Kündigungsbutton.

Ein einzelnes Merkmal macht noch keine unseriöse Seite. Bei Partnervermittlungen mit kostenloser und kostenpflichtiger Mitgliedschaft ermöglicht die kostenlose laut Verbraucherzentrale zum Beispiel noch keinen Austausch mit anderen Suchenden. Das ist ärgerlich, aber für sich kein Warnzeichen. Vorsicht ist geboten, wenn mehrere Muster zusammenkommen.

Die Prüfliste: 10 Punkte, bevor du dich anmeldest

Du brauchst dafür nur Impressum, AGB, Datenschutzerklärung und den Eintrag im App-Store. Prüf alles, bevor du Zahlungsdaten eingibst, und mach vor dem Vertragsschluss Screenshots von Angebot und Bestellseite, wie es das Europäische Verbraucherzentrum rät.

1. Impressum und Betreiber

Lies das Impressum vor der Registrierung, rät die Verbraucherzentrale. In Deutschland verlangt § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes von geschäftsmäßigen Anbietern unter anderem Namen und Anschrift, bei Gesellschaften auch Rechtsform und Vertretungsberechtigte, eine E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Handelsregister und Registernummer. Prüf, ob die Firma im Impressum dieselbe ist wie in den AGB und ob dort eine echte Anschrift steht. Auf der Zahlungsbestätigung steht bei Abos über Apple oder Google dagegen der Store. Bei Anbietern im Ausland ist es laut Verbraucherzentrale häufig mühsamer, Geld zurückzuholen, vor allem außerhalb der EU.

Ob ein Anbieter bereit ist, an Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, muss er auf seiner Website oder mit seinen AGB mitteilen, Unternehmen mit höchstens zehn Beschäftigten ausgenommen (§ 36 VSBG). Wer mitmacht, gibt dir im Streit einen Weg ohne Gericht.

2. Preise vor der Anmeldung sichtbar

Wer seine Preise schon vor der Anmeldung zeigt, macht dir den Vergleich leicht. In der Untersuchung der Verbraucherzentralen war das die Ausnahme. Spätestens unmittelbar vor der Bestellung muss der Anbieter klar und hervorgehoben angeben, was du kaufst: den Gesamtpreis, bei Abos die Kosten je Abrechnungszeitraum und bei Festbeträgen die monatlichen Gesamtkosten, dazu Laufzeit, Kündigungsbedingungen und Mindestdauer (§ 312j Abs. 2 BGB mit Art. 246a § 1 EGBGB). Wurde der Preis auf Grundlage einer automatisierten Entscheidung für dich personalisiert, muss auch das dort stehen. Der Bestellknopf muss klar sagen, dass du zahlst, etwa mit „zahlungspflichtig bestellen“, sonst kommt kein Vertrag zustande (§ 312j Abs. 3 und 4 BGB).

Rechne auf die ganze Laufzeit hoch: Ein niedriger Monatspreis mit zwölf Monaten Bindung kann mehr kosten als ein einzelner, teurerer Monat, wenn die App nichts für dich ist. Die Verbraucherzentrale rät zu kurzen Laufzeiten und dazu, monatlich zu zahlen statt die ganze Laufzeit im Voraus.

3. AGB: Laufzeit und Verlängerung

In den AGB steht, wie lange die erste Laufzeit dauert, ob und um wie viel sich das Abo verlängert, zu welchem Preis und bis wann du kündigen musst. Für Verträge seit dem 1. März 2022 gelten dafür feste Grenzen, siehe Rechtsteil.

Vorsicht bei Probeangeboten: „1 Euro für 14 Tage“ verlängert sich laut Verbraucherzentrale in der Regel in eine teure, langfristige Mitgliedschaft; abgebucht wird dann über die schon hinterlegten Daten. Trag dir das Ende der Probezeit in den Kalender. Für Probeabos im App Store rät Apple, mindestens 24 Stunden vor Ablauf zu kündigen (Stand: 7. Oktober 2026).

Such außerdem nach gesondert bezahlten Paketen. Das Europäische Verbraucherzentrum warnt vor „Starterpaketen“ mit Zusatzleistungen wie Premium-Services, Profiloptimierung oder Beratungsgesprächen, deren Kosten im Kleingedruckten versteckt sind. Warum das beim Widerruf zählt, steht weiter unten.

4. Kündigungsbutton

Kannst du auf der Website eines Anbieters ein kostenpflichtiges Abo abschließen, muss dort eine Kündigungsschaltfläche stehen, beschriftet mit „Verträge hier kündigen“ oder ähnlich eindeutig (§ 312k BGB). Laut Verbraucherzentrale Niedersachsen reicht ein eindeutig benannter Link, oft im Seitenfuß. Such vor der Anmeldung mit der Suchfunktion deines Browsers nach dem Wort „kündigen“. Findest du nichts, ist das ein schlechtes Zeichen.

5. Widerrufsfunktion

Seit dem 19. Juni 2026 muss bei Verträgen über Website oder App während der Widerrufsfrist eine gut sichtbare Funktion bereitstehen, beschriftet mit „Vertrag widerrufen“ oder gleichbedeutend (§ 356a BGB). In der Widerrufsbelehrung muss der Anbieter dir zudem sagen, dass es diese Funktion gibt und wo du sie findest (Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB). Prüf beim Abschluss, ob du beides findest. Fehlt die Funktion oder wirst du darüber nicht ordnungsgemäß informiert, kann sich die Widerrufsfrist laut Verbraucherzentrale Niedersachsen auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage verlängern.

6. Datenschutz

Lies in der Datenschutzerklärung, welche Daten der Anbieter erhebt, an wen er sie weitergibt und wie lange er sie speichert. Die Verbraucherzentralen warnen vor Klauseln, mit denen sich Anbieter vorbehalten, Profile auch auf weiteren eigenen oder fremden Portalen zu verwenden. Dein Singlebörsen-Profil könnte dann auf einer Erotikseite auftauchen, auf der du dich nie angemeldet hast. Ihr Rat bei solchen Klauseln: Finger weg.

Die Datenschutzangaben in App Store und Google Play machen die Entwickler selbst, so beschreiben es Apple und Google. Nimm sie als Selbstauskunft. Und plane den Ausstieg: Nach Vertragsende solltest du die Löschung deiner Daten ausdrücklich verlangen und dir schriftlich bestätigen lassen, sonst kann dein Profil laut Verbraucherzentrale weiter zu finden sein. Dafür gibt es einen Musterbrief der Verbraucherzentralen. Den Anspruch auf Löschung gibt dir Art. 17 DSGVO, Daten mit gesetzlicher Aufbewahrungspflicht darf der Anbieter aber behalten. Was Anbieter nach dem Löschen noch speichern, steht in unserem Artikel Partnersuche ohne Anmeldung.

7. Verifizierung und Meldefunktion

Bietet die Plattform eine Verifizierung an, etwa über einen Selfie-Abgleich? Kannst du Profile und Nachrichten melden und blockieren, ohne lange zu suchen? Lies in der Hilfe nach, was die Verifizierung tatsächlich prüft. Ein Häkchen kann zeigen, dass jemand seinen Fotos ähnelt oder seine Identität nachgewiesen hat, über Absichten sagt es nichts. Wie du gefälschte Profile selbst erkennst, etwa mit der umgekehrten Bildersuche, erklären wir im Ratgeber Online-Dating-Sicherheit: Catfishing und Fake-Profile.

8. Lockvogel-Nachrichten und Münzsysteme

Kaum angemeldet, schreiben dir mehrere auffallend attraktive Profile aus der Nähe, teils in fast gleichem Wortlaut, und antworten kannst du nur gegen Geld? Ganz ähnliche Beobachtungen schilderten Ratsuchende in der Untersuchung der Verbraucherzentralen: viele Kontaktangebote aus der Region, SMS als Lockmittel, E-Mails mit identischem Wortlaut und eine schnelle Kontaktaufnahme. Ein weiteres Warnzeichen laut Verbraucherzentrale: Das Gegenüber ist nur über kostenpflichtige Rufnummern oder SMS zu erreichen.

Bei Münz- oder Coin-Systemen kaufst du eine virtuelle Währung und bezahlst damit einzelne Aktionen. In der Untersuchung war beim Kauf eines Coin-Pakets nicht zu erfahren, was eine bestimmte Leistung auf dem Portal kostet. Rechne deshalb vorher aus, was eine Nachricht in Euro kostet, und setz dir ein festes Limit.

9. Hinweise auf fiktive Profile und Animatoren

Manche Chat-Portale sagen es selbst, in den AGB oder im Seitenfuß: Die Profile sind fiktiv, für sie schreiben Animatoren, professionelle Chat-Partnerinnen und -Partner oder andere Mitarbeitende des Anbieters, und reale Treffen werden nicht vermittelt. Das ist Unterhaltung, keine Partnersuche.

Klarheit bringt ein Blick in AGB und Impressum, bevor du dich registrierst. Stehen dort Begriffe wie „fiktiv“, „Animator“ oder „Unterhaltungsplattform“, weißt du, worauf du dich einlässt. Dass ein Anbieter Profiltexte und Fotos auf Regelverstöße prüft und das „moderieren“ nennt, ist dagegen kein solcher Hinweis.

10. App-Bewertungen richtig lesen

Die Sterne im Store sind ein Durchschnitt, der wenig verrät. Lies die neuesten Bewertungen mit einem bis drei Sternen: Kehren dort dieselben Beschwerden wieder, etwa über Abbuchungen, schwierige Kündigungen oder Kontakte, mit denen du nur gegen Bezahlung schreiben kannst, nimm das ernst. Achte auch darauf, ob der im Store genannte Entwickler zum Impressum passt.

Gefälschte Verbraucherbewertungen abzugeben oder in Auftrag zu geben, ist Unternehmen verboten, ebenso die Behauptung, Bewertungen stammten von echten Kundinnen und Kunden, ohne das angemessen zu prüfen (Anhang zum UWG, Nr. 23b und 23c). Wer Bewertungen veröffentlicht, muss angeben, ob und wie er das sicherstellt (§ 5b Abs. 3 UWG). Ein Verbot ist aber keine Garantie. Lies Bewertungen als Hinweis auf Muster, nicht als Urteil.

Welche Rechte hast du bei Dating-Abos?

Die Regeln unten gelten in Deutschland. Was in Österreich und der Schweiz gilt, steht in unseren Ratgebern zu Dating-Apps in Österreich und Dating-Apps in der Schweiz.

Was du willstFristWieWas danach gilt
Widerrufen14 Tage ab ordnungsgemäßer BelehrungFunktion „Vertrag widerrufen“, E-Mail oder Brief, Store-Abos beim StoreRückabwicklung, Wertersatz in der Regel nur zeitanteilig
KündigenBei Verträgen seit 1. März 2022 höchstens ein Monat vor LaufzeitendeKündigungsbutton, E-Mail oder Brief, Store-Abos im StoreEnde zum vereinbarten Termin, nach Verlängerung jederzeit mit höchstens einem Monat Frist
Lastschrift zurückholenAcht Wochen ab BelastungÜber deine BankGeld zurück, ersetzt aber weder Widerruf noch Kündigung

Widerruf: 14 Tage, aber erst ab ordnungsgemäßer Belehrung

Einen online geschlossenen Vertrag kannst du binnen 14 Tagen ohne Begründung widerrufen (§ 355 BGB). Es genügt, den Widerruf rechtzeitig abzuschicken, und aus deiner Erklärung muss eindeutig hervorgehen, dass du widerrufst. Die Frist beginnt erst mit einer ordnungsgemäßen Belehrung. Fehlt sie, erlischt das Recht spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss (§ 356 Abs. 3 und 4 BGB).

Manche Portale berufen sich laut Verbraucherzentrale darauf, das Widerrufsrecht sei schon erloschen. Bei Dienstleistungen geschieht das vorzeitig aber frühestens mit der vollständigen Erbringung (§ 356 Abs. 5 BGB), bei einem Abo über Monate also nicht nach ein paar Tagen, auch dann nicht, wenn du schon Nachrichten verschickt hast.

Achte auf die Wortwahl: Ein Widerruf hebt den Vertrag rückwirkend auf, eine Kündigung beendet ihn erst später. Bist du noch in der Frist, erkläre ausdrücklich den Widerruf, eine Kündigung genügt dafür nicht, betont das Europäische Verbraucherzentrum.

Wertersatz: nur zeitanteilig

Hast du ausdrücklich verlangt, dass die Leistung schon in der Widerrufsfrist beginnt, und wurdest du korrekt informiert, schuldest du Wertersatz für die Zeit bis zum Widerruf (§ 357a Abs. 2 BGB). Berechnet wird er grundsätzlich zeitanteilig aus dem Gesamtpreis, so der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 8. Oktober 2020, C-641/19).

Ein Fall vor dem Bundesgerichtshof zeigt, was das heißt: Eine Kundin hatte bei Parship eine zwölfmonatige Premium-Mitgliedschaft für 265,68 Euro abgeschlossen und am nächsten Tag widerrufen. Parship verlangte 199,26 Euro, geschuldet waren 1,46 Euro: 265,68 Euro geteilt durch 365, mal zwei Tage (BGH, Urteil vom 17. Juni 2021, III ZR 125/19).

Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Vertrag ausdrücklich vorsieht, dass eine Leistung gleich zu Beginn vollständig und gesondert zu einem eigenen Preis erbracht wird. Auf die zeitanteilige Berechnung reagieren einige Anbieter laut Europäischem Verbraucherzentrum mit gesondert bepreisten Starterpaketen. Wie viel höchstens verlangt werden darf, überschlägst du mit dem Wertersatz-Rechner der Verbraucherzentrale.

Die Widerrufsfunktion im Detail

Über die Funktion „Vertrag widerrufen“ gibst du deinen Namen, Angaben zum Vertrag und den Weg für die Eingangsbestätigung an; einen Grund darf der Anbieter laut Verbraucherzentrale nicht verpflichtend abfragen. Nach dem Klick auf „Widerruf bestätigen“ muss er den Eingang unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen, mit Inhalt, Datum und Uhrzeit. Was du vor Fristende so abschickst, gilt als rechtzeitig. Heb die Bestätigung auf. Per E-Mail oder Brief zu widerrufen, bleibt möglich.

Laufzeit und automatische Verlängerung

Für Verträge seit dem 1. März 2022 sind in AGB eine Erstlaufzeit von mehr als zwei Jahren und eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat vor Ende der Laufzeit unwirksam. Stillschweigend verlängern darf sich ein Vertrag nur auf unbestimmte Zeit, und dann kannst du jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen (§ 309 Nr. 9 BGB).

Für ältere Verträge gilt die alte Fassung (Art. 229 § 60 EGBGB). Auch danach ist aber nicht jede Verlängerungsklausel wirksam: Im Musterverfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Parship hat der Bundesgerichtshof am 17. Juli 2025 eine Klausel für unwirksam erklärt, nach der sich eine Mitgliedschaft mit sechs Monaten Laufzeit um zwölf Monate verlängert, wenn nicht spätestens zwölf Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Bei zwölf und 24 Monaten Erstlaufzeit beanstandete er die Verlängerung um zwölf Monate dagegen nicht (III ZR 388/23).

Kündigen per Button

Die Kündigungsschaltfläche „Verträge hier kündigen“ muss dich unmittelbar zu einer Bestätigungsseite führen, auf der du die Kündigung mit einem Button „jetzt kündigen“ abschickst. Das gilt seit dem 1. Juli 2022, auch für ältere Verträge (Art. 229 § 60 EGBGB), und laut Bundesgerichtshof auch dann, wenn du einmalig zahlst und der Vertrag von selbst endet (Urteil vom 22. Mai 2025, I ZR 161/24).

Der Anbieter muss dir Inhalt, Datum und Uhrzeit des Eingangs sowie das Vertragsende sofort elektronisch in Textform bestätigen. Gibst du kein Datum an, wirkt die Kündigung im Zweifel zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Fehlen Button oder Bestätigungsseite oder entsprechen sie nicht den Vorgaben, kannst du jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 4 bis 6 BGB). Per E-Mail oder Brief kündigen kannst du laut Verbraucherzentrale weiterhin.

Weitere Angebote oder Alternativen wie eine Vertragspause haben auf der Bestätigungsseite nichts zu suchen, hat der Bundesgerichtshof am 16. Juli 2026 entschieden (Pressemitteilung zu I ZR 200/25). Ob ein Anbieter beim Kündigen deine Login-Daten verlangen darf, ist noch offen: Darüber verhandelt der Bundesgerichtshof am 5. November 2026 (Terminhinweis). Das Kammergericht Berlin hatte die Login-Abfrage in beiden Fällen als Verstoß gegen § 312k BGB gewertet.

Abos über Apple oder Google

Hast du in der App über Apple oder Google abgeschlossen, ist laut den Bedingungen von Apple und Google der Store dein Verkäufer, in der EU Apple Distribution International beziehungsweise Google Commerce Limited, beide mit Sitz in Irland. Im Store kündigst du auch: auf dem iPhone in den Einstellungen unter deinem Namen und „Abonnements“, bei Android in Google Play unter deinen Abos. Auch den Widerruf erklärst du gegenüber dem Store, bei Apple laut dessen Bedingungen über „Transaktion widerrufen“ in der Kaufhistorie, ein Abo allerdings nur nach dem ersten Abschluss, nicht nach einer Verlängerung. Bei Google verzichtest du laut Nutzungsbedingungen beim Kauf oder Abo digitaler Inhalte auf das Widerrufsrecht, bei Dienstleistungen bleibt es bestehen; wie Google ein Dating-Abo einordnet, steht dort nicht. Manche iPhone-Apps bieten außerdem „externe Käufe“ an: Dann ist laut Apple nicht Apple, sondern der Anbieter für Kauf, Abo und Rückerstattung zuständig, gekündigt und widerrufen wird bei ihm. Das Deinstallieren der App kündigt kein Abo, darauf weist Google ausdrücklich hin. Apple schreibt auf seiner Hilfeseite zu Deutschland, dass du ein Abo über den Apple Support mit sofortiger Wirkung kündigen und eine anteilige Rückerstattung bekommen kannst. Google ermöglicht in Deutschland die sofortige Kündigung mit anteiliger Erstattung bei Abos, die seit dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden und länger als monatlich abgerechnet werden, sobald die erste Laufzeit vorbei ist (Stand jeweils: 7. Oktober 2026).

Online-Partnervermittlung oder klassische Agentur

Eine vollautomatisierte Online-Partnervermittlung kannst du nicht jederzeit nach § 627 BGB kündigen, das hat der Bundesgerichtshof im selben Parship-Verfahren am 17. Juli 2025 entschieden. Es gelten die Laufzeitregeln von oben. Anders bei einer klassischen Agentur mit persönlicher Vermittlung: Ihr Honorar ist nicht einklagbar, du kannst jederzeit kündigen, und nach einem Vertrag in deiner Wohnung hast du 14 Tage Widerrufsrecht. Was das im Einzelnen heißt, steht in unserem Ratgeber Seriöse Partnervermittlung erkennen.

Reingefallen? So gehst du jetzt vor

Ist es schon passiert, hilft diese Reihenfolge:

  1. Unterlagen sichern: Bestellbestätigung, AGB in der Fassung vom Abschluss, Screenshots und Kontoauszüge.
  2. In der Frist widerrufen: über die Widerrufsfunktion oder schriftlich, laut Verbraucherzentrale am besten per Einwurf-Einschreiben, bei Store-Abos gegenüber Apple oder Google. Schreib ausdrücklich „Widerruf“, nicht „Kündigung“.
  3. Nach der Frist sofort kündigen: per Button, E-Mail oder Brief, bei Store-Abos im Store, damit sich nichts weiter verlängert.
  4. Forderungen prüfen: Wertersatz schuldest du in der Regel nur zeitanteilig. Was du zu Recht schuldest, solltest du laut Verbraucherzentrale aber bezahlen. Auf gerichtliche Post wie einen Mahnbescheid musst du in jedem Fall reagieren, warnt sie.
  5. Lastschrift zurückholen: Eine SEPA-Lastschrift lässt du dir binnen acht Wochen nach der Belastung ohne Begründung von deiner Bank erstatten (§ 675x Abs. 2 und 4 BGB), ohne Mandat laut Verbraucherzentrale bis zu 13 Monate danach. Ein erteiltes Mandat kannst du jederzeit widerrufen. Die Erstattung ist ein Anspruch gegen deine Bank: Sie ersetzt weder Widerruf noch Kündigung und klärt nicht, ob du dem Anbieter etwas schuldest. Holst du eine berechtigte Abbuchung zurück, bleibt die Forderung bestehen, und die Kosten der Rücklastschrift kann der Anbieter als Schaden von dir verlangen. Bei unberechtigten Kartenabbuchungen rät das Europäische Verbraucherzentrum, die Bank nach einem Chargeback-Verfahren zu fragen.
  6. Hilfe holen: Die Verbraucherzentralen beraten je nach Bundesland und Thema kostenlos oder gegen Entgelt (Beratungsangebote). Sitzt der Anbieter in einem anderen EU-Land, in Island oder Norwegen, hilft das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland kostenlos. Bei Unternehmen in Deutschland kannst du nach einem erfolglosen Einigungsversuch die Universalschlichtungsstelle des Bundes anrufen, für Verbraucher in der Regel kostenlos; das Unternehmen muss aber mitmachen.
  7. Bei Betrug Anzeige erstatten: Wurdest du getäuscht oder um Geld gebracht, wende dich an die Polizei.
  8. Daten löschen lassen: Verlange zum Schluss die Löschung deiner Daten und lass sie dir bestätigen (siehe Prüfpunkt 6).

Romance Scam: Wenn jemand um Geld bittet

Unseriös können auch einzelne Profile auf einer ansonsten seriösen Plattform sein. Beim Liebesbetrug baut jemand online eine Beziehung auf, um an dein Geld zu kommen. Die Polizei rät grundsätzlich, Menschen, die man nie persönlich kennengelernt oder gesehen hat, kein Geld zu überweisen (polizei-beratung.de).

Ist es schon passiert, brich den Kontakt ab, sichere Chats und Belege, melde das Profil beim Anbieter und erstatte Anzeige. Wie die Maschen ablaufen und wo Betroffene Hilfe finden, steht in unserem Report zu Love Scamming und Romance Scam.

Welche Dating-App ist momentan die beste?

Eine belastbare Antwort gibt es nicht, deshalb auch keine Rangliste von uns. Mitgliederzahlen nennen wir nicht, es sind Eigenangaben der Anbieter, die sich nicht nachprüfen lassen. Für eine seriöse Partnersuche zählt, ob eine Plattform zu dir passt:

  • Format: Feste Beziehung, unverbindliche Dates oder erst einmal Gesellschaft? Davon hängt ab, ob eine App zum Wischen, eine Singlebörse mit Suchfunktion oder eine Online-Partnervermittlung mit Partnervorschlägen besser passt.
  • Umkreis: Bietet eine Plattform eine kostenlose Basisversion, prüf damit, ob in deiner Gegend genug passende Menschen aktiv sind, bevor du ein Abo abschließt.
  • Prüfpunkte: Seriöse Singlebörsen und Apps haben bei Impressum, Preisen, Kündigung und Datenschutz nichts zu verstecken.

Was neue Apps anders machen und was sie erst noch beweisen müssen, steht in unserem Überblick über neue Dating-Apps.

Welche Dating-App hat die höchste Erfolgsquote?

Auch darauf gibt es keine seriöse Antwort, weil belastbare Zahlen fehlen. Eine repräsentative Erhebung, die Dating-Apps danach vergleicht, wie viele ihrer Nutzerinnen und Nutzer dort eine Beziehung gefunden haben, haben wir nicht gefunden. Wirbt eine Plattform mit Erfolgen, sind das Angaben in eigener Sache.

Prüf bei jeder solchen Zahl, was als Erfolg zählt: ein Match, ein Date, eine Beziehung? Wer wurde wann gefragt, wie viele, wie wurden die Befragten ausgewählt, und wer hat die Umfrage bezahlt? Selbst eine sauber ermittelte Quote wäre ein Durchschnitt über alle Nutzerinnen und Nutzer. Über deine Chancen in deiner Region und Altersgruppe sagt sie wenig.

Woran erkennst du einen brauchbaren Online-Dating-Test?

Achte bei jedem Online-Dating-Test darauf, ob er seine Kriterien offenlegt: Was wurde wann und nach welcher Methode geprüft, und wurde das Angebot tatsächlich genutzt? Laut Verbraucherzentrale sollte ein Siegel zur Seite des Ausstellers verlinkt sein, damit du nachlesen kannst, wofür es vergeben wurde. Manche Prüfungen betreffen nur Technik wie die sichere Datenübertragung und sagen nichts über die Vermittlung selbst.

Was die Stiftung Warentest bei Singlebörsen und Partnervermittlungen untersucht hat und was davon heute noch trägt, steht in unserem Artikel zum Singlebörsen-Test der Stiftung Warentest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seriöse Dating-Apps erkennst du an Impressum, Preisen vor dem Kauf, klaren AGB, Kündigungsbutton und Widerrufsfunktion, nicht an Siegeln oder Sternen.
  • Warnzeichen: Kosten erst nach der Anmeldung, Probeabos mit teurer Verlängerung, Lockvogel-Nachrichten, Münzsysteme ohne klaren Preis. Steht in AGB oder Seitenfuß, dass Profile fiktiv sind oder keine realen Treffen vermittelt werden, ist das Unterhaltung, keine Partnersuche.
  • Online-Verträge kannst du 14 Tage widerrufen, die Frist beginnt erst mit ordnungsgemäßer Belehrung, Wertersatz schuldest du in der Regel nur zeitanteilig.
  • Pflicht sind die Funktion „Vertrag widerrufen“ (seit 19. Juni 2026) und für Abos auf Websites der Kündigungsbutton (seit 1. Juli 2022).
  • Bei Verträgen seit 1. März 2022 gilt höchstens ein Monat Kündigungsfrist, nach einer Verlängerung kündigst du jederzeit mit höchstens einem Monat Frist.
  • Eine SEPA-Lastschrift holst du binnen acht Wochen über die Bank zurück; das ersetzt weder Widerruf noch Kündigung, und eine berechtigte Forderung bleibt bestehen.
  • Eine belastbare Rangliste der besten App oder der höchsten Erfolgsquote gibt es nicht.

Quellen und Stand: BGB, EGBGB, Digitale-Dienste-Gesetz, Verbraucherstreitbeilegungsgesetz und UWG (gesetze-im-internet.de); DSGVO; EuGH C-641/19; BGH III ZR 125/19, III ZR 388/23, I ZR 161/24 und I ZR 200/25 sowie Terminhinweis zu I ZR 272/25 und I ZR 275/25; Verbraucherzentralen, darunter die Untersuchung „Fallstricke beim Online-Dating“ (2018); Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland; Universalschlichtungsstelle des Bundes; polizei-beratung.de; Hilfeseiten und Nutzungsbedingungen von Apple und Google. Anbieterangaben geprüft am 7. Oktober 2026.

Häufig gestellte Fragen

Woran erkenne ich seriöse Dating-Apps?

An Dingen, die du vor der Anmeldung selbst prüfen kannst: ein vollständiges Impressum mit Firma und Anschrift, Preis und Laufzeit, die spätestens unmittelbar vor der Bestellung klar dastehen, AGB ohne Überraschungen bei Verlängerung und Kündigung und ein Kündigungsbutton. Seit dem 19. Juni 2026 kommt eine Funktion „Vertrag widerrufen“ hinzu; kannst du nur mit Kundenkonto abschließen, darf sie auch erst nach dem Einloggen erscheinen. Dazu gehören eine verständliche Datenschutzerklärung, Melde- und Blockierfunktionen und keine Hinweise in AGB oder Seitenfuß, dass Profile fiktiv sind, dass Animatoren oder Mitarbeitende des Anbieters für Profile schreiben oder dass keine realen Treffen vermittelt werden. Dass ein Anbieter Profiltexte und Fotos auf Regelverstöße prüft und das „moderieren“ nennt, ist dagegen kein solcher Hinweis. Ein staatliches Siegel für seriöse Dating-Apps haben wir nicht gefunden.

Welche Dating-Seiten sind unseriös?

Eine Namensliste führen wir nicht. Erkennbar sind unseriöse Dating-Seiten an wiederkehrenden Mustern: Kosten, die erst nach der Anmeldung sichtbar werden, Probeabos, die sich in teure Mitgliedschaften verlängern, gesondert bezahlte Zusatzpakete im Kleingedruckten, viele Nachrichten attraktiver Profile kurz nach der Anmeldung, auf die du nur gegen Bezahlung antworten kannst, und Münzsysteme ohne klaren Preis je Nachricht. Ein einzelnes Merkmal macht noch keine unseriöse Seite, Vorsicht ist geboten, wenn mehrere zusammenkommen. Steht in AGB oder Seitenfuß, dass Profile fiktiv sind, dass Animatoren oder Mitarbeitende des Anbieters für Profile schreiben oder dass keine realen Treffen vermittelt werden, ist das Unterhaltung und keine Partnersuche. Dass ein Anbieter Profiltexte und Fotos auf Regelverstöße prüft und das „moderieren“ nennt, ist dagegen kein solcher Hinweis. Ob es zu einem Anbieter Warnungen gibt, findest du, wenn du den Firmennamen aus dem Impressum in eine Suchmaschine eingibst.

Welche Dating-App ist momentan die beste?

Eine belastbare Rangliste gibt es nicht. Mitgliederzahlen sind Eigenangaben der Anbieter und lassen sich nicht nachprüfen. Entscheidend ist, ob das Format zu deinem Ziel passt, ob in deinem Umkreis genug passende Menschen aktiv sind und ob die Plattform die Grundchecks besteht: vollständiges Impressum, klare Preise und Laufzeiten, Kündigungsbutton, Widerrufsfunktion und keine Hinweise in AGB oder Seitenfuß, dass Profile fiktiv sind oder keine realen Treffen vermittelt werden. Bietet eine Plattform eine kostenlose Basisversion, nutze sie, um das vor einem Abo zu prüfen.

Welche Dating-App hat die höchste Erfolgsquote?

Das lässt sich nicht seriös beantworten. Eine repräsentative Erhebung, die Dating-Apps danach vergleicht, wie viele ihrer Nutzerinnen und Nutzer dort eine Beziehung gefunden haben, haben wir nicht gefunden. Erfolgsangaben in der Werbung sind Angaben in eigener Sache. Prüf bei jeder Zahl, was als Erfolg zählt, wer wie ausgewählt und gefragt wurde, wer die Umfrage bezahlt hat und wann sie stattfand.

Kann ich ein Dating-Abo widerrufen oder kündigen?

Einen online geschlossenen Vertrag kannst du 14 Tage lang ohne Begründung widerrufen, die Frist beginnt erst mit einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Seit dem 19. Juni 2026 muss dafür während der Widerrufsfrist auf Website oder App eine Funktion bereitstehen, beschriftet mit „Vertrag widerrufen“ oder gleichbedeutend. Hast du über Apple oder Google abgeschlossen, widerrufst du gegenüber dem Store, bei Apple laut dessen Bedingungen über „Transaktion widerrufen“ in der Kaufhistorie. Hast du den sofortigen Beginn verlangt, schuldest du in der Regel nur zeitanteiligen Wertersatz: In einem Fall vor dem Bundesgerichtshof waren es 1,46 Euro statt der verlangten 199,26 Euro. Nach der Frist kündigst du über den Kündigungsbutton der Website oder, bei Abos über Apple oder Google, im jeweiligen Store. Bei Verträgen seit dem 1. März 2022 darf die Kündigungsfrist höchstens einen Monat betragen, nach einer automatischen Verlängerung kannst du jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen. Eine vollautomatisierte Online-Partnervermittlung ist laut Bundesgerichtshof aber nicht jederzeit nach § 627 BGB kündbar.

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