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Radfahrer mit Helm hält auf einer Brücke in der Altstadt an und schaut auf sein Smartphone

Dating-App Schweiz 2026: Anbieter, Kosten und deine Rechte

Dating-Apps in der Schweiz: wer dahintersteht, was belegt ist, was Abos kosten, warum es kein allgemeines Widerrufsrecht gibt und wo du Hilfe bekommst.

Markus Hoffmann
Markus Hoffmann
· · 17 Min. Lesezeit

Mehr als jede vierte Person in der Schweiz, die in den letzten fünf Jahren ihre Partnerin oder ihren Partner kennengelernt hat, fand sie oder ihn im Internet. Das zeigt eine Erhebung des Bundesamts für Statistik (BFS) von 2023. Welche Apps dabei halfen, verrät die Statistik nicht.

Gut belegen lässt sich dagegen, wer hinter den Plattformen steht, welche Preise öffentlich sind und welche Rechte du hast. Dabei unterscheidet sich die Schweiz deutlich von Deutschland: Ein allgemeines Widerrufsrecht für Online-Abos gibt es nicht, und ob die strengen Regeln für Partnervermittlungen auch für Dating-Plattformen gelten, ist gerichtlich ungeklärt.

Wo lernen sich Paare in der Schweiz kennen?

Die verlässlichste Zahl stammt aus der Erhebung zu Familien und Generationen 2023 des BFS. Wer die Partnerin oder den Partner in den letzten fünf Jahren kennengelernt hatte, traf sie oder ihn am häufigsten im Bekannten- oder Freundeskreis (28 Prozent) und fast ebenso oft im Internet (27 Prozent). Knapp ein Fünftel lernte sich über Schule, Ausbildung oder Arbeit kennen. Bar, Disco, Konzert oder Fest kamen nur noch auf 8 Prozent, bei Beziehungen, die vor mehr als 15 Jahren begannen, waren es 18 Prozent.

Dahinter steht keine Werbeumfrage, sondern eine gewichtete Zufallsstichprobe: 18.317 gültige Interviews mit Personen von 15 bis 79 Jahren, zu 92 Prozent online geführt, auf Deutsch, Französisch oder Italienisch. Die Auswertung zum Kennenlernen bezieht sich auf 18- bis 80-Jährige.

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Die Kategorie Internet umfasst auch soziale Netzwerke wie Facebook oder Instagram, und nach Sprachregion oder Stadt und Land schlüsselt die Publikation die Wege des Kennenlernens nicht auf. Außerdem zeigt die Zahl, wo sich Paare gefunden haben, nicht, wie gut eine einzelne App funktioniert.

Welche Dating-Apps nutzen Schweizer?

Repräsentative Nutzungsanteile einzelner Apps für die Schweiz sind uns nicht bekannt, weder vom BFS noch aus einer Studie mit offengelegter Methode. Was kursiert, stammt meist von den Anbietern. 20 Minuten nannte im Januar 2025 für Tinder rund 250.000 Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz nach Angaben der App selbst, für Bumble rund 300.000 ohne Quelle und für Parship etwa 250.000 Mitglieder mit Stand 2022. Was jeweils als Nutzer zählt, bleibt offen, vergleichen lassen sich die Werte nicht.

Hilfreicher ist die Unterscheidung, die die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) in ihrem Ratgeber zum Online-Dating trifft. Bei Single- und Kontaktbörsen suchst du selbst, meist gefiltert nach Alter, Geschlecht und Entfernung. Typische Beispiele sind laut SKS Tinder, Bumble, OkCupid, Lovoo, Badoo, Hinge, Grindr und HER. Online-Partnervermittlungen lassen dich zuerst einen Fragebogen ausfüllen, eine Art Persönlichkeitstest, und schlagen dir dann aktiv Personen vor, etwa Parship, ElitePartner oder eDarling. Daneben gibt es Mischformen.

Welche Plattformen in der Schweiz eine Rolle spielen

Die folgende Einordnung ist keine Rangliste. Preise nennen wir so, wie die Anbieter sie öffentlich angeben, Stand 1. Oktober 2026.

Single- und Kontaktbörsen: Tinder, Bumble, Hinge und Co.

Viele dieser internationalen Apps sind laut SKS zumindest in der Basisversion kostenlos, bezahlt wird für Zusatzfunktionen wie Nachrichten oder mehr Sichtbarkeit, je nach Anbieter als Abo oder Einzelkauf. Im App Store stehen zwar Franken-Beträge für In-App-Käufe, oft aber ohne Laufzeit. Tinder und Hinge gehören laut Konzernwebsite beide zur Match Group. Wie viele Menschen in deinem Umkreis eine App nutzen, lässt sich von außen nicht prüfen.

Partnervermittlungen: Parship, ElitePartner, eDarling

Parship und ElitePartner gehören zur ParshipMeet Group und werden laut Impressum von der PE Digital GmbH in Hamburg betrieben, eDarling von der be2 S.à.r.l. in Luxemburg.

Parship nennt als einziger der drei einen Preis öffentlich: Premium kostet laut Preisseite ab 39,90 CHF pro Monat, der genaue Betrag hängt vom Paket, von der Laufzeit und von möglichen Aufschlägen für die Zahlweise ab. Alle Premium-Mitgliedschaften verlängern sich automatisch (Ziffer 5.4 der Schweizer AGB). Zusatzleistungen kosten ab 79 CHF. Wer eine garantierte Mindestzahl an Kontakten nicht erreicht, bekommt Premium laut Parship kostenlos verlängert. ElitePartner ist seit 2005 in der Schweiz online und bietet 6, 12 oder 24 Monate mit Kontaktgarantie, die Franken-Preise erscheinen erst nach der Anmeldung. Das gilt auch für eDarling. Ein Abo läuft dort laut AGB automatisch um dieselbe Dauer weiter, wenn die Kündigung nicht fristgerecht eingeht, ohne andere Angabe beim Kauf mindestens 14 Tage vor dem Ende, und bei einer Sperrung wegen eines AGB-Verstoßes sehen die AGB eine Vertragsstrafe von bis zu 325 CHF vor.

Dass solche Verträge Ärger machen können, zeigt der Dating-Report 2025 der SKS. Mehr als 300 Beschwerden und Anfragen zu Vermittlungsplattformen im Internet erreichten SKS und Beobachter 2025, an der Spitze standen laut SKS Parship und ElitePartner. Betroffene beschreiben laut SKS denselben Ablauf: Das Abo verlängert sich automatisch, die Kündigung wird ignoriert, es folgen Rechnungen, Inkassobriefe oder eine Betreibung. ParshipMeet wies die Vorwürfe im Januar 2026 gegenüber dem Tages-Anzeiger zurück: Laufzeiten, Kündigung und Verlängerung würden im Bestellprozess mehrfach klar kommuniziert, Kündigungen in Textform ordnungsgemäß bearbeitet.

Event-Dating aus der Schweiz: noii

Die App noii gehört der noii land AG, die 2022 in Winterthur gegründet wurde und laut Handelsregister seit Januar 2026 in Zürich sitzt. noii beschreibt sich als Dating-App für Real-Life-Events wie Afterwork, Sport, Party oder Pubquiz in Basel, Bern, Genf, Luzern, Winterthur und Zürich, die Events sind für Singles ab 21.

Die App ist kostenlos, bezahlt wird pro Event. Öffentlich ausgeschriebene Tickets kosten zum Beispiel ab 39 CHF für ein Afterwork in Zürich und ab 49 CHF für eine Comedy Night, Premium-Mitglieder zahlen jeweils 5 CHF weniger. Auf der Website nennt noii keinen Preis für das Premium-Abo. In einer Antwort auf eine Bewertung im App Store schrieb noii am 28. April 2026, es koste 99 CHF für drei Monate, neu gebe es ein Wochenabo für 29 CHF. Laut AGB verlängert sich das Abo ohne Kündigung automatisch. Wer mindestens 24 Stunden vor einem Event absagt, bekommt laut FAQ die Hälfte des Ticketpreises gutgeschrieben (Premium: den ganzen Preis), wer später absagt, nichts. Die Regel auf den Eventseiten (Stand 20.6.2025) nennt dagegen 50 Prozent ohne Premium-Ausnahme und verlangt die Abmeldung per E-Mail, die AGB enthalten keine konkrete Stornoregel. Geld zurück gibt es nicht, nur Gutschriften. Modell, Preise und Bewertungen im Detail zeigt unser Überblick zur noii Dating-App.

Ab 50: eigene Plattformen

Für Singles ab 50 gibt es eigene Angebote, etwa DuoLivo der SWARETIQ GmbH in Basel. Laut Website kosten drei Monate 90 CHF und zwölf Monate 270 CHF, danach verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch. Die Website nennt eine Kündigung bis zum letzten Tag der Laufzeit, die AGB verlangen sie spätestens 48 Stunden vor Ablauf. Weitere Plattformen, Treffpunkte für Ältere und was eine neue Beziehung für AHV und Witwenrente bedeuten kann, stehen in unserem Ratgeber zur Partnersuche ab 50 in der Schweiz.

Welche Dating-App ist die beste in der Schweiz?

Darauf gibt es keine belegbare Antwort. Es fehlen neutrale Nutzerzahlen und Daten dazu, wie viele Paare über welche App zusammenfinden, Ranglisten stützen sich deshalb auf Anbieterangaben, Bewertungen oder eigene Eindrücke. Weiter hilft die Frage, welches Modell zu dir passt:

  • Ziel: Selbst suchen kannst du in einer Single- und Kontaktbörse, Vorschläge nach einem Fragebogen macht eine Partnervermittlung, oft gegen ein Abo, und direkt treffen kannst du Menschen an Events.
  • Wohnort und Sprache: Auf dem Land brauchst du einen größeren Suchradius, in zweisprachigen Regionen siehst du Profile aus zwei Sprachregionen.
  • Bindung: Ein Einzelticket bindet dich nicht, ein Abo mit automatischer Verlängerung schon.

Profil, erste Nachricht und Sicherheit sind dagegen überall dieselben Themen. Dafür gibt es unsere Anleitung fürs perfekte Dating-Profil, Ideen für die erste Nachricht in Dating-Apps und unsere Tipps zur Sicherheit vor, während und nach dem Date.

Was Dating in der Schweiz kostet

„Gratis“ heißt bei Dating-Apps meist: Grundversion. Bei Parship etwa ist die Basis-Mitgliedschaft kostenlos, Nachrichten sind darin aber begrenzt. Von den Plattformen, deren Websites wir geprüft haben, nennen nur Parship und DuoLivo öffentlich Abo-Preise, noii dazu die Preise seiner Events. ElitePartner, eDarling, Zweisam und LoveScout24 nennen ihre Preise erst nach der Anmeldung. Das ist verbreitet und für sich kein Zeichen von Unseriosität, den Gesamtbetrag für die ganze Laufzeit solltest du trotzdem vor dem Bezahlen kennen.

Längere Laufzeiten können pro Monat günstiger sein, DuoLivo gibt für das Jahresabo zum Beispiel einen um 25 Prozent tieferen Monatspreis an. Die SKS rät trotzdem, sich von Rabatten für lange Laufzeiten nicht verführen zu lassen und gleich nach dem Abschluss auf das Ende der Laufzeit zu kündigen, mit Bestätigung.

App-Store oder Website?

Ob ein Abo über Apple oder Google günstiger ist als direkt beim Anbieter, lässt sich nicht belegen, Vergleichspreise liegen uns für keinen Anbieter vor. Belegt ist der Unterschied bei der Kündigung. Parship, noii und DuoLivo schreiben übereinstimmend, dass ein In-App-Abo über das Konto beim jeweiligen Store läuft und dort gekündigt wird: auf dem iPhone in den Einstellungen unter deinem Namen, bei Android in den Abos von Google Play. Das Deinstallieren der App kündigt kein Abo, darauf weisen Google und Apple ausdrücklich hin. Bei Parship bleibt außerdem die kostenlose Basis-Mitgliedschaft samt Profil bestehen, bis du sie selbst löschst.

Abo, Widerruf, Kündigung: Was in der Schweiz gilt

Wer deutsche Ratgeber liest, stößt auf ein 14-tägiges Widerrufsrecht für Online-Verträge. In der Schweiz gilt das nicht automatisch. Die folgenden Abschnitte sind Orientierung, keine Rechtsberatung.

Kein allgemeines Widerrufsrecht für Online-Abos

Abgesehen von Partnervermittlungen kennt das Obligationenrecht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nur für Haustürgeschäfte und ähnliche Verträge (Art. 40a–40f OR). Es greift, wenn dir das Angebot am Arbeitsplatz, in Wohnräumen oder in deren unmittelbarer Umgebung, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf öffentlichen Straßen und Plätzen, an einer Werbeveranstaltung mit Ausflugsfahrt oder am Telefon gemacht wurde (Art. 40b OR). Zusätzlich muss die Leistung für den persönlichen oder familiären Gebrauch bestimmt sein, der Anbieter beruflich oder gewerblich handeln und deine Leistung 100 Franken übersteigen (Art. 40a OR). Ein Abschluss in einer App oder auf einer Website steht nicht in dieser Liste. Für ein online gebuchtes Dating-Abo gibt es nach diesen Regeln also kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Anders kann es aussehen, wenn dir ein Abo am Telefon verkauft wurde. Ausgeschlossen ist der Widerruf aber unter anderem, wenn du die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht hast (Art. 40c OR).

Partnervermittlung nach OR: Gilt das auch online?

Strengere Regeln gelten für die Ehe- und Partnerschaftsvermittlung (Art. 406a–406h OR), also für Verträge, mit denen sich jemand verpflichtet, gegen eine Vergütung Personen für die Ehe oder eine feste Partnerschaft zu vermitteln. Ein solcher Vertrag ist nur schriftlich gültig und muss unter anderem Leistungen, Kosten und deine Rechte nennen. Er tritt erst 14 Tage nach Erhalt eines beidseitig unterzeichneten Exemplars in Kraft, vorher darf der Vermittler kein Geld annehmen, und in dieser Frist kannst du schriftlich widerrufen. Eine Kündigung ist jederzeit möglich, schriftlich und entschädigungslos. Wer zur Unzeit kündigt, kann aber schadenersatzpflichtig werden. Mit Bewilligungspflicht, Prüfliste und Anlaufstellen ausführlich: Partnervermittlung in der Schweiz.

Umstritten ist, ob diese Artikel auch Online-Plattformen erfassen. Die SKS bejaht es für Online-Partnervermittlungen, die aktiv Partnervorschläge machen. Fehlt ein eigenhändig unterschriebener Vertrag, ist er nach ihrer Auffassung nichtig. Ob die Regeln für alle Online-Dating-Plattformen gelten, ist laut SKS aber gerichtlich nicht geklärt. Arnold F. Rusch und Philipp Klaus kamen 2011, also vor der Revision von 2016, in der Zeitschrift Aktuelle Juristische Praxis zum gegenteiligen Schluss, hielten die Gegenposition aber ebenfalls für vertretbar. Parship und eDarling schließen in ihren AGB eine Ehevermittlung ausdrücklich aus, und ParshipMeet erklärte im Januar 2026, die Regeln seien auf Online-Dating nicht anwendbar, man stelle eine digitale Infrastruktur bereit.

2023 klagte eine Konsumentin mit Unterstützung von SKS und Beobachter gegen das von ElitePartner beauftragte Inkassounternehmen, um feststellen zu lassen, dass sie nichts schuldet. Das Unternehmen zog die Betreibung zurück, das Verfahren wurde gegenstandslos. Ebenfalls umstritten ist ein zweites Argument der SKS: Ein solcher Vertrag sei auch ohne die Sonderregeln ein Auftrag, und einen Auftrag könne man nach dem Obligationenrecht jederzeit kündigen. Lange Kündigungsfristen und automatische Verlängerungen wären damit ungültig. Ein Urteil, das eine dieser Fragen für Dating-Plattformen klärt, ist uns nicht bekannt. Für dich heißt das: Verlass dich nicht darauf, dass dein Online-Vertrag nichtig ist, aber lass dich auch nicht einschüchtern. Für Widerruf und Kündigung bietet die SKS online Musterbriefe an.

Automatische Verlängerung: Was bleibt, ist die AGB-Kontrolle

Eine Regel speziell für automatische Verlängerungen gibt es nicht. 2020 lehnte das Parlament eine Vorlage ab, nach der Anbieter ihre Kundschaft vor der ersten automatischen Verlängerung hätten benachrichtigen müssen (parlamentarische Initiative 13.426). Abgesehen von der umstrittenen Frage nach dem Auftragsrecht bleibt die Kontrolle von Geschäftsbedingungen nach Art. 8 UWG. Unlauter handelt danach, wer allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, „die in Treu und Glauben verletzender Weise zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und den vertraglichen Pflichten vorsehen“. Solche Bestimmungen sind laut Bundesrat nichtig. Ob eine konkrete Klausel darunter fällt, entscheiden die Zivilgerichte.

Akzeptabel ist eine automatische Verlängerung nach Ansicht der SKS nur, wenn der Anbieter beim Abschluss ausdrücklich auf Verlängerung und Kündigungsfrist hinweist, vor der Verlängerung rechtzeitig daran erinnert und keine zu hohen Hürden für die Kündigung aufbaut. Alternativ hält sie eine Mindestlaufzeit für akzeptabel, nach der du jederzeit mit höchstens zwei Monaten Frist kündigen kannst. Pauschal beurteilen lässt sich das laut SKS nicht. Ein Anwalt des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) sagte 2025 gegenüber SRF, eine Website, die das Kündigen erschwert, verletze aus Sicht des Seco Treu und Glauben im Sinne des UWG.

Wenn es Ärger gibt

Kündige so, dass du es beweisen kannst. Die SKS empfiehlt dafür das Einschreiben. Verlangt ein Anbieter Geld, das du nicht schuldest, rät sie: nicht zahlen, auf Inkassobriefe per Einschreiben antworten und bei einer Betreibung Rechtsvorschlag erheben. Das geht sofort beim Überbringer des Zahlungsbefehls oder innert zehn Tagen nach der Zustellung beim Betreibungsamt, mündlich oder schriftlich und ohne Begründung. Der Rechtsvorschlag stoppt die Betreibung. Will der Anbieter weitermachen, muss er seine Forderung gerichtlich durchsetzen (Art. 74–79 SchKG). Tut er nichts, kannst du frühestens drei Monate nach dem Zahlungsbefehl für 40 Franken beantragen, dass Dritte die Betreibung nicht mehr sehen (Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG). Selbst zu klagen kann teuer sein: Im Fall von 2023 war die Betreibung laut SKS nach Versäumnissen schon bis zur Pfändungsankündigung gelaufen, und für die Klage der Konsumentin verlangte das Gericht 650 Franken Vorschuss bei 750 Franken Forderung. Seit 2025 ist der Vorschuss in der Regel auf die Hälfte der mutmaßlichen Gerichtskosten begrenzt (Art. 98 ZPO). Lass dich deshalb vorher beraten. Beim Seco kannst du unlautere Geschäftspraktiken über ein Formular melden, eine Rückerstattung für Einzelne setzt es aber nicht durch.

Datenschutz: Warum dein Profil heikle Daten enthält

Seit dem 1. September 2023 gilt das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG). Zu den besonders schützenswerten Personendaten zählt Art. 5 lit. c DSG unter anderem Daten über religiöse oder weltanschauliche Ansichten, über die Gesundheit und über die Intimsphäre sowie biometrische Daten, die eine Person eindeutig identifizieren.

Die sexuelle Orientierung steht nicht im Gesetzestext. Die Botschaft des Bundesrats zum Gesetz zählt sie aber ausdrücklich dazu: Als Daten über die Intimsphäre gelten danach namentlich Daten über das Sexualleben und die sexuelle Orientierung, je nach Umständen auch die Geschlechtsidentität (BBl 2017 6941, S. 7020). Die Botschaft ist kein Gesetz, dient aber der Auslegung.

Braucht ein Anbieter für die Bearbeitung solcher Daten deine Einwilligung, muss sie ausdrücklich erfolgen (Art. 6 Abs. 6 und 7 DSG). Auf einer Dating-App gibst du solche Daten oft nebenbei preis, etwa mit der Angabe, ob du Männer oder Frauen suchst. Überleg dir, was davon öffentlich im Profil stehen muss, und lies in der Datenschutzerklärung nach, wer dein Profil sieht. Bei Zweisam etwa ist ein Profil laut Anbieter auch auf 50+-Portalen derselben Plattform im Ausland sichtbar, nach Zustimmung auch für Mitglieder ab 50 auf allgemeinen Dating-Diensten.

Romance Scam: Zahlen und Anlaufstellen

Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 zählt für die Schweiz 692 Straftaten, bei denen Romance Scam das Vorgehen war, ein Plus von 8 Prozent gegenüber 2024. Die Aufklärungsquote lag bei 13,3 Prozent. Erfasst sind nur Fälle, die der Polizei bekannt werden. Nach Einschätzung des Bundesamts für Cybersicherheit (BACS) gehört Liebesbetrug neben dem Online-Anlagebetrug zu den Maschen mit den höchsten Schäden. Die Täter bauen laut BACS auf Social Media und in Partnerbörsen Beziehungen auf. In einem Fall, den das BACS im April 2026 beschrieb, untermauerten sie einen erfundenen Notfall mit KI-generierten Bildern des angeblichen Partners im Spitalbett, schickten später eine Todesanzeige und ein Bild des Grabsteins und verlangten dann Gebühren für die versprochene Rückzahlung.

Welche Warnsignale es gibt, steht in unserem Ratgeber Romance Scam erkennen. Für den Ernstfall raten das BACS und die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) zu Folgendem:

  • Kein weiteres Geld und keine Güter schicken, den Kontakt abbrechen und die Person auf allen Kanälen blockieren.
  • Anzeige bei der örtlichen Polizei erstatten und Kontodaten, Telefonnummern und Profilnamen mitbringen. Polizeiposten in der Nähe findest du über Suisse ePolice. Das BACS nimmt freiwillige Meldungen entgegen, aber keine Strafanzeigen.
  • Nicht auf angebliche Helfer reagieren, etwa Interpol oder Opferanwälte, die das Geld gegen eine Gebühr zurückholen wollen.
  • Hilfe holen bei einer Vertrauensperson und bei Geldproblemen bei der Schuldenberatung im eigenen Kanton.
  • Nie das eigene Konto für fremde Zahlungen hergeben. Wer das tut, kann sich laut SKP wegen Geldwäscherei strafbar machen.

Angehörige können sich laut SKP an die kantonale Erwachsenenschutzbehörde wenden, wenn Betroffene keine Einsicht zeigen und eine finanzielle Notlage droht.

Röstigraben, Stadt und Land

Drei Sprachen, ein Suchradius

Der Suchradius einer App kennt keinen Röstigraben. Wer in Biel/Bienne, Freiburg/Fribourg oder im Wallis wohnt, sieht schnell Profile aus zwei Sprachregionen, und bei Apps, die nach Entfernung suchen, reicht ein großzügiger Umkreis um Basel oder Genf über die Landesgrenze. Schreib deshalb ins Profil, welche Sprachen du sprichst. Orte für Dates in der Westschweiz beschreibt unser Guide zu Dating in Genf.

Auch bei Ärger mit einem Anbieter zählt die Sprache. Die Konsumentenschutz-Organisationen sind nach Sprachregionen aufgeteilt: die SKS für die Deutschschweiz, die Fédération romande des consommateurs (FRC) für die Westschweiz und die ACSI für die italienische Schweiz.

Stadt und Land

Rund um Zürich, Basel oder Bern leben schon in einem kleinen Umkreis viele Menschen. Im Emmental, im Toggenburg oder im Unterengadin sind es deutlich weniger, dort musst du den Suchradius weiter ziehen. Auf dem Land kommt hinzu, dass man sich kennt. Was das für die Partnersuche bedeutet, beschreibt unser Artikel über Dating in der Stadt und auf dem Land.

Orte und Ideen fürs erste Treffen findest du in unseren Stadt-Guides: Dating in Zürich, Dating in Bern, Dating in Basel, Dating in Luzern und Dating in Winterthur.

Woran du eine seriöse Plattform erkennst

Vieles kannst du vor dem Bezahlen selbst prüfen. Lies AGB und Impressum vor der Anmeldung, nicht erst beim ersten Ärger.

Wer steckt dahinter? Im Impressum sollten Firma, Sitz und Handelsregistereintrag stehen. Viele in der Schweiz genutzte Plattformen sitzen im Ausland, etwa Parship und ElitePartner in Hamburg, eDarling in Luxemburg sowie Zweisam und LoveScout24, beide betrieben von der Meetic SAS in Paris. Schweizer Firmen wie die Betreiberinnen von noii und DuoLivo findest du im Handelsregister (Zefix).

Laufzeit und Kündigung. Such in den AGB nach Laufzeit, automatischer Verlängerung, Kündigungsfrist und Kündigungsform. Parship und ElitePartner etwa verlangen Textform, zum Beispiel per E-Mail. Speichere die AGB beim Abschluss als PDF oder Screenshot.

Animateure und Fake-Profile. Ein Teil der Chat-Portale räumt in den eigenen AGB ein, dass ihre Profile moderiert oder fiktiv sein können und reale Treffen nicht vorgesehen sind. Die SKS rät, die AGB nach Wörtern wie „Animateur“, „Moderator“ oder „real“ zu durchsuchen. Animierte Chats und Fake-Profile machten im Dating-Report 2025 rund 7 Prozent der Beschwerden aus, den Verdacht richtet die SKS auch gegen Firmen in der Schweiz. SRF Investigativ berichtete 2025 über fünf Dating-Firmen aus dem Kanton Zug, die laut internen Daten eines Zahlungsdienstleisters in zweieinhalb Jahren mindestens 24 Millionen Euro abgerechnet hatten. Das Seco mahnte zwei davon ab, ein Gericht hatte bis dahin keine illegalen Praktiken festgestellt, und alle fünf wiesen die Kritik zurück.

Hilfe. Die SKS berät telefonisch auf Deutsch nach Termin, für Gönnerinnen und Gönner bis 20 Minuten kostenlos, sonst ab 25 CHF, Kurzberatungen unter drei Minuten sind gratis. Die FRC antwortet Mitgliedern schriftlich innerhalb von höchstens zehn Arbeitstagen, die Mitgliedschaft kostet 90 Franken im Jahr für den ganzen Haushalt, Nichtmitglieder erhalten eine erste Beratung gratis (Hilfe-Seite der FRC). Die ACSI berät über ihren Dienst InfoConsumi nur Mitglieder (Jahresbeitrag 50 Franken, für 18- bis 30-Jährige 25 Franken), montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.30 bis 11.30 Uhr (InfoConsumi der ACSI).

Häufig gestellte Fragen

Welche Dating-App ist die beste in der Schweiz?

Eine belegbare Antwort gibt es nicht. Für die Schweiz sind keine neutral erhobenen Daten bekannt, wie viele Menschen welche App nutzen und wie viele Paare über welche App zusammenfinden. Die Nutzerzahlen, die kursieren, stammen meist von den Anbietern selbst oder sind ohne Quelle. Sinnvoller ist die Frage nach dem Modell: Bei Single- und Kontaktbörsen wie Tinder, Bumble oder Hinge suchst du selbst, Online-Partnervermittlungen wie Parship oder ElitePartner schlagen nach einem Fragebogen Personen vor und verlangen oft ein Abo, bei der Schweizer Event-App noii kaufst du Tickets für Treffen in Städten. Entscheidend sind dein Ziel, dein Wohnort, deine Sprache und wie lange du dich vertraglich binden willst.

Welche Dating-Apps nutzen Schweizer?

Häufig genannt werden, etwa von der Stiftung für Konsumentenschutz und in Medienberichten, internationale Apps wie Tinder, Bumble und Hinge sowie Online-Partnervermittlungen wie Parship, ElitePartner und eDarling. Dazu kommen Schweizer Angebote wie die Event-App noii. Neutral erhobene Zahlen dazu, wie viele Menschen welche App nutzen, sind nicht bekannt. Die Zahlen, die kursieren, stammen von den Anbietern oder aus Medienberichten ohne nachprüfbare Methode, etwa rund 250.000 Nutzerinnen und Nutzer für Tinder nach Angaben der App selbst (20 Minuten, Januar 2025). Belegt ist nur der Gesamtwert: Laut Bundesamt für Statistik trafen Personen, die ihre Partnerin oder ihren Partner in den letzten fünf Jahren kennengelernt haben, sie in 27 Prozent der Fälle im Internet, also über Dating-Apps, Online-Partnervermittlungen oder soziale Netzwerke.

Wo lernen sich die meisten Paare in der Schweiz kennen?

Laut der Erhebung zu Familien und Generationen 2023 des Bundesamts für Statistik lernten Personen, die ihre Partnerin oder ihren Partner in den letzten fünf Jahren kennengelernt haben, sie am häufigsten im Bekannten- oder Freundeskreis kennen (28 Prozent) und fast ebenso oft im Internet (27 Prozent), also über Dating-Apps, Online-Partnervermittlungen oder soziale Netzwerke. Knapp ein Fünftel lernte sich über Schule, Ausbildung oder Arbeit kennen, 8 Prozent in einer Bar, Disco, an einem Konzert oder Fest. Bei Beziehungen, die vor mehr als 15 Jahren begannen, lag dieser letzte Anteil noch bei 18 Prozent. Die Erhebung beruht auf 18.317 gültigen Interviews aus einer Zufallsstichprobe.

Gibt es eine seriöse und kostenlose Dating-App in der Schweiz?

„Gratis“ heißt bei Dating-Apps meist: Grundversion. Viele Single- und Kontaktbörsen sind laut Stiftung für Konsumentenschutz zumindest in der Basisversion gratis und verlangen Geld für Zusatzfunktionen, Online-Partnervermittlungen verlangen oft hohe Abogebühren, und bei der Event-App noii ist die App kostenlos, die Events kosten Eintritt. Für Seriosität sprechen ein vollständiges Impressum mit Firma und Sitz sowie klare AGB zu Laufzeit, automatischer Verlängerung und Kündigung. Ein Warnzeichen sind AGB, die moderierte oder fiktive Profile erwähnen. Lies AGB und Impressum deshalb vor der Anmeldung.

Gibt es in der Schweiz ein Widerrufsrecht für Dating-Abos?

Ein allgemeines Widerrufsrecht für online abgeschlossene Abos gibt es in der Schweiz nicht. Das 14-tägige Widerrufsrecht im Obligationenrecht gilt nur für bestimmte Situationen, etwa wenn dir das Angebot in deiner Wohnung, am Arbeitsplatz oder am Telefon gemacht wurde, und nur unter weiteren Voraussetzungen, unter anderem einem Preis über 100 Franken. Ob die strengeren Regeln für Partnervermittlungen (Art. 406a ff. OR) mit Schriftform und 14 Tagen Widerrufsfrist auch für Online-Plattformen gelten, ist umstritten: Die Stiftung für Konsumentenschutz bejaht das für Plattformen, die aktiv Partner vorschlagen, ein Fachaufsatz von 2011 und Anbieter wie ParshipMeet verneinen es, ein Gerichtsurteil dazu ist nicht bekannt. Beratung bieten SKS, FRC und ACSI, teils gegen Gebühr oder nur für Mitglieder.

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