Allein im 10. Wiener Gemeindebezirk leben mehr als viermal so viele Menschen wie in ganz Osttirol. Dieselbe Dating-App zeigt in Favoriten und in Lienz deshalb zwei völlig verschiedene Märkte. In der Stadt ist die Auswahl groß, im Iseltal oder im Waldviertel ist schon der Suchradius die Hürde.
Eine Rangliste der besten Apps findest du hier deshalb nicht. Belegen lässt sich anderes: was Umfragen zeigen, wer hinter den Plattformen steht, was Premium nachweislich kostet und welche Rechte du hast, bis hin zum Rücktrittsbutton, den Anbieter für neue Online-Verträge seit 1. Oktober 2026 bereitstellen müssen. Vorweg ein Befund: Von zwölf Singlebörsen und Partnervermittlungen mit Österreich-Auftritt, deren Betreiberangaben wir geprüft haben, wird nur eine aus Österreich betrieben.
Welche Dating-App ist die beste in Österreich?
Eine frei zugängliche Erhebung darüber, wie viele Menschen in Österreich welche App nutzen, haben wir nicht gefunden. Die Anbieter nennen zwar Mitgliederzahlen, deren Bezugsgröße bleibt aber meist offen. „Über 750.000 sind schon dabei“, heißt es etwa bei Landwirt-Flirt, ohne dass klar wird, ob das für die Seite oder für das Netzwerk dahinter gilt.
Weiter hilft die Frage, welche Art von Plattform zu deinem Ziel passt. Bei Swipe-Apps wie Tinder, Bumble oder Hinge hängt viel davon ab, wie viele Menschen im eingestellten Umkreis aktiv sind. Partnervermittlungen wie Parship und ElitePartner schicken Partnervorschläge, uneingeschränkten Kontakt gibt es dort aber nur mit kostenpflichtigem Premium. Klassische Singlebörsen setzen auf Suche und Profile, oft mit kostenloser Basis. Dazu kommen Nischen wie Zweisam und 50plus-Treff für Menschen ab 50 oder Landwirt-Flirt für Singles vom Land.
Für Profil und Anschreiben gibt es unsere Anleitungen zum perfekten Online-Dating-Profil und zur ersten Nachricht in der Dating-App. Was Österreich unterscheidet, sind Recht, Anlaufstellen und Entfernungen.
Was Umfragen über die Nutzung zeigen
Eine aktuelle Zahl stammt aus einer Umfrage von Marketagent im Auftrag von Parship.at. Befragte zwischen 40 und 75, die innerhalb des vergangenen Jahrzehnts eine neue Beziehung eingegangen sind, haben ihre Partnerin oder ihren Partner demnach zu 61 Prozent online kennengelernt, weit vor Urlaub (14 Prozent) und beruflichen Kontakten (12 Prozent). Bei unter 40-Jährigen, die sich im selben Zeitraum kennengelernt haben, liegen Dating-Apps und Co. mit 37 Prozent ebenfalls vorn, vor Freunden und Bekannten mit 19 Prozent. Über alle Altersgruppen und Beziehungsdauern hinweg sind 19 Prozent der Paare online entstanden (Presseaussendung vom 10. Juli 2026).
Zur Einordnung gehört die Methode: ein Online-Panel mit 1.069 Befragten von 18 bis 75 Jahren, davon 667 ab 40, befragt vom 18. Dezember 2025 bis 1. Januar 2026, laut Aussendung bevölkerungsrepräsentativ. Wie viele Befragte in den vergangenen zehn Jahren tatsächlich eine Beziehung begonnen haben und damit die Basis der 61 Prozent bilden, steht nicht darin. Und der Auftraggeber verdient an genau dem Weg, der vorne liegt. Falsch werden die Zahlen dadurch nicht, es sind aber Zahlen in eigener Sache.
Ohne Dating-Anbieter im Hintergrund hat das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) im Bereich Eigentumsschutz zu Liebesbetrug geforscht. In seiner Online-Befragung von 1.500 Personen ab 17 Jahren aus dem August 2022 hatten 79 Prozent noch nie eine Online-Partnerbörse besucht. Fast täglich nutzten 5 Prozent Dating-Plattformen, 4 Prozent mindestens wöchentlich, 3 Prozent mindestens monatlich und 5 Prozent seltener, zusammengerechnet also rund 17 Prozent. Unter 30 hatten 40 Prozent der Männer und 33 Prozent der Frauen schon einmal eine Online-Partnerbörse aufgesucht (KFV-Kurzbericht „Wenn Liebe teuer wird“).
Die Erhebungen liegen mehr als drei Jahre auseinander und messen Verschiedenes, die eine Wege in neue Beziehungen, die andere die Nutzung von Plattformen. Zusammen heißt das: Neue Paare lernen sich oft online kennen, aber zu einem bestimmten Zeitpunkt ist nur eine Minderheit dort unterwegs.
Wer hinter den Plattformen steckt
Ein .at in der Adresse oder „Österreich“ im Werbespruch sagt wenig darüber, wo eine Plattform sitzt. Von den zwölf Plattformen, deren Betreiberangaben wir am 1. Oktober 2026 geprüft haben, werden acht aus Deutschland betrieben, zwei aus Frankreich, eine aus Hongkong und eine aus Österreich.
Partnervermittlungen aus Hamburg und Paris
Parship und ElitePartner gehören der PE Digital GmbH in Hamburg. Bei Parship ist die Basis-Mitgliedschaft kostenlos, antworten kannst du damit aber nur begrenzt. Parship nennt auf seiner Preisseite einen Einstiegspreis: Premium ab 39,90 Euro im Monat, je nach Paket und Laufzeit, ohne mögliche Aufschläge für die Zahlweise. Details folgen nach der Anmeldung. Einzeln kaufen können Basis-Mitglieder die Analyse der Beziehungspersönlichkeit um 149 Euro und einen Profil-Check um 49 Euro, inklusive Mehrwertsteuer (Stand jeweils 1. Oktober 2026). ElitePartner zeigt Premium-Preise nicht öffentlich. Einen älteren Anhaltspunkt liefert das OGH-Urteil von 2024, um das es weiter unten geht: Laut den Feststellungen im Verfahren kostete Premium damals monatlich 9,96 bis 44,90 Euro, je nach Plattform und Laufzeit. Parship liegt heute deutlich über dem damaligen Mindestwert, ob die alten Werte für ElitePartner noch gelten, wissen wir nicht. An einer Verbraucherschlichtung nehmen beide laut Impressum nicht teil.
LoveScout24 und Zweisam betreibt die Meetic SAS in Paris. LoveScout24 wirbt als „Das Dating-Portal für Partnersuche in Österreich“, Zweisam als „Portal für die Partnersuche ab 50“. Preise nennen beide nicht öffentlich, zu einer Verbraucherschlichtung sind sie laut Impressum „weder verpflichtet noch bereit“. Die Betreiberin von 50plus-Treff sitzt in Starnberg. Premium verlängert sich dort laut AGB automatisch um die gewählte Laufzeit, Preise zeigt die Tarifseite erst nach dem Login. Was eine neue Partnerschaft ab 50 in Österreich etwa für die Witwenpension bedeutet, steht in unserem Artikel zur Partnersuche ab 50 in Österreich.
Heimische Namen, Betreiber in Reutlingen
Am deutlichsten wird das Muster bei Angeboten heimischer Medien. Die Partnersuche des Kurier, die Singlebörse von Salzburg24 und Landwirt-Flirt, das die Grazer Landwirt.com GmbH präsentiert, sind laut Impressum „Partner im ICONY-Netzwerk“ und werden von der ICONY GmbH in Reutlingen betrieben. Laut ICONY teilen sich alle Plattformen des Netzwerks denselben Nutzerpool. Die Hilfeseiten der drei Ableger nennen auch dieselben Standardpreise: 49,90 Euro für einen Monat, 29,90 Euro monatlich bei drei, 21,90 Euro monatlich bei sechs und 15,90 Euro monatlich bei zwölf Monaten, also 190,80 Euro im Jahr. Dort steht auch, Stand 1. Oktober 2026: „Alle Premium-Mitgliedschaften verlängern sich automatisch.“ Anders als PE Digital und Meetic erklärt sich ICONY im Impressum bereit, an einer Verbraucherschlichtung teilzunehmen, und zwar bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle im deutschen Kehl. Mehr zur Nische für Bäuerinnen, Bauern und Singles vom Land steht im Artikel über Singlebörsen für Landwirte.
Wiener Singles, ein Angebot mit kostenlosen Events, gehört laut Impressum der studio3w GmbH in München. Hinter bildkontakte.at steht ein eingetragener Kaufmann aus Köln, der laut Impressum nicht an einer Verbraucherschlichtung teilnimmt. Premium verlängert sich dort laut AGB nur bei Zahlung per Lastschrift oder PayPal automatisch. Und flirtstar.at betreibt laut Impressum die YOON Limited aus Hongkong. Die Seite nennt sich „zu 100 % kostenlos“, lebt von Werbung und vereinbart in ihren AGB österreichisches Recht.
Die Ausnahme: websingles.at
Den einzigen Betreiber mit Sitz in Österreich fanden wir bei websingles.at: ein Einzelunternehmen, das im Impressum eine Adresse in Wien-Floridsdorf nennt und laut Firmenbuch in Kierling bei Klosterneuburg sitzt. Gebühren für die Mitgliedschaft gibt es laut Nutzungsbedingungen keine. Finanziert wird die Seite über Werbebanner und Newsletter mit Produktempfehlungen, deren Empfang du mit der Anmeldung zustimmst, und es gilt österreichisches Recht. Ebenfalls österreichisch, aber keine Singlebörse im engeren Sinn ist die Rubrik „Besser zu zweit“ auf dem Kleinanzeigen-Marktplatz der Landwirtschaftskammern. Am 1. Oktober 2026 standen dort 18 Anzeigen, mehrere davon nannten gewerbliche Partnervermittlungen. Mehr zu Betreiber, Datenschutz und Registrierung steht in unserem Check von websingles.at.
Dass ein Anbieter im Ausland sitzt, hat österreichische Gerichte übrigens nicht davon abgehalten, heimisches Verbraucherrecht anzuwenden: Beide OGH-Urteile weiter unten ergingen nach FAGG und KSchG gegen die Hamburger PE Digital.
Wien gegen die Bundesländer: Der Radius entscheidet
In Wien leben laut Statistik Austria 2.040.914 Menschen (Stand 1. Januar 2026). Im Single-Atlas 2026 aus derselben Parship-Umfrage hat Wien mit 44 Prozent den höchsten Single-Anteil, vor Kärnten (39 Prozent) und Tirol (36 Prozent), am niedrigsten liegt Oberösterreich mit 21 Prozent (Single-Atlas 2026). Die Länderwerte beruhen allerdings auf kleinen Teilgruppen von insgesamt 1.069 Befragten, für Burgenland und Vorarlberg reichten die Fallzahlen nicht. Mehr als eine grobe Tendenz geben sie nicht her.
In einer Stadt dieser Größe mangelt es selten an Profilen im Umkreis, die Arbeit liegt eher im Aussieben. Wo du in Wien abseits der Apps Singles triffst, von Speed-Dating bis zu Orten fürs erste Date, sammelt unser Guide Dating in Wien. Wer lieber mehrere Menschen an einem Abend trifft, statt hundert Profile zu wischen, findet beim Speed-Dating in Wien ein Format dafür.
Am Land sieht die Rechnung anders aus. Der Bezirk Lienz, also ganz Osttirol, zählt 48.937 Einwohnerinnen und Einwohner, weniger als ein Viertel von Favoriten mit 225.013. In der Statistikregion Waldviertel (NUTS 3) leben 214.416 Menschen, weniger als in der Donaustadt mit 235.361 (Statistik Austria, Stand 1. Januar 2026). Davon ist nur ein Teil Single, davon wieder nur ein Teil im passenden Alter, und davon nutzt nur ein Teil dieselbe App wie du. In der KFV-Befragung nutzten zusammengerechnet nur rund 17 Prozent überhaupt Dating-Plattformen. In Wien bleiben nach diesen Filtern viele Profile übrig, in Osttirol ist der Pool schnell ausgeschöpft.
Am Land ist der Radius deshalb die eigentliche Stellschraube, nicht die Wahl der App. Wer ihn in Osttirol großzügig einstellt, landet schnell in Kärnten, im Pinzgau oder in Südtirol, also bei Entfernungen, die man vor dem ersten Treffen ehrlich ansprechen sollte. Ein Treffpunkt in der nächstgrößeren Stadt kann die Wege für beide verkürzen. Für mehrere Landeshauptstädte haben wir eigene Guides: Dating in Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck. Warum Dating am Land auch sozial anders funktioniert, beschreibt unser Stadt-Land-Vergleich fürs Dating.
Deine Rechte in Österreich
Rechtsberatung ersetzt dieser Überblick nicht. Geht es um konkretes Geld, helfen die Anlaufstellen am Ende.
14 Tage Rücktritt und Wertersatz nach Zeit
Schließt du ein Premium-Abo online ab, kannst du nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung zurücktreten (§ 11 Abs. 1), bei Dienstleistungen ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Eine Form ist nicht vorgeschrieben, rechtzeitiges Absenden genügt (§ 13 Abs. 1). Fehlte die Belehrung über das Rücktrittsrecht, kommen zu den 14 Tagen zwölf Monate dazu (§ 12). Bei Dienstleistungen entfällt das Rücktrittsrecht frühestens, wenn sie vollständig erbracht sind (§ 18 Abs. 1 Z 1), bei einem Jahresabo also nicht nach ein paar Tagen.
Soll die Leistung schon vor Fristende beginnen, muss der Anbieter dein ausdrückliches Verlangen einholen und sich bestätigen lassen, dass du vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Erfüllung weißt (§ 10). Trittst du danach zurück, zahlst du anteilig für die bis dahin erbrachten Leistungen, gemessen am vereinbarten Gesamtpreis (§ 16 Abs. 1). Hat der Anbieter nicht ordnungsgemäß über das Rücktrittsrecht und diese Zahlungspflicht informiert, entfällt sie (§ 16 Abs. 2).
Wie der Betrag zu berechnen ist, hat der Oberste Gerichtshof 2018 auf eine Klage der Bundesarbeitskammer gegen PE Digital entschieden (4 Ob 179/18d): nur zeitabhängig, im Verhältnis zur vereinbarten Gesamtlaufzeit. Unzulässig war die Berechnung nach garantierten Kontakten, mit der bei sieben Kontakten in zwölf Monaten bis zu 75 Prozent des Jahresentgelts fällig wurden. Was das in Euro bedeutet, zeigt ein Beispiel der Arbeiterkammer Niederösterreich: Kostet die Jahresmitgliedschaft 598,80 Euro und trittst du nach zehn Tagen zurück, sind 16,40 Euro zulässig statt der früher verlangten 449,10 Euro. Gerechnet wird mit dem Jahrespreis geteilt durch 365, multipliziert mit den Tagen bis zum Rücktritt.
Der Europäische Gerichtshof kam 2020 in einem deutschen Fall gegen dasselbe Unternehmen zu einem ähnlichen Ergebnis (C-641/19). Grundsätzlich ist zeitanteilig aus dem Gesamtpreis zu rechnen. Den vollen Preis einer Einzelleistung darf ein Anbieter nur ansetzen, wenn der Vertrag ausdrücklich vorsieht, dass sie gleich zu Beginn vollständig und gesondert zu einem eigenen Preis erbracht wird. Ein Persönlichkeitsgutachten ist laut EuGH außerdem keine Lieferung digitaler Inhalte, das Rücktrittsrecht entfällt also nicht auf diesem Weg (Zusammenfassung des VKI). Parship schreibt inzwischen auf seiner Seite zur Mitgliedschaft (Stand 1. Oktober 2026), man behalte sich nur für die Zeit vom Kauf bis zum Widerruf einen Wertersatz vor.
Neu seit 1. Oktober 2026: der Rücktrittsbutton
Für Verträge, die über eine Website oder App geschlossen werden, gilt seit 1. Oktober 2026 § 13a FAGG. Anbieter müssen dir seither zusätzlich eine eigene Rücktrittsfunktion bieten. Sie trägt gut lesbar die Aufschrift „Vertrag widerrufen“ oder eine entsprechend eindeutige Formulierung und muss während der ganzen Rücktrittsfrist durchgehend erreichbar, hervorgehoben und leicht zugänglich sein. Über die Funktion musst du ohne Weiteres drei Dinge angeben oder bestätigen können: deinen Namen, Angaben zur Identifizierung des Vertrags und das elektronische Kommunikationsmittel, über das die Eingangsbestätigung kommen soll. Abgeschickt wird mit einer Schaltfläche, die gut lesbar und ausschließlich mit „Widerruf bestätigen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung gekennzeichnet ist. Der Anbieter muss dir dann unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger eine Eingangsbestätigung schicken, die unter anderem den Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit ihres Eingangs nennt. Was du auf diesem Weg vor Fristende abschickst, gilt als rechtzeitig.
Die Regel stammt aus dem Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 (BGBl. I Nr. 59/2026) und gilt für Verträge, die nach dem 30. September 2026 geschlossen werden. Wer als Anbieter keine gesetzeskonforme Rücktrittsfunktion bereitstellt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die Geldstrafe reicht in der Regel bis 1.450 Euro (§ 19 Abs. 1 Z 6a), in EU-weit koordinierten Verfahren bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes (§ 19 Abs. 3). Der Button kommt zu den bisherigen Wegen hinzu, ein formloser Rücktritt per E-Mail oder Brief bleibt möglich. Heb die Eingangsbestätigung als Nachweis auf.
Automatische Verlängerung und § 6 KSchG
Viele Premium-Abos verlängern sich, wenn du nicht rechtzeitig kündigst. Nach § 6 Abs. 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist eine Klausel, nach der ein bestimmtes Verhalten, etwa dein Schweigen, als Erklärung gilt, für dich nicht verbindlich. Es sei denn, du wirst zu Beginn der dafür vorgesehenen Frist besonders auf die Bedeutung deines Verhaltens hingewiesen und hast eine angemessene Frist für eine ausdrückliche Erklärung.
Was das heißt, zeigt ein OGH-Urteil vom 23. Mai 2024 auf eine Klage des VKI gegen PE Digital (4 Ob 196/23m). Die AGB müssen selbst festlegen, wann der Hinweis kommt. Eine E-Mail mit langem, nichtssagendem Betreff reicht nicht, wenn Frist und Formalitäten erst nach dem Login im Kundenkonto stehen. Steht eine Verlängerung um zwölf Monate bei sechs Monaten Erstlaufzeit nur in Zusatzbedingungen, obwohl die AGB eine Verlängerung um die gewählte Laufzeit nahelegen, ist sie überraschend und nachteilig und wird nicht Vertragsinhalt (§ 864a ABGB). Ein neues Rücktrittsrecht entsteht dagegen nicht grundsätzlich bei jeder Verlängerung, wenn du schon beim Abschluss korrekt über deren Kosten informiert wurdest.
Kündigen nach § 15 KSchG
Verpflichtet ein Vertrag, der unbefristet oder länger als ein Jahr läuft, den Anbieter zu wiederholten Werkleistungen und dich zu wiederholten Zahlungen, kannst du nach § 15 KSchG mit zwei Monaten Frist zum Ende des ersten Jahres kündigen, danach zum Ende jedes Halbjahres. Eine verspätete Kündigung wirkt zum nächsten Termin. Der OGH wendet das auf Partnervermittlungen an, wenn werkvertragliche Elemente überwiegen. Bei PE Digital sah er das wegen der laufend aktualisierten Partnervorschläge und der Kontaktgarantie als gegeben. Eine 24-monatige Bindung ohne Kündigungsmöglichkeit zum Ende des ersten Jahres ist damit unzulässig. Hast du dich verpflichtet, die ganze Laufzeit auf einmal zu bezahlen, greift § 15 KSchG nicht: Verträge mit einer einmaligen Gesamtzahlung fallen laut ständiger Rechtsprechung des OGH nicht darunter (Rechtssatz RS0126614), darauf beruft er sich auch bei Partnervermittlungen (7 Ob 217/16m, 9 Ob 85/17s). Offengelassen hat er, ob eine wahlweise angebotene Einmalzahlung das Kündigungsrecht umgehen soll. Beanstandet hat er Klauseln, die das Kündigungsrecht ohne Rücksicht auf die gewählte Zahlungsart einschränken (4 Ob 196/23m).
Wie und bis wann du kündigen musst, steht in den AGB. Heb einen Nachweis auf, dass deine Kündigung angekommen ist.
Partnervermittlung als Gewerbe: eine offene Frage
Partnervermittlung ist in Österreich kein reglementiertes Gewerbe, die Wirtschaftskammer führt sie als freies Gewerbe. Für die Ausübung gilt aber seit 1987 eine Verordnung mit Ausübungsvorschriften für Partnervermittler. Sie verlangt einen schriftlichen Vertrag mit höchstens zwei Jahren Laufzeit, einer festgelegten Mindestzahl vorgestellter Partnerinnen oder Partner und einem bezifferten Gesamtentgelt. Bei Abschluss außerhalb des Geschäftsstandorts ist eine Woche Bedenkzeit zu vereinbaren. Ob diese Regeln auch für reine Online-Plattformen gelten, zumal mit Sitz in Deutschland oder Frankreich, ist ungeklärt. Ein Urteil oder eine Behördenaussage dazu haben wir nicht gefunden. Was die Verordnung für klassische Agenturen verlangt und wie du bei Ärger an dein Geld kommst, erklärt unser Ratgeber Partnervermittlung in Österreich.
Romance Scam: Hilfe und Anlaufstellen in Österreich
Wie Liebesbetrug abläuft, beschreibt unser Ratgeber Romance Scam erkennen, Grundregeln für sichere Treffen stehen im Sicherheitsguide fürs Online-Dating. Das Bundeskriminalamt nennt als Warnsignale unter anderem Anfragen auf Englisch, angebliche Berufe im Ausland wie Soldat, Arzt oder Bohrinselmitarbeiter, sehr schnelle Liebeserklärungen, ein Treffen, das nie zustande kommt, und Bitten um Geld oder Ausweiskopien (BK zu Love Scam). Laut Watchlist Internet setzen Täter auch Deepfake-Videos und -Anrufe ein, ein Videoanruf beweist also keine Echtheit.
Ist es passiert, raten Bundeskriminalamt und Watchlist Internet zu diesen Schritten:
- Kontakt abbrechen und kein Geld mehr überweisen.
- Beweise sichern: Chats, Screenshots des Profils, Fotos und Überweisungsbelege.
- Das Profil beim Betreiber der Plattform melden.
- Anzeige erstatten, und zwar bei jeder Polizeidienststelle. Die Cybercrime-Meldestelle des Bundeskriminalamts ([email protected]) gibt laut BK rund um die Uhr Auskunft, eine Anzeige ist über sie derzeit aber nicht möglich.
- Hilfe holen, wenn dich der Betrug belastet. Die Watchlist Internet nennt dafür die Telefonseelsorge unter 142.
Eine eigene Fallzahl für Love Scams gibt es in der Kriminalstatistik nicht. Der Cybercrime Report 2025 des Bundeskriminalamts zählt 31.001 angezeigte Fälle von Internetbetrug, Liebesbetrug ist darin enthalten, wird aber nicht gesondert ausgewiesen. In der KFV-Befragung gaben 5 Prozent an, schon einmal Geld überwiesen zu haben, nachdem aus einer Internet-Bekanntschaft eine Liebesbeziehung geworden war und die Person um Geld gebeten hatte. Von allen, die in einer Online-Beziehung um Geld gebeten worden waren, meldeten das nur 27 Prozent der Polizei.
Woran du eine seriöse Plattform erkennst
Eine Liste geprüft seriöser Anbieter können wir nicht liefern. Mit diesen Punkten kannst du aber jede Plattform selbst einordnen, bevor du Daten oder Geld hergibst.
Impressum und Betreiber
Lies das Impressum vor der Registrierung: Wer betreibt die Seite, wo sitzt das Unternehmen, und ist es dasselbe, das auf der Startseite wirbt? Steht dort, ob der Anbieter an einer Verbraucherschlichtung teilnimmt? Bei PE Digital, Meetic und dem Betreiber von bildkontakte.at lautet die Antwort Nein, bei ICONY Ja. Fehlt das Impressum oder nennt es nur einen Netzwerknamen ohne Anschrift, ist Vorsicht angebracht.
Laufzeit und Kündigung in den AGB
Prüf vor dem Kauf, wie lange die Erstlaufzeit ist, ob und um wie viel sich das Abo verlängert, bis wann und in welcher Form du kündigen musst. Nennt ein Anbieter den Preis erst nach der Anmeldung, kontrolliere Gesamtbetrag und Laufzeit auf der Bestellseite, bevor du bestätigst. Bei Verträgen ab 1. Oktober 2026 sollte außerdem der Button „Vertrag widerrufen“ leicht zu finden sein.
Hinweise auf moderierte oder fiktive Profile
Einige Chat-Portale schreiben selbst, in den AGB oder im Seitenfuß, dass Profile moderiert oder fiktiv sind, dass professionelle Chat-Partnerinnen und -Partner oder Animatoren antworten und dass keine realen Treffen vermittelt werden. Das ist Unterhaltung, keine Partnersuche. Ein Blick in AGB und Impressum vor dem Registrieren klärt das: Tauchen dort Begriffe wie „fiktiv“, „moderiert“, „Animator“ oder „Unterhaltungsplattform“ auf, weißt du, worauf du dich einlässt. Mit „moderiert“ sind dabei Profile gemeint, hinter denen Mitarbeitende des Anbieters schreiben. Prüft ein Portal nur Profiltexte und Fotos auf Regelverstöße und nennt das „moderieren“, ist das kein Warnzeichen.
Anlaufstellen, wenn es Ärger gibt
- Arbeiterkammer: Die AK Niederösterreich interveniert bei überhöhten Wertersatz-Forderungen von Online-Datingbörsen und hat dafür einen Musterbrief. Die AK Oberösterreich hält automatische Verlängerungen ohne die Hinweise nach § 6 Abs. 1 Z 2 KSchG für unwirksam und stellt dafür ebenfalls einen Musterbrief bereit. Wende dich an die AK deines Bundeslandes.
- VKI: Der Verein für Konsumenteninformation berät zu Verbraucherrechten und interveniert auf Wunsch bei Unternehmen, laut vki.at gegen einen Kostenbeitrag von 30 Euro je 30 Minuten Fallbearbeitung, eine Intervention kostet zusätzlich 30 Euro. Die Einzelberatung gilt Problemen mit Unternehmen in Österreich, der Schweiz oder Liechtenstein, bei Anbietern aus anderen EU-Ländern verweist der VKI auf das kostenlose Europäische Verbraucherzentrum. Er hat auch das OGH-Verfahren von 2024 gegen PE Digital geführt.
- Internet Ombudsstelle: eine staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle für online geschlossene Verträge, die kostenlos hilft. Zur Schlichtung kommt es nur, wenn das Unternehmen mitmacht, sonst bekommst du Rat zum weiteren Vorgehen.
- Europäisches Verbraucherzentrum Österreich: hilft kostenlos und ohne Gerichtsverfahren bei Problemen mit Unternehmen aus anderen EU-Ländern, Island, Norwegen und Großbritannien. Das betrifft die meisten hier genannten Anbieter.
Unterm Strich
Die beste Dating-App in Österreich ist die, auf der in erreichbarer Nähe genug passende Menschen aktiv sind und deren Vertrag du verstehst, bevor du zahlst. Das Erste ist in Wien selten ein Problem, am Land oft. Das Zweite hast du überall selbst in der Hand.




