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Älteres Paar sitzt eng beieinander auf einer Holzbank am Bergsee

Partnersuche ab 50 in der Schweiz: Wege, Kosten und Recht

Partnersuche ab 50 in der Schweiz: BFS-Zahlen, Treffpunkte offline und online, Preise und was Heirat oder Konkubinat für AHV, Witwenrente und Erbe heißt.

Sarah Kellner
Sarah Kellner
· · 18 Min. Lesezeit

Wer mit 55 oder 70 jemanden kennenlernt, bringt mehr mit als mit 25: eine lange Geschichte, oft erwachsene Kinder, eine eigene Wohnung, eine Pensionskasse, manchmal eine Witwenrente. Wird aus dem Kennenlernen eine feste Beziehung, stellt sich deshalb die Frage: heiraten, zusammenziehen oder zwei Wohnungen behalten? In der Schweiz hängen davon AHV-Rente, Hinterlassenenleistungen und das Erbe ab.

Späte Liebe ist dabei kein Randphänomen. 2025 war laut Bundesamt für Statistik (BFS) bei 2.048 Heiraten zwischen Frau und Mann der Bräutigam 60 Jahre oder älter, bei 930 die Braut. Es gibt aber auch ein Risiko, das in der Polizeistatistik vor allem Ältere betrifft: Von den Geschädigten beim Liebesbetrug im Internet, die der Polizei 2025 bekannt wurden, waren rund zwei Drittel 50 oder älter.

Partnersuche ab 50 in der Schweiz: die Lage in Zahlen

Amtliche Daten liefert die Erhebung zu Familien und Generationen (EFG) des BFS: 18.317 Interviews von April bis Juli 2023 mit Menschen aus der ständigen Wohnbevölkerung in Privathaushalten, die Ende 2022 zwischen 15 und 79 Jahre alt waren, die Ergebnisse sind gewichtet. Die Angaben zur Partnerschaft beziehen sich auf 18- bis 80-Jährige (BFS, EFG 2023).

Ohne Partner zwischen 65 und 80: Frauen deutlich häufiger als Männer

Von den Frauen zwischen 65 und 80 Jahren hatten 38,4 Prozent keine Partnerschaft, von den Männern derselben Altersgruppe 16,8 Prozent. Zwischen 55 und 64 waren es 27,7 Prozent der Frauen und 19 Prozent der Männer. Gründe nennt die Auswertung nicht.

Allein leben heißt nicht ohne Partner sein

Laut BFS-Bevölkerungsstatistik lebten 2025 22,0 Prozent der 55- bis 64-Jährigen allein, 26,0 Prozent der 65- bis 74-Jährigen, 33,9 Prozent der 75- bis 84-Jährigen und 51,6 Prozent der Menschen ab 85. Von allen 1.720.978 Menschen ab 65 in Privathaushalten waren es 550.403, also 32,0 Prozent (eigene Berechnung aus den BFS-Daten zu Privathaushalten). Wer im Heim lebt, ist nicht mitgezählt, und einen Wert ab 50 gibt es wegen der Zehnjahresklassen nicht. Allein wohnen heißt zudem nicht unbedingt partnerlos: Laut EFG hatten 6 Prozent der Männer zwischen 65 und 80 eine Partnerschaft außerhalb des eigenen Haushalts.

Heiraten mit 50 plus und Wiederheirat

Bei den 34.849 Heiraten zwischen Frau und Mann im Jahr 2025 war laut BFS in 4.513 Fällen der Bräutigam 50 oder älter und in 2.927 Fällen die Braut, das sind 13,0 und 8,4 Prozent (eigene Berechnung). 60 oder älter waren 2.048 Bräutigame und 930 Bräute, Männer also mehr als doppelt so häufig. Gleichgeschlechtliche Ehen und Umwandlungen eingetragener Partnerschaften sind in diesen Zahlen nicht enthalten.

Geschiedene waren 2025 bei der neuen Heirat im Schnitt 52,6 (Männer) und 46,3 Jahre alt (Frauen), Verwitwete 73,4 und 59,3 Jahre (BFS, Heiraten nach Alter).

Im Alter sind also deutlich mehr Frauen als Männer ohne Partnerschaft. Über Chancen im Einzelfall sagt das wenig, es spricht aber dafür, mehrere Wege parallel zu nutzen und den Altersrahmen nicht zu eng zu ziehen. Tipps geben unsere Ratgeber zum Dating als Frau ab 50 und zum Dating als Mann ab 50.

Wo sich Menschen ab 50 kennenlernen

Wo Paare sich kennenlernen, hat das BFS ebenfalls erfragt, die veröffentlichte Grafik unterscheidet allerdings nicht nach Alter. Von den 18- bis 80-Jährigen, deren Beziehung in den fünf Jahren vor der Befragung begann, hatten 28 Prozent ihr Gegenüber im Bekannten- oder Freundeskreis kennengelernt und 27 Prozent im Internet. Bar, Disco, Konzert oder Fest kamen auf 8 Prozent, bei Paaren, die vor mehr als 15 Jahren zusammenfanden, auf 18 Prozent. Der Bekanntenkreis bleibt also wichtig, und er kostet nichts.

Tanzen: Pro Senectute meldet einen Boom

Die Altersorganisation Pro Senectute zählte 2025 rund 13.300 Teilnehmende in ihren Tanzangeboten, 35 Prozent mehr als 2023 (Medienmitteilung vom 6. Mai 2026). Gefragt sind Line Dance, Paartanz, Tanznachmittage und Ü60-Discos. Eine Partnervermittlung ist das nicht, und gerade darin liegt der Reiz: Man trifft sich für eine gemeinsame Sache, nicht zum Vorstellungsgespräch.

Nur rund ein Viertel der Teilnehmenden sind Männer. Frauen auf Partnersuche sehen das Tanzen deshalb besser als einen von mehreren Wegen. Line Dance funktioniert ohne festen Tanzpartner.

Single-Events ab 50: das Beispiel noii

Kommerzielle Treffen organisiert etwa noii, eine Event-App der noii land AG aus Zürich, mit Anlässen in Zürich, Winterthur, Bern, Basel, Luzern und Genf. Die älteste der drei Alterskategorien umfasst 50 bis 70 Jahre. Angekündigt ist eine „50+ Night“ am Freitag, 20. November, in der MINI Café Bar am Bleicherweg in Zürich, mit Welcome Drink, Speed-Dating und Icebreaker-Spielen, ab 50 Jahren, Tickets ab 39 Franken (Stand 1. Oktober 2026). Die App selbst ist kostenlos. Wie die Events ablaufen und was sie kosten, beschreibt unser Artikel zur noii Dating-App.

Zum Kleingedruckten: Wer sich mindestens 24 Stunden vorher abmeldet, bekommt laut FAQ 50 Prozent des Ticketpreises gutgeschrieben, Premium-Mitglieder 100 Prozent. Die Regel auf den Eventseiten (Stand 20.6.2025) nennt dagegen 50 Prozent ohne Premium-Ausnahme und verlangt die Abmeldung per E-Mail, die AGB enthalten keine konkrete Stornoregel. Geld gibt es in keiner Fassung zurück, nur Gutschriften. An den Events wird fotografiert und gefilmt, das Material nutzt noii für Social Media. Wer nicht darauf erscheinen will, muss das dem Personal vor Ort sagen. Weitere Treffpunkte sammelt unser Dating-Guide für Zürich.

Singlereisen und Ferien für Singles ab 50

Singlereisen und Treffen bietet nach eigener Darstellung etwa 50plus-treff an, eine Plattform der 50plus-Treff GmbH aus Starnberg in Deutschland. Weitere Reiseanbieter haben wir nicht geprüft. Vor der Buchung helfen ein paar Fragen: Wer veranstaltet die Reise? Wie groß und wie alt ist die Gruppe, wie viele Frauen und Männer fahren mit? Was kostet ein Einzelzimmer, und was gilt bei einer Absage?

Online-Partnersuche ab 50: die Anbieter in der Schweiz

Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) unterscheidet Single- und Kontaktbörsen wie Tinder oder Bumble, auf denen du selbst suchst, von Online-Partnervermittlungen wie Parship, ElitePartner oder eDarling, die mit Persönlichkeitstest und Vorschlägen arbeiten und oft hohe Abogebühren verlangen. Dazu kommen Plattformen speziell für Menschen ab 50. Belastbare Nutzungszahlen für die Schweiz haben wir nicht gefunden, die Übersicht ist deshalb keine Rangliste. Stand aller Angaben: 1. Oktober 2026.

Plattformen speziell für Menschen ab 50

DuoLivo ist das einzige Angebot dieser Übersicht mit Sitz in der Schweiz. Betreiberin ist die SWARETIQ GmbH in Basel, gesucht werden Partnerschaft oder Freundschaft ab 50. Die Preise stehen offen auf der Website: 90 Franken für drei Monate, 270 Franken für zwölf Monate. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch. Kündigen lässt sie sich laut Website bis zum letzten Tag der Laufzeit, laut AGB aber nur bis 48 Stunden vor Ablauf.

Zweisam richtet sich an Menschen ab 50 und wird von der Meetic SAS in Paris betrieben, die auch LoveScout24 anbietet. Die Registrierung ist kostenlos, einzelne Funktionen kosten Geld oder setzen ein Abo voraus, Preise sieht man erst nach der Anmeldung. Profile können auch auf anderen Marken derselben Plattform sichtbar sein.

50plus-treff wird von der 50plus-Treff GmbH in Starnberg betrieben. Die Basis-Mitgliedschaft ist kostenlos, Premium verlängert sich laut AGB automatisch, wenn du nicht vor Ablauf kündigst. Beträge zeigt die Tarifseite ohne Login nicht.

date50 gehört zum Netzwerk der ICONY GmbH in Reutlingen. Die über 380.000 registrierten Personen, mit denen die Seite wirbt, gelten für das ganze Netzwerk, nicht für die Schweiz. Die AGB wählen deutsches Recht. Die Preise nennt date50 öffentlich auf einer Hilfeseite: Premium kostet 59,90 Franken für einen Monat und im Zwölfmonatspaket 21,90 Franken im Monat, insgesamt 262,80 Franken, und alle Premium-Mitgliedschaften verlängern sich automatisch (Stand 1. Oktober 2026).

Große Partnervermittlungen

Parship und ElitePartner betreibt die PE Digital GmbH in Hamburg. Parship nennt Premium ab 39,90 Franken im Monat, je nach Paket und Laufzeit und ohne mögliche Aufschläge für die Zahlweise, Zusatzleistungen kosten ab 79 Franken. Alle Premium-Mitgliedschaften verlängern sich automatisch. ElitePartner und eDarling, das die be2 S.à.r.l. in Luxemburg betreibt, zeigen Preise erst nach der Anmeldung. Bei eDarling verlängert sich das Abo laut AGB um die ursprüngliche Laufzeit, wenn die Kündigung nicht rechtzeitig eingeht. Nennt die Bestellstrecke keine andere Frist, muss sie spätestens 14 Tage vor Ablauf zugegangen sein.

Laut Dating-Report der SKS vom Januar 2026 gingen bei SKS und Beobachter 2025 über 300 Beschwerden und Beratungsanfragen zu Online-Vermittlungsplattformen ein, an der Spitze standen Parship und ElitePartner. Betroffene berichten laut SKS von automatisch verlängerten Abos, ignorierten Kündigungen und danach Inkasso oder Betreibung. Die Betreibergruppe ParshipMeet erklärte gegenüber dem Tages-Anzeiger, Laufzeit, Kündigung und Verlängerung würden im Bestellprozess mehrfach klar kommuniziert und Kündigungen in Textform ordnungsgemäß bearbeitet. Die Schweizer Regeln für Partnervermittlungsverträge hält sie bei Online-Dating für nicht anwendbar.

Welche Singlebörse ab 50 ist die beste, und gibt es sie gratis?

Ohne neutrale Vergleichsdaten lässt sich die erste Frage nicht seriös beantworten. Wer vor allem Menschen aus der eigenen Region sucht, fragt nach aktiven Mitgliedern in der Schweiz. Eine vollständig kostenlose und seriöse Plattform für die Partnersuche ab 50 konnten wir nicht belegen: Registrierung oder Basis-Mitgliedschaft sind bei mehreren Anbietern gratis, einzelne Funktionen oder Premium kosten aber Geld.

Tipps für Profil und Anschreiben stehen in unseren Ratgebern zum perfekten Dating-Profil und zur ersten Nachricht, den technischen Einstieg erklärt Online-Dating für Senioren. Welche Apps in der Schweiz verbreitet sind und welche Rechte du bei Abo und Kündigung hast, zeigt unser Überblick Dating-Apps in der Schweiz.

Heiraten oder nicht? Was eine neue Partnerschaft ab 50 finanziell und rechtlich bedeutet

Ab 50, spätestens ab 65, gehört bei der Frage nach einer Heirat der Taschenrechner auf den Tisch, denn AHV, Pensionskasse und Erbrecht knüpfen an den Zivilstand an. Wer unverheiratet zusammenlebt, lebt im Konkubinat und gilt rechtlich als zwei Einzelpersonen. Was folgt, ist Orientierung nach geltendem Recht (Stand 1. Oktober 2026), keine Rechtsberatung.

AHV: Für Ehepaare gilt eine Obergrenze

Beziehen beide Ehepartner eine Altersrente, darf deren Summe höchstens 150 Prozent der maximalen Altersrente betragen (Art. 35 AHVG), ebenso bei Altersrente plus IV-Rente. 2026 liegt die Einzelrente bei vollständiger Beitragsdauer zwischen 1.260 und 2.520 Franken im Monat, die Grenze für Ehepaare bei 3.780 Franken. Bei Beitragslücken liegt sie tiefer (AHV-Merkblatt 3.01).

Ein Beispiel: Regula und Hanspeter, beide 68, beziehen je die Maximalrente. Unverheiratet erhalten sie zusammen 5.040 Franken im Monat, verheiratet höchstens 3.780, also 1.260 Franken weniger (eigene Berechnung). Bei tieferen Renten ist der Effekt kleiner: Im Beispiel des Merkblatts werden aus 1.915 und 1.935 Franken nach der Plafonierung 1.880 und 1.900 Franken. Liegen beide Renten zusammen unter der Grenze, wird nichts gekürzt. Konkubinatspaare erhalten laut dem Bundesportal ch.ch je ihre volle Rente.

Laut Bundesrat betrifft die Plafonierung rund 90 Prozent der Ehepaare, laut Sozialkommission des Nationalrats waren es 2023 knapp 9 von 10 verheirateten Rentnerpaaren. Der Bundesrat verweist auf Ausgleiche: Einkommen aus den Ehejahren werden hälftig geteilt, Verwitwete erhalten einen Zuschlag von 20 Prozent, und Witwen- und Witwerrenten gibt es nur für Verheiratete.

Mitte-Initiative und Reform: Noch gilt der Plafond

Die Volksinitiative „Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare“ der Mitte will den Plafond abschaffen. Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung ohne Gegenvorschlag, das Parlament hat die Behandlungsfrist bis zum 27. September 2027 verlängert. Am 1. Oktober 2026 lag die Vorlage in der Kommission des Nationalrats (Geschäft 25.035), abgestimmt wurde noch nicht, ein Termin steht nicht fest. Zudem hat der Nationalrat im September 2025 in der Reform der Hinterlassenenrenten (Geschäft 24.078) beschlossen, den Plafond für künftige Renten abzuschaffen. Im selben Paket will er für neue Renten den Verwitwetenzuschlag streichen und die lebenslange Witwen- und Witwerrente ersetzen: Hinterbliebene Eltern bekämen unabhängig vom Zivilstand eine Rente bis zum 25. Geburtstag des jüngsten Kindes, Verwitwete ohne Kinder eine dreijährige Übergangsrente. Laufende Renten von Witwen und Witwern, die beim Inkrafttreten über 55 sind, liefen weiter. Die Sozialkommission des Ständerats lässt seit September 2026 prüfen, den Plafond je nach individuellem Einkommen aufzuheben oder zu erhöhen. Beschlossen ist nichts, bis dahin gilt das heutige Recht.

Witwen- oder Witwerrente: Was eine neue Ehe auslöst

Eine Witwen- oder Witwerrente der AHV erlischt mit der Wiederverheiratung (Art. 23 Abs. 4 AHVG). Sie lebt nur wieder auf, wenn die neue Ehe nach weniger als zehn Jahren geschieden oder für ungültig erklärt wird (Art. 46 Abs. 3 AHVV). Waisenrenten laufen weiter. Auch die Witwen- und Witwerleistungen der Pensionskasse erlöschen mit einer neuen Ehe (Art. 22 Abs. 2 BVG). Für ein Zusammenleben ohne Trauschein sieht Art. 23 AHVG kein Erlöschen vor, was die Pensionskasse dann vorsieht, regelt ihr Reglement. Lass dir beides bestätigen, bevor du entscheidest.

Wer schon eine Altersrente bezieht, rechnet anders: Trifft eine Hinterlassenenrente mit einer Altersrente zusammen, zahlt die AHV nur die höhere (AHV-Merkblatt 3.03). Stirbt bei einem verheirateten Rentnerpaar einer der beiden, entfällt die Plafonierung, und zur eigenen Rente kommt ein Verwitwetenzuschlag von 20 Prozent, höchstens bis zur Maximalrente. Konkubinatspaare haben darauf laut Bundesrat keinen Anspruch.

Umgekehrt sichert eine späte Heirat nicht automatisch ab. Nach geltendem Recht erhält eine Witwe eine AHV-Rente, wenn sie beim Tod des Ehepartners Kinder hat, gleich welchen Alters, oder mindestens 45 ist und insgesamt mindestens fünf Jahre verheiratet war. Ehejahre aus mehreren Ehen zählen zusammen. Ein Witwer erhält nur eine Rente, wenn er bei der Verwitwung Kinder hat, gleich welchen Alters. Dass diese Rente nicht mehr mit dem 18. Geburtstag des jüngsten Kindes endet, wie es Art. 24 AHVG vorsieht, beruht auf einer Übergangsregelung nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 11. Oktober 2022 (AHV-Merkblatt 3.03). Für künftige Fälle würde die hängige Reform der Hinterlassenenrenten die Regeln grundlegend ändern, beschlossen ist sie nicht. Eine Witwen- oder Witwerrente der Pensionskasse gibt es nach Art. 19 BVG nur, wenn der überlebende Ehegatte für den Unterhalt mindestens eines Kindes aufkommen muss oder älter als 45 ist und die Ehe mindestens fünf Jahre gedauert hat, sonst eine einmalige Abfindung von drei Jahresrenten. Das ist das gesetzliche Minimum, Pensionskassen dürfen mehr leisten.

Wie es sich anfühlt, nach einem Verlust wieder offen für Nähe zu werden, beschreibt unser Beitrag Dating als Witwe oder Witwer.

Konkubinat: keine AHV-Hinterlassenenrente, Pensionskasse nur laut Reglement

Stirbt die Partnerin oder der Partner im Konkubinat, gibt es keine Hinterlassenenrente der AHV. Bei der Pensionskasse entscheidet das Reglement: Nach Art. 20a BVG kann sie Leistungen für eine Person vorsehen, die mit dem Verstorbenen in den letzten fünf Jahren bis zu seinem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat oder für gemeinsame Kinder aufkommen muss. Sie muss es aber nicht, und wer bereits eine Witwen- oder Witwerrente bezieht, hat keinen Anspruch darauf. Frag nach, ob das Reglement eine Lebenspartnerrente kennt und ob dafür zu Lebzeiten eine Meldung nötig ist.

Im Konkubinat füllt ihr zudem getrennte Steuererklärungen aus, und nach einer Trennung gibt es keinen gesetzlichen Unterhalt. Bei der Sozialhilfe oder in Betreibungsverfahren kann die finanzielle Lage des Partners trotzdem eine Rolle spielen (ch.ch zum Konkubinat).

Erbrecht: Ohne Trauschein erbt der Partner nichts

Gesetzliche Erben sind die Nachkommen, die Eltern und die Großeltern samt ihren Nachkommen sowie Ehegatten und eingetragene Partner (Art. 457 ff. ZGB). Konkubinatspartner fehlen. Sie erben nur, was ihnen ein Testament oder Erbvertrag im Rahmen der Verfügungsfreiheit zuwendet, also ohne die Pflichtteile anderer Erben zu verletzen (Art. 481 ZGB). Seit 2023 ist dieser Rahmen größer: Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs (Art. 471 ZGB), für Nachkommen waren es vorher drei Viertel, und Eltern haben keinen Pflichtteil mehr.

Ein Beispiel: Der verwitwete Hanspeter hat zwei erwachsene Töchter. Ohne Testament erben sie alles und Regula nichts. Per Testament kann er ihr heute bis zur Hälfte des Nachlasses zuwenden, nach altem Recht war es ein Viertel (eigene Berechnung). Heiratet er Regula, erbt sie neben den Kindern von Gesetzes wegen die Hälfte (Art. 462 ZGB), und der Anteil der Töchter sinkt. Solche Fragen besprecht ihr besser vor als nach der Hochzeit, wenn nötig mit den Kindern. Das Bundesportal ch.ch erinnert zudem an die Erbschaftssteuer.

Testament und Konkubinatsvertrag: Was ihr selbst regeln könnt

Ein Testament kannst du selbst aufsetzen, dann vollständig von Hand geschrieben, mit Jahr, Monat, Tag und Unterschrift (Art. 505 ZGB), oder von einer Notarin oder einem Notar unter Mitwirkung von zwei Zeugen beurkunden lassen. Ein Erbvertrag braucht immer diese öffentliche Form (Art. 512 ZGB).

Das Zusammenleben regelt ein schriftlicher Konkubinatsvertrag. Laut ch.ch dürft ihr darin frei festhalten, was euch wichtig ist, etwa eine Inventarliste, die Aufteilung von Haushaltskosten und Vermögen, Unterhalt bei einer Trennung oder eine Lebensversicherung zugunsten des Partners. Der Vertrag ist verbindlich und kann vor Gericht geltend gemacht werden, für das Erbe braucht es aber zusätzlich ein Testament oder einen Erbvertrag. Wie ihr das Gespräch über Geld beginnt, zeigt unser Beitrag über Geld in der Beziehung.

Wo du dich beraten lassen kannst

  • Ausgleichskasse: Laut den Merkblättern geben die Ausgleichskassen und ihre Zweigstellen Auskunft. Frag dort, was eine Heirat in deinem Fall für die AHV-Rente bedeuten würde.
  • Pensionskasse: Sie klärt Lebenspartnerrente und laufende Witwen- oder Witwerleistungen.
  • Pro Senectute: Die Organisation berät Seniorinnen, Senioren und Angehörige nach eigenen Angaben kostenlos in über 100 Beratungsstellen.
  • Notariat oder Anwaltskanzlei: für Testament, Erbvertrag und Konkubinatsvertrag. Frag vorher nach den Kosten.
  • Kantonale Steuerverwaltung: für Fragen zur Erbschaftssteuer.

Romance Scam: Rund zwei Drittel der Geschädigten sind 50 oder älter

2025 registrierte die Polizei in der Schweiz 692 Straftaten mit dem Vorgehen „Romance Scam“, 8 Prozent mehr als im Vorjahr, aufgeklärt wurden 13,3 Prozent. Von den 682 Geschädigten waren 459 mindestens 50 Jahre alt: 128 zwischen 50 und 59, 180 zwischen 60 und 69 und 151 ab 70 (BFS, Polizeiliche Kriminalstatistik). Da die 682 auch 32 Firmen und Organisationen umfassen, ist der Anteil unter den Privatpersonen noch etwas höher. Erfasst ist nur, was der Polizei bekannt wird.

Das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) zählt Liebesbetrug zu den Phänomenen mit den größten Schadenssummen. In einem im April 2026 beschriebenen Fall schickten die Täter KI-generierte Bilder des angeblichen Partners im Spitalbett, dann eine Todesanzeige und ein Foto des Grabsteins, und verlangten schließlich Gebühren für eine angebliche Rückzahlung (BACS). Die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) warnt zudem vor Gesprächen über lukrative Anlagen und vor der Bitte, das eigene Konto oder die Postadresse zur Verfügung zu stellen. Wer das tut, riskiert, sich wegen Geldwäscherei oder Hehlerei strafbar zu machen.

Was du tun kannst

  • Schick weder Geld noch Güter an Menschen, die du noch nie getroffen hast, und brich den Kontakt ab, sobald wiederholt Geld gefordert wird (BACS).
  • Erstatte bei einem Schaden Anzeige bei der örtlichen Polizei und nimm alle Angaben mit, etwa Kontodaten, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Profilnamen. Das BACS nimmt keine Strafanzeigen entgegen, nur freiwillige Meldungen. Im Notfall gilt die Nummer 117.
  • Reagiere nicht auf angebliche Helfer wie „Interpol“ oder Opferanwälte, dahinter kann ein Folgebetrug stecken (SKP).
  • Sprich mit einer Vertrauensperson. Bei Geldproblemen hilft die Schuldenberatung deines Kantons.

Scham ist fehl am Platz, die Polizei ahndet laut SKP keine menschlichen Schwächen. Angehörige, die zusehen, wie jemand trotz allem weiterzahlt und in eine Notlage zu geraten droht, können sich an die kantonale Erwachsenenschutzbehörde wenden. Woran du Betrugsprofile früh erkennst, zeigt unser Ratgeber Romance Scam erkennen und dich schützen.

Woran du eine seriöse Plattform erkennst

  • Betreiber und Sitz: Ein seriöser Anbieter nennt im Impressum Firma, Adresse und Registereintrag. Schweizer Firmen findest du im Handelsregister über Zefix. Bei Anbietern mit Sitz im Ausland können ausländisches Recht in den AGB und eine Ansprechstelle im Ausland dazukommen.
  • Offene Preise: DuoLivo und date50 nennen ihre Abo-Preise vor der Anmeldung, Parship einen Einstiegspreis und noii die Preise seiner Event-Tickets, andere nicht. Mach vor dem Bezahlen einen Screenshot von Preis, Laufzeit und Kündigungsfrist.
  • Verlängerung und Kündigung: Die meisten Abos dieser Übersicht verlängern sich automatisch, eine spezielle gesetzliche Regel dazu gibt es in der Schweiz nicht. Die SKS hält das nur für akzeptabel, wenn beim Abschluss und rechtzeitig vor der Verlängerung ausdrücklich darauf hingewiesen wird und die Kündigung nicht unnötig erschwert ist. Kündige schriftlich und nachweisbar.
  • Partnervermittlung mit Vertrag: Für Verträge, mit denen dir jemand gegen eine Vergütung Personen für eine Ehe oder eine feste Partnerschaft vermittelt, gelten Art. 406a ff. OR. Der Vertrag braucht die Schriftform und tritt erst 14 Tage nach Erhalt des beidseitig unterzeichneten Doppels in Kraft. Bis dahin kannst du schriftlich widerrufen, und es darf keine Zahlung angenommen werden. Danach kannst du jederzeit schriftlich und ohne Entschädigung kündigen, vorbehalten bleibt Schadenersatz bei einer Kündigung zur Unzeit. Ob das auch für Online-Plattformen gilt, ist gerichtlich nicht geklärt. Die SKS bejaht es für Plattformen mit aktiven Partnervorschlägen, Parship und eDarling schließen eine Ehevermittlung in ihren AGB ausdrücklich aus. Mehr dazu im Ratgeber Partnervermittlung in der Schweiz.
  • Fiktive Profile: Einige Chat-Portale legen in ihren AGB offen, dass ihre Profile moderiert oder erfunden sind und es nie zu einem echten Treffen kommt. Rund 7 Prozent der Beschwerden im Dating-Report der SKS betrafen animierte Chats und Fake-Profile. Lies deshalb AGB und Impressum vor der Anmeldung und achte auf Wörter wie „Unterhaltung“, „fiktiv“ oder „Animateure“.
  • Hilfe: In der Deutschschweiz berät die SKS telefonisch auf Termin, Kurzberatungen unter drei Minuten sind gratis, sonst kostet es 25 bis 60 Franken. Online gibt es Musterbriefe für Widerruf und Kündigung bei Partnervermittlungen. In der Romandie hilft die FRC, Nichtmitglieder erhalten dort eine erste Beratung gratis. Im Tessin berät die ACSI über ihren Dienst InfoConsumi nur Mitglieder, der Jahresbeitrag beträgt 50 Franken, für 18- bis 30-Jährige 25 Franken.

Erst begegnen, dann rechnen

Zuerst geht es darum, Menschen zu begegnen, beim Line Dance, an einem Speed-Dating-Abend oder online. Die Rechenfragen kommen, wenn daraus eine Beziehung wird, und dann am besten früh und gemeinsam. Mehr zur Partnersuche in der zweiten Lebenshälfte bieten unser Guide zur Partnersuche ab 50 und der Dating-ab-50-Guide.

Häufig gestellte Fragen

Welche Singlebörse ab 50 ist in der Schweiz die beste?

Eine belastbare Rangliste gibt es nicht, weil wir keine neutralen Daten zu Mitgliederzahlen oder Erfolgsquoten in der Schweiz gefunden haben. Speziell an Menschen ab 50 richten sich etwa DuoLivo aus Basel, Zweisam, 50plus-treff und date50, daneben gibt es große Partnervermittlungen wie Parship und ElitePartner. Vergleichen lassen sich Betreiber und Sitz, offene Preise, automatische Verlängerung und Kündigungsfrist. Mehrere Anbieter zeigen ihre Preise erst nach der Anmeldung.

Gibt es eine seriöse Singlebörse ab 50, die komplett kostenlos ist?

Eine vollständig kostenlose und zugleich seriöse Plattform für die Partnersuche ab 50 in der Schweiz konnten wir nicht belegen. Bei Zweisam ist die Registrierung kostenlos, einzelne Funktionen kosten Geld, bei 50plus-treff ist die Basis-Mitgliedschaft gratis und Premium kostenpflichtig. DuoLivo kostet 90 Franken für drei Monate oder 270 Franken für zwölf Monate (Stand 1. Oktober 2026). Vor dem ersten Kauf lohnt sich der Blick darauf, ob und wann sich ein Abo automatisch verlängert.

Erlischt die Witwenrente bei einer Wiederheirat?

Ja, die Witwen- oder Witwerrente der AHV erlischt mit der Wiederverheiratung (Art. 23 Abs. 4 AHVG), Waisenrenten laufen weiter. Sie lebt nur wieder auf, wenn die neue Ehe nach weniger als zehn Jahren geschieden oder für ungültig erklärt wird (Art. 46 Abs. 3 AHVV). Auch die Witwen- und Witwerleistungen der Pensionskasse erlöschen nach Art. 22 Abs. 2 BVG mit einer neuen Ehe. Wer zugleich Anspruch auf eine Altersrente hat, erhält von der AHV nur die höhere der beiden Renten. Auskunft im Einzelfall geben Ausgleichskasse und Pensionskasse.

Bekommen Ehepaare in der Schweiz weniger AHV als unverheiratete Paare?

Das kann sein. Beziehen beide eine Altersrente, darf ihre Summe nach Art. 35 AHVG höchstens 150 Prozent der Maximalrente betragen, 2026 bei vollständiger Beitragsdauer 3.780 Franken im Monat. Unverheiratete erhalten je ihre ungekürzte Einzelrente von höchstens 2.520 Franken. Liegen beide Renten zusammen unter der Grenze, wird nichts gekürzt. Dafür haben Verheiratete Ansprüche, die Konkubinatspaare nicht haben, etwa Witwen- und Witwerrenten. Die Mitte-Initiative gegen den Plafond liegt noch beim Parlament, abgestimmt wurde bisher nicht (Stand 1. Oktober 2026).

Erbt mein Partner, wenn wir nicht verheiratet sind?

Nein, nicht von Gesetzes wegen, denn Konkubinatspartner gehören in der Schweiz nicht zu den gesetzlichen Erben. Begünstigen lassen sie sich mit einem Testament oder Erbvertrag, aber nur mit dem Teil, der über die Pflichtteile hinausgeht. Seit 2023 beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs, Eltern haben keinen mehr. Wer zum Beispiel zwei Kinder als einzige gesetzliche Erben hat, kann über die Hälfte des Nachlasses frei verfügen. Zur Form und zur Erbschaftssteuer beraten Notariat und kantonale Steuerverwaltung.

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