💘 Die besten Dating-Seiten 2026 — ehrlich getestet & verglichen. Finde die Plattform, die zu dir passt.

Jetzt vergleichen
Älteres Paar in hellbraunen Mänteln steht sich in einem Innenhof zugewandt gegenüber

Partnersuche ab 50 in Österreich: Wo Singles sich finden

Partnersuche ab 50 in Österreich: wo sich Singles kennenlernen, wer hinter den Börsen steht und was eine neue Ehe für Witwenpension und Erbe bedeutet.

Markus Hoffmann
Markus Hoffmann
· · 16 Min. Lesezeit

In Österreich kann bei einer neuen Liebe ab 50 der Trauschein über die Pension entscheiden. Wer eine Witwen- oder Witwerpension bezieht und wieder heiratet, verliert sie, bei unbefristeter Pension gegen eine einmalige Abfertigung. Wer mit dem neuen Partner nur zusammenlebt, behält sie. Bevor sich diese Frage stellt, braucht es allerdings jemanden, mit dem man sie besprechen kann.

Dass sich so jemand findet, ist kein Einzelfall. 2025 haben nach unserer Auswertung der Statistik Austria 9.063 Männer und 6.682 Frauen ab 50 geheiratet, und Zehntausende Paare ab 55 leben ohne Trauschein zusammen. Wann und wo sie sich kennengelernt haben, erfasst die amtliche Statistik allerdings nicht.

Neu anfangen ab 50: die Zahlen der Statistik Austria

Wir haben in Tabelle 13 der Eheschließungsstatistik, die nach Alter in Einzeljahren gegliedert ist, alle Jahrgänge ab 50 zusammengezählt. Die folgenden Summen sind also eine eigene Berechnung. Gezählt werden Menschen mit Hauptwohnsitz in Österreich, auch wenn sie im Ausland heiraten. 2025 waren darunter 9.063 Männer und 6.682 Frauen ab 50, das sind 19,9 Prozent aller Männer und 14,7 Prozent aller Frauen, die in diesem Jahr geheiratet haben. 60 oder älter waren 3.698 Männer und 1.974 Frauen. Bei den Frauen steckt darin ein auffälliger Wert der Tabelle, vielleicht ein Erfassungsfehler: 100 Frauen mit 74 Jahren, aber nur 11 mit 73.

Die meisten Brautleute ab 50 waren schon einmal verheiratet. Bei den Männern waren vor der Hochzeit 5.197 geschieden, 3.455 ledig und 379 verwitwet, bei den Frauen 4.134 geschieden, 2.363 ledig und 177 verwitwet. Mehr als jeder dritte Mann und jede dritte Frau in dieser Gruppe hat also zum ersten Mal geheiratet. Verwitwete sind unter den Brautleuten ab 50 eine kleine Gruppe. Ob die Pensionsregeln dabei eine Rolle spielen, lässt sich aus der Statistik nicht ablesen. Anregungen für den Neustart gibt unser Beitrag über Dating nach langer Ehe.

Auch Scheidungen in der zweiten Lebenshälfte sind keine Seltenheit. Laut Scheidungsstatistik war 2025 bei 37,0 Prozent aller Scheidungen der Mann 50 oder älter, bei 26,9 Prozent die Frau (eigene Berechnung aus Tabelle 6). 12,3 Prozent der geschiedenen Ehen hatten 25 Jahre oder länger gedauert. Die Gesamtscheidungsrate lag 2025 bei 36,9 Prozent, 2016 waren es 40,5 Prozent. Sie gibt an, welcher Anteil der Ehen durch Scheidung statt durch den Tod endet. Mehr dazu im Beitrag zur Trennung im Alter.

Eine amtliche Single-Zahl gibt es nicht. Die Statistik Austria erfasst, wer allein lebt; ob so jemand eine Beziehung mit zwei Wohnungen führt, zeigt sie nicht. Aus den Tabellen zu den Lebensformen 2025 ergibt sich nach unserer Berechnung: 43,6 Prozent der Frauen ab 65 lebten allein, aber 23,2 Prozent der Männer, zusammen 34,5 Prozent. Bei den 55- bis 64-Jährigen waren es 22,9 Prozent. Ohne Trauschein mit Partnerin oder Partner zusammen lebten in dieser Altersgruppe 55.300 Männer und 43.200 Frauen, ab 65 waren es 33.600 Männer und 25.500 Frauen. Die Werte stammen aus dem Mikrozensus, einer Stichprobe, und umfassen nur Privathaushalte, also etwa keine Heime.

Wo sich Paare ab 50 kennenlernen

Eine aktuelle Zahl dazu stammt von einer Partnerbörse. Im Auftrag von Parship befragte das Institut Marketagent vom 18.12.2025 bis 01.01.2026 über ein Online Access Panel 1.069 Menschen zwischen 18 und 75 Jahren, davon 667 zwischen 40 und 75. Die Aussendung nennt die Befragung bevölkerungsrepräsentativ. Ergebnis: Von den 40- bis 75-Jährigen, die in den vergangenen zehn Jahren eine neue Beziehung eingegangen sind, haben 61 Prozent ihre Partnerin oder ihren Partner online kennengelernt. Es folgen der Urlaub mit 14 Prozent, berufliche Kontakte mit 12 und gemeinsame Bekannte mit 11 Prozent, beim Ausgehen waren es 2 Prozent. Wie viele Befragte zu dieser Teilgruppe gehörten, steht nicht in der Aussendung. Über alle Altersgruppen und Beziehungsdauern hinweg waren laut derselben Aussendung 19 Prozent der Paare online entstanden.

Zwei Vorbehalte gehören dazu. Ein Dating-Anbieter hat ein Interesse an einem hohen Online-Anteil, und wer über ein Online-Panel antwortet, ist ohnehin im Internet unterwegs. Als grobe Richtung taugt die Zahl, als exakter Wert nicht. Dieselbe Befragung zeigt noch etwas: Einen sehr oder eher großen Wunsch nach einer ernsten, verbindlichen Beziehung äußerten 61 Prozent der männlichen, aber nur 36 Prozent der weiblichen Singles über 40. Single-Frauen sind laut Aussendung deutlich öfter mit ihrem Single-Leben zufrieden. Allgemeine Tipps für erste Treffen sammelt unser Ratgeber zur Partnersuche ab 50.

Tanzen, Vereine, Gruppenreisen

Wer ohne App sucht, fährt mit Angeboten gut, die regelmäßig stattfinden.

Tanzen: Der Bundesverband Seniorentanz Österreich (seniorentanz.at) steht für „Tanzen ab der Lebensmitte“, das es in Österreich laut Verband seit mehr als 40 Jahren gibt. Getanzt werden Kreis- und Paartänze, Kontra, Line Dance und Square. Termine und Orte stehen auf der Website unter „Tanzmöglichkeiten“. Laut Verband tanzt man in Gruppen, kann „gerne auch alleine kommen“ und braucht keine Vorkenntnisse. Getanzt wird meist tagsüber; melde dich vor dem ersten Besuch bei der Tanzleiterin.

Seniorenorganisationen: Der Pensionistenverband Österreichs beschreibt sich als Gemeinschaft „in allen Bundesländern und Bezirken“ mit Freizeit-, Sport- und Kulturangebot. Der Österreichische Seniorenbund listet Veranstaltungen wie Tennis, Golf, Kegeln und Schi Alpin. Partnervermittlung ist das nicht, aber eine Gelegenheit, Menschen über Monate kennenzulernen.

Reisen: Mit SeniorenReisen betreibt der Pensionistenverband ein eigenes Reisebüro für Gruppenreisen, etwa die Frühjahrs- und Herbsttreffen und Aktivreisen. Wer allein verreist, ist dort in Gesellschaft.

Kurse: Die Volkshochschulen sind laut ihrem Verband „für Menschen aller Altersgruppen zugänglich“. Eigene Single-Angebote für 50+ haben wir dort nicht gefunden. Ein Kurs über mehrere Wochen bringt aber dieselben Menschen regelmäßig zusammen.

Singles ab 50 in Wien

In Wien liegen diese Angebote näher beieinander, der Seniorentanz etwa hat einen eigenen Landesverband Wien. Speziell auf die Stadt zugeschnitten ist die Plattform Wiener Singles, die auf Dates und Events setzt. Die Teilnahme an Events ist laut Anbieter kostenlos, Premium kostet laut Kostenseite der Dachmarke Funkenflug am Desktop 69 Euro für drei Monate (Stand 2. Oktober 2026). Betrieben wird sie allerdings nicht in Wien, sondern von der studio3w GmbH in München. Bei der Angabe „Über 623.000 zufriedene Mitglieder“ bleibt offen, worauf sie sich bezieht. Orte für ein erstes Treffen sammelt unser Beitrag Dating in Wien, Formate der Text über Speed-Dating in Wien.

Online: Wer hinter den Börsen für 50+ steht

Viele Börsen für Österreich haben eine .at-Adresse. Ein Blick ins Impressum zeigt, dass daran oft vor allem die Adresse österreichisch ist.

Zweisam nennt sich „Portal für die Partnersuche ab 50“. Betreiber ist die Meetic SAS in Paris, die auch LoveScout24 betreibt. Hinter 50plus-Treff steht eine gleichnamige GmbH aus dem bayerischen Starnberg; neben der Partnersuche gibt es dort Freundschaft, Events, Foren, Chat und Reisen. Betreiberin von Parship und ElitePartner ist die PE Digital GmbH aus Hamburg. Von den 2024 weltweit abgeschlossenen Parship-Premium-Mitgliedschaften entfielen laut Anbieter 22 Prozent auf 50- bis 59-Jährige und 11 Prozent auf Menschen ab 60. Hinter bildkontakte.at steht die Entrex e.K. in Köln, hinter der Partnersuche der Tageszeitung Kurier die ICONY GmbH in Reutlingen. Das Impressum von flirtstar.at nennt die YOON Limited in Hongkong, die AGB vereinbaren trotzdem österreichisches Recht und Wien als Gerichtsstand, für Verbraucher aber die gesetzlichen Gerichtsstände. Unter den hier genannten Börsen hat nur websingles.at einen Betreiber mit Sitz in Österreich (Firma Manfred Jambor, laut Firmenbuch mit Sitz in Kierling bei Klosterneuburg).

Der Sitz sagt nichts über die Qualität, entscheidet aber mit, wer dir bei Problemen hilft.

Kostenlos oder nicht?

Von den hier genannten Seiten funktionieren nach eigenen Angaben zwei ganz ohne Gebühren. Bei websingles.at stimmst du mit der Mitgliedschaft zu, Newsletter mit Produktempfehlungen zu bekommen; sie und Werbebanner finanzieren laut Nutzungsbedingungen die Seite. Die Seite flirtstar.at wirbt mit „zu 100% kostenlos“ und finanziert sich nach eigenen Angaben über Werbung, laut AGB auch über Werbemails. Bei den übrigen ist meist nur der Einstieg gratis. Bei 50plus-Treff kostet die Basis-Mitgliedschaft nichts, uneingeschränkt Kontakt aufnehmen können nur Premium-Mitglieder, und ohne rechtzeitige Kündigung verlängert sich Premium automatisch. Bei Zweisam ist die Registrierung kostenlos, für weitere Funktionen gibt es ein Abo. Parship-Basis-Mitglieder können erste Nachrichten empfangen, aber nur begrenzt antworten. Die Premium-Preise von ElitePartner, LoveScout24, Zweisam, 50plus-Treff und bildkontakte.at nennen die Anbieter erst nach der Anmeldung. Parship gibt öffentlich einen Einstiegspreis an, Premium ab 39,90 Euro im Monat, je nach Paket und Laufzeit. Die Kurier-Partnersuche nennt ihre Preise offen, von 49,90 Euro für einen Monat bis 190,80 Euro für zwölf Monate, mit automatischer Verlängerung (alles Stand 01.10.2026). Betreiber, Datenschutz und Registrierung haben wir im Check von websingles.at genauer angesehen.

Wer zum ersten Mal online sucht, findet einen Einstieg in unserem Guide zum Online-Dating ab 60.

Woran du eine seriöse Plattform erkennst

Vor der Anmeldung lohnt der Blick ins Kleingedruckte, vor allem auf vier Punkte:

  • Impressum: Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse und, falls vorhanden, Firmenbuch- oder Registernummer sollten vollständig dastehen. Eine Börse ohne auffindbares Impressum ist ein Warnzeichen.
  • Schlichtung: Das Impressum sagt meist auch, ob der Betreiber an einer Verbraucherschlichtung teilnimmt. PE Digital (Parship, ElitePartner), Meetic (LoveScout24, Zweisam) und Entrex (bildkontakte.at) erklären dort, das nicht zu tun, ICONY (Kurier-Partnersuche) erklärt sich dazu bereit.
  • Preis und Laufzeit: Gesamtpreis, Laufzeit, automatische Verlängerung und Kündigungsweg sollten vor dem Bezahlen klar sein.
  • AGB: In den AGB mancher Chat-Portale steht ausdrücklich, dass Profile moderiert oder frei erfunden sind und es zu keinen echten Treffen kommt. Wer ernsthaft sucht, prüft deshalb vor dem Registrieren AGB und Impressum.

Sitzt der Anbieter in Deutschland oder Frankreich, kannst du dich an das Europäische Verbraucherzentrum Österreich wenden, das bei Problemen mit Unternehmen aus dem EU-Ausland kostenlos hilft, ohne Gerichtsverfahren. Für einen Betreiber in Hongkong ist es nicht zuständig. Bei Streit um einen Online-Vertrag vermittelt außerdem die Internet Ombudsstelle kostenlos. Sie ist staatlich als Schlichtungsstelle anerkannt, kann ein Verfahren aber nur führen, wenn sich das Unternehmen darauf einlässt. Die Arbeiterkammern stellen Musterbriefe bereit: die AK Niederösterreich zum Wertersatz nach einem Rücktritt, die AK Oberösterreich gegen unwirksame automatische Verlängerungen.

Für Profil und erste Nachricht gibt es ab 50 keine Sonderregeln; Anleitungen findest du in unseren Beiträgen zum Dating-Profil und zur ersten Nachricht.

Rücktritt: 14 Tage und der neue Widerrufs-Button

Von einem online abgeschlossenen Abo kannst du als Verbraucherin oder Verbraucher zwei Wochen lang ohne Begründung zurücktreten, bei Dienstleistungen gezählt ab dem Tag des Vertragsabschlusses (§ 11 FAGG). Eine Form schreibt das Gesetz nicht vor, rechtzeitig abgeschickt genügt (§ 13). Wurdest du über dieses Recht nicht belehrt, verlängert sich die Frist um ein Jahr (§ 12). Hast du verlangt, dass die Leistung sofort startet, zahlst du beim Rücktritt anteilig für das bis dahin Erbrachte (§ 16). Das entfällt, wenn dich der Anbieter über Rücktrittsrecht oder Zahlungspflicht nicht korrekt belehrt hat. Dieser Betrag richtet sich nach der Zeit, nicht nach der Zahl garantierter Kontakte; das hat der Oberste Gerichtshof 2018 klargestellt (4 Ob 179/18d). Rechenbeispiele, Verlängerung und Kündigung nach österreichischem Recht vertieft unser Beitrag über Dating-Apps in Österreich.

Neu ist seit 1. Oktober 2026 ein eigener Widerrufsweg: Für Verträge, die ab diesem Tag auf einer Website oder in einer App geschlossen werden, verlangt § 13a FAGG eine gut lesbare Funktion „Vertrag widerrufen“ oder mit gleich eindeutiger Aufschrift, die während der ganzen Frist hervorgehoben und leicht erreichbar ist. Nach dem Absenden muss der Anbieter den Eingang unverzüglich mit Datum und Uhrzeit bestätigen. Fehlt die Funktion oder entspricht sie nicht den Vorgaben, droht ihm eine Geldstrafe bis zu 1.450 Euro. Für die Kündigung nach Ablauf der Frist ist der Button nicht gedacht.

Liebesbetrug: Warnzeichen und Hilfe in Österreich

Die Vorstellung, vor allem Ältere fielen auf Liebesbetrug herein, stützt eine Befragung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) nicht. In der Online-Befragung von 1.500 Menschen ab 17 Jahren im August 2022 hatten 5 Prozent schon einmal Geld an eine Internetbekanntschaft überwiesen, die nach Beginn einer Liebesbeziehung um Geld gebeten hatte. Bei Männern ab 50 waren es 3 Prozent, bei Frauen über 50 2 Prozent, am häufigsten betroffen waren junge Männer unter 30.

Die Warnzeichen beschreiben das Bundeskriminalamt und die Watchlist Internet ähnlich: Liebesschwüre und Heiratspläne ohne ein einziges Treffen, ein angeblicher Beruf im Ausland, immer neue Ausreden und schließlich eine Notlage, für die Geld, Gutscheine oder Waren nötig sind. Zu den Maschen gehören auch Bitten um Ausweiskopien oder um das Weiterleiten von Geld sowie „Insider-Finanztipps“ zu einer angeblich neuen Investment-Plattform. Ein Videoanruf beweist wenig, weil Täter laut Watchlist auch Deepfake-Videos und -Anrufe einsetzen.

Fragt eine Online-Bekanntschaft nach Geld, rät die Watchlist Internet, den Kontakt abzubrechen. Ist schon Geld geflossen: nichts mehr zahlen, Chats, Screenshots und Überweisungsbelege sichern, das Profil bei der Plattform melden und Anzeige erstatten, das geht in jeder Polizeidienststelle. Hinweise nimmt auch die Cybercrime-Meldestelle des Bundeskriminalamts entgegen ([email protected]), Anzeigen kann sie laut BK derzeit noch nicht aufnehmen. Wer unter dem Erlebten leidet, kann sich laut Watchlist an die Telefonseelsorge unter 142 wenden, für Angehörige hat die Watchlist einen eigenen Leitfaden. Weitere Beispiele haben wir im Beitrag Romance Scam erkennen gesammelt.

Ja-Wort mit Folgen: Pension, Erbe und Vermögen

Hat es gefunkt, kommt irgendwann die Frage nach der Form: heiraten, zusammenziehen oder jeder in seiner Wohnung. In Österreich hängen daran Pension, Ausgleichszulage, Erbe und Vermögen. Die folgenden Punkte sind Orientierung, keine Rechtsberatung. Sie beziehen sich auf die gesetzliche Pensionsversicherung nach dem ASVG. Für Selbständige und Bauern beschreibt die SVS dieselben Regeln zu Erlöschen und Abfertigung, Beamtenpensionen haben wir nicht geprüft.

Witwenpension: Mit der neuen Ehe endet sie

Heiratet eine Witwe oder ein Witwer wieder oder begründet eine eingetragene Partnerschaft, erlischt der Anspruch auf die Witwen- oder Witwerpension. Bei einer neuen Ehe oder eingetragenen Partnerschaft (§ 259 ASVG) gibt es dafür einmalig eine Abfertigung in Höhe des 35-fachen der monatlichen Pension, auf die zu diesem Zeitpunkt Anspruch bestand. Eine Ausgleichszulage zählt dabei nicht mit (§ 265 ASVG). Wer nur eine befristete Witwenpension bezieht, bekommt keine Abfertigung, so beschreibt es auch die Pensionsversicherungsanstalt. Bei einer angenommenen Witwenpension von 900 Euro brutto im Monat wären das 31.500 Euro brutto, wovon noch Lohnsteuer abgehen kann, höchstens 6 Prozent (§ 67 Abs. 4 EStG). Den tatsächlichen Betrag errechnet die Pensionsversicherung.

Endet die neue Ehe durch den Tod des neuen Partners, durch Scheidung oder Aufhebung, lebt die Witwenpension auf Antrag wieder auf. Das gilt nicht, wenn die Ehe aus dem alleinigen oder überwiegenden Verschulden der Witwe oder des Witwers aufgelöst wurde. Frühestens lebt sie mit dem Monatsersten nach Ablauf von zweieinhalb Jahren nach dem ursprünglichen Erlöschen wieder auf, und Unterhalt sowie Einkünfte aus der aufgelösten Ehe werden angerechnet. Um die emotionale Seite eines Neuanfangs nach dem Tod des Partners geht es im Beitrag Dating als Witwe oder Witwer.

Lebensgemeinschaft: Die Pension läuft weiter

Ziehen Witwe oder Witwer mit dem neuen Partner zusammen, ohne zu heiraten, bleibt der Anspruch auf die Witwenpension bestehen. So steht es auf dem Amtsportal oesterreich.gv.at. Die Kehrseite: Stirbt die Lebensgefährtin oder der Lebensgefährte, hat der hinterbliebene Partner keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pensionsversicherung der verstorbenen Person, also auch keine Witwen- oder Witwerpension.

Späte Heirat: Wann die Witwenpension befristet ist

Wer heiratet, um den anderen für später abzusichern, sollte § 258 ASVG kennen. Hatte die verstorbene Person bei der Hochzeit schon eine zuerkannte Alterspension oder eine Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit, bekommen Hinterbliebene ab 35 Jahren die Witwen- oder Witwerpension nur für 30 Kalendermonate nach dem Sterbemonat. Das gilt nicht, wenn die Ehe lange genug gedauert hat: mindestens 3 Jahre bei einem Altersunterschied von höchstens 20 Jahren, mindestens 5 Jahre bei höchstens 25 Jahren und mindestens 10 Jahre bei mehr als 25 Jahren. Befristet ist die Pension auch, wenn der verstorbene Mann bei der Hochzeit schon über 65 war oder die verstorbene Frau über 60 und noch keine solche Pension hatte, außer die Ehe hat zwei Jahre gedauert. Die Pensionsversicherungsanstalt nennt bei Frauen statt 60 das bis 2033 steigende Pensionsantrittsalter. Ausnahmen gibt es außerdem, etwa bei einem gemeinsamen Kind.

Ausgleichszulage: Wessen Einkommen zählt

Wer eine niedrige Pension hat, bekommt unter Umständen eine Ausgleichszulage, die das Einkommen bis zu einem Richtsatz aufstockt. Hier macht der Trauschein einen Unterschied. Laut oesterreich.gv.at wird das Einkommen einer Lebensgefährtin oder eines Lebensgefährten nicht herangezogen, weil sie oder er anders als Ehepartner nicht als unterhaltsberechtigtes Haushaltsmitglied gilt. Angerechnet werden aber festgestellte Zuwendungen, die den Bedarf mindern. Vorsicht gilt für Geschiedene mit Unterhaltsanspruch: Gehen sie eine neue Lebensgemeinschaft ein, ruht der Unterhalt. Für die Ausgleichszulage wird dann ein fiktiver Unterhalt angerechnet, und die Zulage kann ganz wegfallen.

Erben: Was der Trauschein ändert

Mit der Heirat wird die neue Partnerin oder der neue Partner zur gesetzlichen Erbin oder zum gesetzlichen Erben: neben Kindern der verstorbenen Person zu einem Drittel, neben deren Eltern zu zwei Dritteln, sonst zur Gänze (§ 744 ABGB). Wer nicht rechtmäßig enterbt wurde, darf als Ehegatte außerdem in der Ehewohnung weiter wohnen und erhält den Hausrat, der zur Fortführung des Haushalts nötig ist (§ 745 Abs. 1 ABGB).

Ohne Trauschein sieht es anders aus. Eine Lebensgefährtin oder ein Lebensgefährte erbt nach § 748 ABGB nur, wenn kein gesetzlicher Erbe zum Zug kommt, und auch dann nur, wenn beide mindestens in den letzten drei Jahren vor dem Tod im gemeinsamen Haushalt gelebt haben. Dann allerdings fällt ihr oder ihm die ganze Erbschaft zu. Auf den gemeinsamen Haushalt kommt es nicht an, wenn erhebliche Gründe wie Gesundheit oder Beruf dagegen sprachen und sonst eine für Lebensgefährten typische Verbundenheit bestand. Gibt es Kinder oder andere gesetzliche Erben, erbt der Lebensgefährte ohne Testament in der Regel nichts.

Geschützt ist dann vor allem das Wohnen, und zwar auf Zeit. Haben beide mindestens die letzten drei Jahre im gemeinsamen Haushalt gelebt und war die verstorbene Person beim Tod weder verheiratet noch in eingetragener Partnerschaft, darf die Lebensgefährtin oder der Lebensgefährte in der gemeinsamen Wohnung bleiben und erhält den nötigen Hausrat. Diese Rechte enden ein Jahr nach dem Tod (§ 745 Abs. 2 ABGB). Wer den Partner absichern will, kommt um ein Testament kaum herum. Was es bewirken kann und wo Grenzen liegen, etwa durch Pflichtteile, klärt eine Notarin oder ein Notar.

Gütertrennung, aber nicht bei allem

Heiratet ihr ohne besondere Vereinbarung, gilt in Österreich Gütertrennung als gesetzlicher Güterstand: Jeder behält sein Eigentum, und auf das, was der andere während der Ehe erwirbt, gibt es keinen Anspruch, solange die Ehe besteht (§ 1237 ABGB). Bei einer Scheidung wird trotzdem aufgeteilt, und zwar das eheliche Gebrauchsvermögen samt Hausrat und Ehewohnung sowie die ehelichen Ersparnisse. Nicht aufgeteilt wird unter anderem, was ein Ehegatte mitgebracht, geerbt oder von Dritten geschenkt bekommen hat.

Wichtig für alle, die eine Wohnung mitbringen: Eine eingebrachte, geerbte oder geschenkte Ehewohnung wird doch einbezogen, wenn das vereinbart wurde, wenn der andere zur Sicherung seiner Lebensbedürfnisse auf sie angewiesen ist oder wenn ein gemeinsames Kind sie braucht (§§ 81 und 82 Ehegesetz). Was eine zweite Ehe darüber hinaus verlangt, beschreibt unser Beitrag über die zweite Ehe.

Wo du dich beraten lässt

Die Regeln greifen ineinander, und die Einzelheiten hängen von deiner Lage ab. Auskunft zu Witwenpension, Abfertigung und Ausgleichszulage gibt die Pensionsversicherungsanstalt, für Selbständige und Bauern die SVS. Zu Testament, Erbe und Vereinbarungen über Wohnung und Vermögen berät ein Notariat, bei Problemen mit Partnerbörsen die Arbeiterkammer ihre Mitglieder; wer nicht Mitglied ist, etwa in der Pension, wendet sich an die Internet Ombudsstelle. Diese Fragen kannst du mitnehmen:

  • wie hoch die Abfertigung wäre und ob die eigene Witwenpension befristet oder unbefristet ist,
  • ob der Partner nach dem eigenen Tod eine Witwen- oder Witwerpension bekäme und ob sie befristet wäre,
  • wie sich eine Heirat oder ein Zusammenzug auf eine Ausgleichszulage auswirkt,
  • wer ohne Testament erbt und wie sich das Wohnen absichern lässt,
  • was bei einer Scheidung mit der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus geschähe.

Ob mit oder ohne Trauschein: Entscheidend ist, dass beide wissen, worauf sie sich einlassen.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es in Österreich eine seriöse und kostenlose Partnersuche ab 50?

Komplett kostenlos waren in unserer Recherche nur zwei Börsen, die sich nach eigenen Angaben über Werbung finanzieren. Bei den meisten anderen, auch bei den auf 50+ spezialisierten Börsen, ist nur der Einstieg gratis: Registrierung oder Basis-Mitgliedschaft kosten nichts, für uneingeschränkten Kontakt oder weitere Funktionen braucht es ein bezahltes Abo. Hinweise auf die Seriosität geben Impressum, AGB, Preise und Laufzeit. Viele Börsen mit .at-Adresse werden aus Deutschland, Frankreich oder sogar Hongkong betrieben. Schließt du als Verbraucherin oder Verbraucher online ein Abo ab, kannst du in Österreich binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Lässt du das Abo sofort starten, wird beim Rücktritt ein Anteil für die bereits verstrichene Zeit fällig.

Kann man mit über 60 noch einen Partner finden?

Ja, auch mit 60 und mehr wird noch geheiratet. Laut Eheschließungsstatistik der Statistik Austria waren es 2025 fast 3.700 Männer und mehr als 1.800 Frauen ab 60; das ist unsere eigene Summe aus der Tabelle nach Alter. Ab 65 lebten 2025 laut Mikrozensus außerdem 33.600 Männer und 25.500 Frauen ohne Trauschein mit Partnerin oder Partner zusammen. Wann und wo sich diese Paare kennengelernt haben, erfasst die Statistik nicht. Gelegenheiten zum Kennenlernen bieten Börsen für 50+, aber auch regelmäßige Angebote wie Tanzgruppen, Seniorenorganisationen und Kurse.

Endet die Witwenpension, wenn man wieder heiratet?

Ja. In der gesetzlichen Pensionsversicherung erlischt der Anspruch auf Witwen- oder Witwerpension mit einer neuen Ehe oder eingetragenen Partnerschaft. Wer eine unbefristete Witwenpension bezieht, erhält dafür einmalig eine Abfertigung in Höhe des 35-fachen der Monatspension, ohne Ausgleichszulage (§§ 265 und 259 ASVG); davon kann noch Lohnsteuer abgehen, höchstens 6 Prozent. Endet die neue Ehe durch Tod, Scheidung oder Aufhebung und nicht aus dem alleinigen oder überwiegenden Verschulden der Witwe oder des Witwers, lebt die Pension auf Antrag wieder auf, frühestens mit dem Monatsersten nach Ablauf von zweieinhalb Jahren nach dem Erlöschen; Unterhalt und Einkünfte aus der aufgelösten Ehe werden dann angerechnet. In einer Lebensgemeinschaft ohne Heirat bleibt die Witwenpension bestehen. Verbindliche Auskunft gibt die Pensionsversicherung.

Erbt der Lebensgefährte, wenn man nicht verheiratet ist?

Ohne Testament nur ausnahmsweise. Nach § 748 ABGB erbt eine Lebensgefährtin oder ein Lebensgefährte nur, wenn überhaupt kein gesetzlicher Erbe zum Zug kommt, also weder Kinder noch andere gesetzliche Erben, und wenn beide mindestens in den letzten drei Jahren vor dem Tod im gemeinsamen Haushalt gelebt haben; auf den gemeinsamen Haushalt kommt es nur dann nicht an, wenn erhebliche Gründe wie Gesundheit oder Beruf dagegen sprachen und sonst eine für Lebensgefährten typische besondere Verbundenheit bestand. Ein befristetes Wohnrecht gibt § 745 Abs. 2 ABGB, auch wenn es Erben gibt: Haben beide tatsächlich mindestens die letzten drei Jahre im gemeinsamen Haushalt gelebt und war die verstorbene Person weder verheiratet noch in eingetragener Partnerschaft, darf der Lebensgefährte bis ein Jahr nach dem Tod in der gemeinsamen Wohnung bleiben und erhält den nötigen Hausrat. Eine Ausnahme vom gemeinsamen Haushalt nennt diese Bestimmung nicht. Wer den Partner absichern will, lässt sich am besten in einem Notariat zu einem Testament beraten.

Was tun bei Verdacht auf Liebesbetrug in Österreich?

Fragt eine Online-Bekanntschaft nach Geld, rät die Watchlist Internet, den Kontakt abzubrechen. Ausweiskopien solltest du laut Bundeskriminalamt nie verschicken. Ist schon Geld geflossen: nichts mehr zahlen, Chats, Screenshots und Überweisungsbelege sichern, das Profil bei der Plattform melden und Anzeige erstatten, das ist in jeder Polizeidienststelle möglich. Hinweise nimmt auch die Cybercrime-Meldestelle des Bundeskriminalamts entgegen ([email protected]), Anzeigen kann sie derzeit aber noch nicht aufnehmen. Wer unter dem Erlebten leidet, findet laut Watchlist Internet bei der Telefonseelsorge unter 142 eine Anlaufstelle.

Artikel teilen:

Welche Dating-Seite passt zu dir?

Finde es heraus — in nur 30 Sekunden.

💌

Date-Vorschläge direkt
in dein Postfach

Kreative Date-Ideen, neue Hotspots & Inspiration — kostenlos.

Kein Spam · Jederzeit abmeldbar