💘 Die besten Dating-Seiten 2026 — ehrlich getestet & verglichen. Finde die Plattform, die zu dir passt.

Jetzt vergleichen
Beraterin mit Notizblock im Gespräch mit einer Klientin in einem hellen Büro

Partnervermittlung in der Schweiz: Kosten, Verträge, Rechte

Partnervermittlung in der Schweiz: was Art. 406a ff. OR vorschreibt, was Agenturen kosten, ob das online gilt und woran du seriöse Anbieter erkennst.

Sarah Kellner
Sarah Kellner
· 17 Min. Lesezeit

Wer in der Schweiz eine Partnervermittlung beauftragt, unterschreibt keinen gewöhnlichen Dienstleistungsvertrag. Seit dem 1. Januar 2000 regelt das Obligationenrecht (OR) die Ehe- und Partnerschaftsvermittlung in einem eigenen Abschnitt, den Artikeln 406a bis 406h. Der Vertrag gilt nur schriftlich und muss sieben Angaben enthalten. Für dich wird er erst wirksam, wenn seit dem Erhalt eines von beiden Seiten unterschriebenen Exemplars 14 Tage vergangen sind, und bis dahin darf die Agentur kein Geld annehmen. Kündigen kannst du jederzeit schriftlich. Wer berufsmäßig Menschen aus dem Ausland oder ins Ausland vermittelt, braucht zusätzlich eine Bewilligung des Kantons.

Offen ist, ob diese Regeln auch Online-Partnervermittlungen wie Parship oder ElitePartner erfassen. Konsumentenschutz und Konsumentenmedien bejahen das für Plattformen mit aktiven Partnervorschlägen, die Betreiber von Parship und ElitePartner bestreiten es. Ein Urteil des Bundesgerichts dazu ist nicht bekannt. Das ist Orientierung, keine Rechtsberatung.

Was Art. 406a bis 406h OR regeln, Artikel für Artikel

Art. 406a: Was als Partnervermittlung gilt

Art. 406a enthält drei Merkmale: Jemand verpflichtet sich, dir Personen zu vermitteln, er tut das gegen eine Vergütung, und das Ziel ist die Ehe oder eine feste Partnerschaft. Ergänzend gilt das Recht des einfachen Auftrags und damit Art. 404 OR: Jede Seite kann einen Auftrag jederzeit widerrufen oder kündigen, wer das zur Unzeit tut, muss dem anderen den verursachten Schaden ersetzen. Das Bundesgericht hält dieses Recht für zwingend, es lässt sich vertraglich weder ausschließen noch beschränken (BGE 115 II 464, ein Fall ohne Bezug zur Partnervermittlung).

Was „vermitteln“ genau heißt, umschreibt das Gesetz nicht, eine Definition des Bundesgerichts haben wir nicht gefunden. Das Bezirksgericht Dietikon stützte sich 2015 auf den Basler Kommentar: Der Begriff sei weit auszulegen, setze aber voraus, dass sich die Agentur zu individuell zugeschnittenen Partnervorschlägen verpflichtet. Bei klassischen Agenturen trifft das typischerweise zu. Schwieriger ist die Einordnung bei Online-Plattformen mit Persönlichkeitstest und bei Event-Formaten wie der Zürcher App noii, die Treffen gegen Ticket organisiert. Ob Art. 406a ff. auf solche Event-Modelle passt, hat keine uns bekannte Quelle untersucht.

Art. 406b und 406c: Rückreise und Bewilligung bei Auslandsbezug

Reist die Person, die vermittelt werden soll, aus dem Ausland ein oder ins Ausland aus, muss ihr die Agentur die Kosten der Rückreise vergüten, sofern diese innert sechs Monaten seit der Einreise erfolgt (Art. 406b). Von dir darf die Agentur dafür nur Ersatz bis zu dem Höchstbetrag verlangen, den der Vertrag nennt. Art. 406c verlangt für die berufsmäßige Vermittlung über die Grenze eine Bewilligung (siehe unten).

Art. 406d: Schriftform und sieben Pflichtangaben

Gültig ist der Vertrag nur schriftlich, also mit eigenhändiger Unterschrift oder einer gleichgestellten qualifizierten elektronischen Signatur mit qualifiziertem Zeitstempel (Art. 13 und 14 OR). Er muss enthalten:

  1. Namen und Wohnsitz beider Parteien
  2. Anzahl und Art der Leistungen, die Vergütung und die Kosten jeder Leistung, namentlich die Einschreibegebühr
  3. den Höchstbetrag, den du schuldest, wenn die Agentur bei einer Vermittlung über die Grenze Rückreisekosten getragen hat
  4. die Zahlungsbedingungen
  5. dein Recht, deinen Antrag oder deine Annahme innerhalb von 14 Tagen schriftlich und ohne Entschädigung zu widerrufen
  6. das Verbot für die Agentur, vor Ablauf dieser 14 Tage eine Zahlung entgegenzunehmen
  7. dein Recht, jederzeit ohne Entschädigung zu kündigen, wobei bei einer Kündigung zur Unzeit Schadenersatz fällig werden kann

Fehlt die Schriftform oder eine dieser Angaben, ist der Vertrag nach dem Urteil aus Dietikon nichtig. Ob ganz oder nur teilweise, ist laut demselben Urteil in der Fachliteratur umstritten, das Gericht nahm die Nichtigkeit des ganzen Vertrags an.

Art. 406e: 14-Tage-Frist, Widerruf und Kündigung

Für dich tritt der Vertrag erst in Kraft, wenn du ein beidseitig unterzeichnetes Vertragsdoppel erhalten hast und danach 14 Tage verstrichen sind. Die Frist beginnt also nicht mit deiner Unterschrift. Solange die Frist läuft, darf die Agentur keine Zahlung von dir entgegennehmen.

In dieser Zeit kannst du deinen Antrag oder deine Annahme schriftlich widerrufen, eine Begründung verlangt das Gesetz nicht. Ein im Voraus erklärter Verzicht, etwa per Klausel im Formular, ist unverbindlich. Für die Folgen verweist das Gesetz sinngemäß auf Art. 40f OR: Beide Seiten erstatten zurück, was sie erhalten haben. Hat die Agentur schon Dienste geleistet, kann sie Ersatz ihrer Auslagen und Verwendungen verlangen, eine weitere Entschädigung schuldest du nicht.

Laut Beobachter-Rechtsratgeber genügt es, den Widerruf spätestens am 14. Tag bei der Post aufzugeben, es zähle der Poststempel. Art. 406e enthält eine solche Regel seit 2016 nicht mehr, ausdrücklich steht sie heute bei den Haustürgeschäften (Art. 40e Abs. 4 OR). Schick den Widerruf deshalb früh und eingeschrieben.

Art. 406f: seit 2016 aufgehoben

Bis Ende 2015 betrug die Frist sieben Tage, und Art. 406f verlangte die Schriftform für Rücktritt und Kündigung. Seit dem 1. Januar 2016 ist der Artikel aufgehoben. Nennt ein Vertrag oder Ratgeber noch sieben Tage oder Art. 406f, beruht das auf der alten Rechtslage.

Art. 406g: Aufklärung und Verschwiegenheit

Die Agentur muss dich vor der Unterschrift und während der Vertragsdauer über besondere Schwierigkeiten informieren, die sich aus deinen persönlichen Verhältnissen für die Vermittlung ergeben können. Welche das sind, lässt das Gesetz offen, frag im Erstgespräch also direkt danach. Mit deinen Personendaten muss sie verschwiegen umgehen, das Datenschutzgesetz bleibt vorbehalten.

Art. 406h: Herabsetzung durch das Gericht

Einen Höchstpreis kennt das Gesetz nicht. Sind unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder Kosten vereinbart, kann das Gericht sie auf deinen Antrag auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Dafür braucht es ein Gerichtsverfahren. Ein Urteil zu Art. 406h haben wir nicht gefunden, ab wann ein Preis zu hoch ist, bleibt deshalb offen.

Kündigen: jederzeit, aber mit Abrechnung

Nach Ablauf der Frist kannst du jederzeit schriftlich kündigen, ohne Grund und ohne Entschädigung (Art. 406d Ziff. 7, Art. 406e Abs. 3, Art. 404 OR). Laut dem Dietikoner Urteil wirkt die Kündigung für die Zukunft, bereits erbrachte Leistungen darf die Agentur in Rechnung stellen. Kündigst du zur Unzeit, was das Gesetz nicht näher definiert, kann sie zudem ihren Schaden geltend machen. Ersetzt werden dann laut Bundesgericht etwa nutzlos gewordene Aufwendungen, nicht das Interesse am Weiterlaufen des Vertrags, und eine Konventionalstrafe gilt nur in diesem Rahmen (Urteil 4A_284/2013 zu einer Liegenschaftsverwaltung). Pauschale Ausstiegsgebühren hielt eine SRF-Juristin 2014 bei Partnervermittlungen für unzulässig, die Agentur müsse ihre effektiven Kosten ausweisen.

Vermittlung über die Grenze: Bewilligung und BJ-Liste

Wer berufsmäßig Personen aus dem Ausland oder ins Ausland für Ehe oder feste Partnerschaft vermittelt, braucht eine kantonale Bewilligung und steht unter kantonaler Aufsicht (Art. 406c OR). Die Einzelheiten regelt eine Verordnung des Bundesrats (SR 221.218.2). Bewilligungspflichtig sind Personen und Firmen mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz, die im Auftrag einer Person in der Schweiz Menschen im Ausland vermitteln oder umgekehrt, und schon die bloße Weitergabe von Namen, Adressen oder Katalogen mit Personenbeschreibungen oder Fotos zählt. Anbieter ohne Sitz in der Schweiz brauchen eine Bewilligung, wenn sie hier eine Zweigniederlassung oder Geschäftsstelle haben. Berufsmäßig handelt, wer gegen Vergütung vermittelt, auch nebenberuflich, unregelmäßig oder ohne Werbung. Wer nur innerhalb der Schweiz vermittelt, fällt nicht unter die Verordnung.

Die Bewilligung gilt höchstens fünf Jahre, für bestimmte Länder und in der ganzen Schweiz. Erteilt wird sie erst, wenn die Agentur eine Kaution von mindestens 10.000 Franken für allfällige Rückreisekosten geleistet hat. Wer vorsätzlich ohne Bewilligung vermittelt, riskiert eine Buße bis 50.000 Franken. Verletzt eine Agentur die Regeln wiederholt oder schwer, entzieht ihr die Behörde die Bewilligung.

Welche Stelle zuständig ist, bestimmt jeder Kanton. Das Bundesamt für Justiz (BJ) führt ein Verzeichnis und stellt die Liste der Vermittlungsstellen mit kantonaler Bewilligung online. Mit Stand 9. Juli 2026 stehen dort fünf Einträge mit Adressen in Luzern, Zürich, Kreuzlingen, Locarno und Deutschland. Neben jedem Eintrag steht ein Datum ohne Spaltenbezeichnung, vermutlich das Ende der Bewilligung, ausgewiesen ist das aber nicht. Ein Datum liegt vor dem Stand der Liste, ein anderes, der 30. September 2026, ist inzwischen verstrichen.

Vermittelt dir eine Agentur Kontakte aus dem Ausland, frag deshalb nach Bewilligung, Kanton und Gültigkeit und prüf das im Zweifel beim Kanton nach. Fehlt eine Agentur, die nur in der Schweiz vermittelt, auf der Liste, ist das kein Warnzeichen. Über Preise sagt eine Bewilligung nichts, Höchstpreise enthält auch die Verordnung nicht.

Gilt das Gesetz auch für Online-Partnervermittlungen?

Die Bestimmungen stammen laut SRF aus der Zeit vor den Online-Partnerbörsen. Seither wird über zwei Fragen gestritten.

Gelten Art. 406a ff. online?

Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) bejaht das für Online-Partnervermittlungen, die aktiv Partnervorschläge unterbreiten. Online geschlossene Verträge seien deshalb oft nichtig, weil die Schriftform fehle. Der Beobachter argumentierte 2018 ähnlich: Sobald eine Plattform gestützt auf ein Persönlichkeitsprofil individuelle Vorschläge mache, liege ein Partnervermittlungsvertrag vor. Für Singlebörsen, auf denen du selbst suchst, hielten Beobachter und SRF die Sonderregeln dagegen schon 2013 nicht für anwendbar.

Die Anbieter sehen es anders. In seinen Schweizer AGB beschreibt sich Parship als soziales Netzwerk mit Zugriff auf eine Online-Datenbank und schließt die Ehevermittlung als Vertragsgegenstand ausdrücklich aus. Zugleich nennt sich Parship auf der eigenen Website „die Online-Partnervermittlung für langfristige Beziehungen“ und schreibt auf der Preisseite, Mitglieder bekämen regelmäßig neue Profile vorgeschlagen. Die Betreibergruppe ParshipMeet bezeichnete die Schweizer Sonderregeln im Januar 2026 gegenüber dem Tages-Anzeiger als auf Online-Dating nicht anwendbar, man stelle eine digitale Infrastruktur ohne höchstpersönlichen Vertrauenscharakter bereit. Auch in der Fachliteratur gibt es diese Sicht: Ein Aufsatz der Juristen Arnold F. Rusch und Philipp Klaus von 2011 verneinte die Anwendbarkeit, nannte die Gegenansicht aber vertretbar.

Gilt wenigstens das jederzeitige Kündigungsrecht?

Selbst wenn die Sonderregeln nicht greifen, bleibt nach Ansicht der SKS das Auftragsrecht: Art. 404 OR sei zwingend, lange Kündigungsfristen und automatische Verlängerungen in AGB seien deshalb ungültig. Die Freiburger Rechtsprofessoren Hubert Stöckli und Arnold F. Rusch nannten das Kündigungsrecht 2017 gegenüber Kassensturz zwingend und automatische Verlängerungsklauseln unverbindlich. Im April 2026 bezeichnete SRF-Juristin Gabriela Baumgartner in der Sendung „Espresso“ solche Klauseln als rechtswidrig, die Plattformen sähen davon ab, Forderungen gerichtlich durchzusetzen.

ElitePartner hielt 2018 dagegen, Art. 404 OR sei mangels eines gesteigerten Vertrauensverhältnisses auf Internetplattformen nicht anwendbar, und berief sich auf das Urteil 4A_284/2013. Darin hatte das Bundesgericht bei gemischten Verträgen vor allem darauf abgestellt, ob ein Vertrauensverhältnis unerlässlich ist, und im konkreten Fall die jederzeitige Kündbarkeit bejaht. Der Beobachter entgegnete, wer im Persönlichkeitstest Privates preisgebe, brauche mindestens so viel Vertrauen wie bei einer Liegenschaftsverwaltung. Auf Nachfrage räumte ElitePartner ein, die Einordnung sei umstritten. Schon 2017 hatten Parship und ElitePartner Kassensturz wortgleich geantwortet, die Frage sei „rechtlich umstritten und bisher nicht geklärt“, sie gingen von keinem jederzeitigen Kündigungsrecht aus.

Was Gerichte bisher entschieden haben

Einen Entscheid des Bundesgerichts zu Art. 406a bis 406h haben wir weder in der amtlichen Sammlung noch unter seinen übrigen Urteilen gefunden. Ein Gericht, das die Online-Frage entschieden hätte, ist uns ebenfalls nicht bekannt. Laut SKS liegt das daran, dass viele Anbieter einlenken, sobald sich Betroffene wehren. So zog 2023 ein Inkassounternehmen die Betreibung gegen eine ElitePartner-Kundin zurück, nachdem sie mit Unterstützung von SKS und Beobachter auf Feststellung geklagt hatte, dass sie nichts schulde.

Ein veröffentlichter kantonaler Entscheid betrifft eine klassische Agentur, keinen Online-Fall. Das Bezirksgericht Dietikon, Einzelgericht im vereinfachten Verfahren, urteilte am 27. März 2015 (FV140049-M) über einen Vertrag über Vermittlungsdienste für ein Jahr zu 10.800 Euro. Das Gericht wertete ihn als Partnerschaftsvermittlungsvertrag nach Art. 406a OR. Im Vertrag fehlten die Angaben zu Rücktrittsrecht, Zahlungsverbot und jederzeitigem Kündigungsrecht, zudem hatte die Kundin kein beidseitig unterzeichnetes Doppel erhalten. Der Vertrag war deshalb nichtig (Art. 20 Abs. 1 OR), und das Gericht verpflichtete die Agentur, die 10.800 Euro samt 5 Prozent Zins aus ungerechtfertigter Bereicherung zurückzuzahlen. Für die Klage musste die Kundin 2.166 Franken vorschießen, die Agentur wurde verpflichtet, ihr 1.200 Franken Gerichtsgebühr und 2.300 Franken für Anwalt und Schlichtung zu ersetzen. Drei Einschränkungen: Das Urteil erging ohne Stellungnahme der säumigen Beklagten und ohne Beweisverfahren, gestützt auf die Darstellung der Kundin. Ob es rechtskräftig wurde, geht aus der veröffentlichten Fassung nicht hervor. Und damals galt noch die alte Frist von sieben Tagen.

Für Online-Abos ist damit beides offen: ob sie ohne Unterschrift nichtig sind und ob automatische Verlängerungen halten. Was dort sonst gilt, etwa beim Widerrufsrecht, steht in unserem Überblick über Dating-Apps in der Schweiz.

Was eine Partnervermittlung in der Schweiz kostet

Eine aktuelle, systematische Preiserhebung für Schweizer Agenturen haben wir nicht gefunden. Laut Beobachter-Rechtsratgeber kostet eine herkömmliche Partnervermittlung schnell mehrere tausend Franken. Die belegten Einzelfälle stammen aus den Jahren 2013 bis 2015: 3.600 Franken für zwölf Monate und 5.000 Franken „bis Erfolg“ (Kassensturz 2013), 1.900 Franken für ein halbes Jahr (Kassensturz 2014), 3.500, 4.500 und 5.000 Franken (Beobachter 2014) sowie 10.800 Euro für ein Jahr im Dietikoner Fall. Aktuell nennt eine Agentur im Kanton Aargau ihre Preise öffentlich: einmalig 1.980 Franken für ein Paket, das nur 25- bis 28-Jährigen offensteht, sowie 3.990 und 4.990 Franken für zwei weitere Pakete, jeweils ohne Zeitlimit bis zum Vermittlungserfolg (Anbieterangabe, Stand 2. Oktober 2026).

Online-Partnervermittlungen verlangen laut SKS oft hohe Abogebühren, Parship etwa nennt „ab 39,90 CHF monatlich“, je nach Paket, Laufzeit und Zahlweise, mit automatischer Verlängerung (Stand 2. Oktober 2026).

Bezahlen musst du als Auftraggeberin oder Auftraggeber, frühestens nach Ablauf der 14 Tage. Weil der Vertrag Leistungen, Kosten pro Leistung und Einschreibegebühr nennen muss, lassen sich Angebote vergleichen, etwa nach dem Preis pro zugesagtem Vorschlag. Bei einer Pauschale „bis zum Erfolg“ frag vor der Unterschrift, was als Erfolg gilt und wie die Agentur bei einer früheren Kündigung abrechnet, und lass dir die Antwort schriftlich geben.

So prüfst du eine Agentur vor der Unterschrift

Der Beobachter rät, mit zwei, drei Agenturen ein unverbindliches Gespräch zu führen, den Vertrag danach in Ruhe zu lesen und die eigenen Partnerwünsche darin schriftlich festzuhalten. Kassensturz empfahl 2013, Bedenkzeit und Referenzen zu verlangen und skeptisch zu sein bei allzu schönen Versprechen, komplizierten Verträgen und Vertretern, die auf rasche Unterschrift und Zahlung drängen.

Wer hinter einer Schweizer Firma steht, zeigt das Handelsregister, das du über Zefix durchsuchen kannst: Rechtsform, Sitz, Zweck und eingetragene Personen. Im Gespräch helfen konkrete Fragen: Wie viele Vorschläge sind zugesagt? Woher kommen die vorgeschlagenen Personen, und wissen sie, dass sie dir vorgeschlagen werden? Wie beschreibt dich die Agentur in Inseraten, und darfst du diese vorher sehen?

Nach der Unterschrift zählt das Doppel. Bestehe auf einem Exemplar mit beiden Unterschriften, notier das Datum des Erhalts und zahl nichts, bevor die 14 Tage um sind. Werbeversprechen sicherst du am besten per Screenshot, wie es die SKS empfiehlt.

Warnzeichen aus Schweizer Fällen

Die Fälle stammen aus Kassensturz- und Beobachter-Berichten von 2013 und 2014 und betreffen vier Agenturen, vier der Fälle dieselbe. Namen nennen wir nicht. Mehrfach lenkten Agenturen ein, als sich Medien oder ein Anwalt einschalteten.

Geld gleich zum Vertrag. In einem 2014 vom Beobachter geschilderten Fall gab die Vermittlerin dem Kunden mit dem Vertrag gleich einen Einzahlungsschein mit, er zahlte 4.500 Franken rasch ein. Ein Zahlungsverbot während der Frist galt schon damals, heute sind es 14 Tage ab Erhalt des Doppels.

Lockangebote. 2014 rief ein 84-jähriger Witwer auf das Kontaktinserat einer „Marisa, 70“ an. Am Telefon meldete sich laut Kassensturz die Vermittlungsagentur, nach einem Treffen hatte er einen Vertrag über 1.900 Franken für ein halbes Jahr. Schon 2013 hatten Kundinnen zweier Institute trotz teurer Verträge keinen einzigen Mann kennengelernt, Kassensturz äußerte den Verdacht auf gefälschte Lockvogel-Profile. Die Firmen bestritten die Vorwürfe.

Pauschalen und Rechnungen ohne Vertrag. Nach seiner Kündigung sollte derselbe Rentner laut AGB pauschal 1.500 Franken zahlen, nach Angaben der Agentur für Profil und Inserate. Die SRF-Juristin hielt das für unzulässig. Einer Frau, die nach dem Erstgespräch absagte, stellte eine Agentur 360 Franken für die „Aufnahme der Daten“ in Rechnung, ohne schriftlichen Vertrag. Der Beobachter nannte das klar ungesetzlich.

Geschönte Inserate. Laut Beobachter beschrieb eine Agentur eine Kundin in Inseraten jünger, als sie war, und die Vermittlerin räumte ein, Frauen hin und wieder jünger darzustellen.

Forderungen an Urteilsunfähige. Ein Rentner mit Demenz erhielt nach einem Anruf bei einer Agentur eine Rechnung für ein Treffen, zu dem er nicht erschienen war. Weil er urteilsunfähig war, kam laut SRF-Juristin gar kein Vertrag zustande. Angehörige sollten solche Forderungen nicht ungeprüft bezahlen. Was bei einer neuen Beziehung im Alter für AHV und Erbe zählt, steht in unserem Ratgeber Partnersuche ab 50 in der Schweiz.

Fiktive Profile online. Manche Chat-Portale erklären in ihren AGB, dass Profile moderiert oder fiktiv sind und keine realen Treffen stattfinden. Lies deshalb vor jeder Anmeldung AGB und Impressum.

Für das erste Treffen mit einem Vorschlag gelten die üblichen Regeln für sichere Dates. Verlangt jemand schon vor dem Treffen Geld, brich den Kontakt ab, rät der Beobachter. Typische Maschen beim Liebesbetrug beschreibt unser Ratgeber Romance Scam erkennen.

Prüfliste: seriöse Agenturen in der Schweiz erkennen

Für Deutschland, wo andere Gesetze gelten, beschreibt unser Ratgeber seriöse Partnervermittlung erkennen die Kriterien.

  • Nachvollziehbarer Betreiber: Firma, Sitz und verantwortliche Personen stehen auf Website und Vertrag, Schweizer Firmen findest du in Zefix, kleine Einzelunternehmen aber nicht immer.
  • Vertrag mit allen sieben Angaben nach Art. 406d OR, darunter Einschreibegebühr, Kosten jeder Leistung und Zahlungsbedingungen, eigenhändig unterschrieben.
  • Ein Doppel mit beiden Unterschriften für dich und keine Zahlung, bevor seit dessen Erhalt 14 Tage vergangen sind.
  • Faire Klauseln: kein Verzicht auf den Widerruf, keine Ausstiegspauschale und kein Kündigungsrecht, das nur der Agentur zusteht, wie im Dietikoner Vertrag.
  • Bei Kontakten aus dem Ausland: eine gültige kantonale Bewilligung, die du auf der BJ-Liste oder beim Kanton überprüfst, und ein Höchstbetrag für Rückreisekosten im Vertrag.
  • Offene Auskunft über besondere Schwierigkeiten bei deiner Vermittlung, wie sie Art. 406g OR verlangt, statt eines Erfolgsversprechens, das zu schön klingt.
  • Diskretion und Zeit: Inserate nur mit deinem Einverständnis und ohne geschönte Angaben, dazu Bedenkzeit ohne Druck.

Partnervermittlung in Zürich, Bern, Basel oder Luzern

Die Artikel 406a bis 406h gelten überall gleich, egal ob die Agentur in Zürich, Bern, Basel oder Luzern sitzt. Kantonal sind nur Erteilung und Aufsicht der Bewilligung für Vermittlungen über die Grenze. Im Kanton Zürich ist dafür die Sicherheitsdirektion zuständig, die Bewilligung kostet nach Aufwand, und das Gesuch soll mindestens drei Monate vor dem Start eingehen. In Basel-Stadt ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit zuständig. Für Bern und Luzern haben wir die zuständige Stelle nicht geprüft, Auskunft gibt die Kantonsverwaltung.

Eine Adresse in deiner Stadt sagt nichts über die Seriosität, hat aber einen Vorteil: Du kannst die Agentur vor der Unterschrift vor Ort besuchen. Ideen für ein erstes Treffen haben wir in unseren Dating-Guides zu Zürich, Bern, Basel und Luzern gesammelt. Die Rechtslage im Nachbarland beschreibt unser Ratgeber zur Partnervermittlung in Österreich.

Hilfe bei Streit: SKS, FRC und ACSI

Bei unberechtigten Forderungen rät die SKS, nicht zu zahlen, Inkassoschreiben eingeschrieben zu beantworten und gegen eine Betreibung Rechtsvorschlag zu erheben. Musterbriefe für Widerruf und Kündigung stellt sie online bereit. Ob eine Kündigung gültig war, entscheidet am Ende nur ein Gericht, und das kostet Geld.

  • Deutschschweiz: Die SKS berät telefonisch nach Terminbuchung, auf Deutsch und mit Rückruf auf eine Schweizer Nummer, schriftliche Beratungen bietet sie nicht an. Für Gönnerinnen und Gönner sowie Förderinnen und Förderer ist das Gespräch kostenlos, höchstens 20 Minuten pro Termin. Alle anderen zahlen 25 Franken bis 8 Minuten, 45 Franken bis 15 Minuten und 60 Franken ab 16 Minuten, Gespräche unter drei Minuten kosten nichts.
  • Westschweiz: Die Fédération romande des consommateurs (FRC) gibt Mitgliedern spätestens nach zehn Arbeitstagen eine schriftliche Antwort ihrer Juristinnen und Juristen. Mitglied wird ein ganzer Haushalt für 90 Franken im Jahr, wer nicht Mitglied ist, hat Anspruch auf einen ersten Rat ohne Kosten.
  • Italienische Schweiz: Bei der ACSI ist der Beratungsdienst InfoConsumi Mitgliedern vorbehalten (Jahresbeitrag 50 Franken, für 18- bis 30-Jährige 25 Franken). Er ist am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag zwischen 8.30 und 11.30 Uhr unter 091 922 97 55 erreichbar, für vertiefte Fälle gibt es einen Rechtsdienst.

Arbeitet eine Agentur mit Bewilligung für Vermittlungen über die Grenze, kannst du Verstöße zusätzlich der kantonalen Behörde melden, die sie beaufsichtigt.

Häufig gestellte Fragen

Welche Partnervermittlung in der Schweiz ist seriös?

Eine seriöse Rangliste lässt sich nicht erstellen, denn neutrale Daten zu Erfolgsquoten oder Zufriedenheit sind uns nicht bekannt. Prüfen lässt sich aber, wie eine Agentur arbeitet: Wer hinter einer Schweizer Firma steht, zeigt das Handelsregister (Zefix). Der Vertrag muss schriftlich sein und die sieben Angaben nach Art. 406d OR enthalten, du bekommst ein von beiden Seiten unterschriebenes Doppel, und vor Ablauf von 14 Tagen nach dessen Erhalt darf die Agentur kein Geld annehmen. Seriöse Anbieter lassen dir Bedenkzeit, drängen nicht und erklären vorab, wie sie bei einer Kündigung abrechnen. Wer berufsmäßig Personen aus dem Ausland oder ins Ausland vermittelt, braucht zudem eine kantonale Bewilligung.

Was kostet eine Partnervermittlung in der Schweiz?

Eine aktuelle, systematische Preiserhebung für Schweizer Agenturen ist uns nicht bekannt. Laut Beobachter kostet eine herkömmliche Partnervermittlung schnell mehrere tausend Franken. Medienberichte aus den Jahren 2013 und 2014 nennen Verträge von 1.900 Franken für ein halbes Jahr bis 5.000 Franken „bis Erfolg“, ein Fall vor dem Bezirksgericht Dietikon betraf 10.800 Euro für ein Jahr. Eine Agentur im Kanton Aargau nennt öffentlich einmalige Pakete von 1.980 Franken (nur für 25- bis 28-Jährige) bis 4.990 Franken (Stand 2. Oktober 2026). Einen gesetzlichen Höchstpreis gibt es nicht, unverhältnismäßig hohe Vergütungen kann aber ein Gericht auf deinen Antrag herabsetzen (Art. 406h OR).

Wer zahlt bei einer Partnervermittlung?

Die Vergütung schuldet, wer die Agentur beauftragt, also du als Kundin oder Kunde. Der Vertrag muss Leistungen, Kosten, Einschreibegebühr und Zahlungsbedingungen nennen. Vor Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt eines von beiden Seiten unterschriebenen Vertragsdoppels darf die Agentur keine Zahlung entgegennehmen. Bei Vermittlungen aus dem oder ins Ausland muss die Agentur der vermittelten Person die Rückreise bezahlen, wenn diese innert sechs Monaten seit der Einreise erfolgt; von dir darf sie dafür höchstens den im Vertrag festgelegten Höchstbetrag verlangen.

Lässt sich ein Vertrag mit einer Partnervermittlung jederzeit kündigen?

Ja. Nach Art. 406d Ziff. 7 und Art. 404 OR kannst du jederzeit ohne Entschädigung kündigen, und zwar schriftlich (Art. 406e Abs. 3 OR). Was die Agentur bis dahin geleistet hat, darf sie dir laut einem Urteil des Bezirksgerichts Dietikon in Rechnung stellen, und bei einer Kündigung zur Unzeit kann Schadenersatz geschuldet sein. Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des beidseitig unterzeichneten Vertragsdoppels kannst du außerdem schriftlich widerrufen, ein im Voraus erklärter Verzicht darauf ist unverbindlich. Schick Widerruf und Kündigung am besten eingeschrieben. Ob diese Regeln auch für Online-Plattformen gelten, ist allerdings umstritten.

Gilt das Partnervermittlungsrecht auch für Parship, ElitePartner und andere Online-Plattformen?

Das ist umstritten, und ein Gericht hat es nach unserem Kenntnisstand nicht entschieden, auch das Bundesgericht nicht. Die Stiftung für Konsumentenschutz, der Beobachter und SRF halten Art. 406a ff. OR für anwendbar, wenn eine Plattform nach einem Persönlichkeitstest aktiv Partner vorschlägt; online geschlossene Verträge wären dann laut SKS wegen fehlender Schriftform oft nichtig. ElitePartner und die Betreibergruppe ParshipMeet halten die Regeln online für nicht anwendbar, Parship schließt in seinen AGB die Ehevermittlung als Vertragsgegenstand aus. Ob online wenigstens das jederzeitige Kündigungsrecht des Auftragsrechts gilt, ist ebenfalls strittig. Für Singlebörsen, auf denen du selbst suchst, hielten Beobachter und SRF die Sonderregeln schon 2013 nicht für anwendbar.

Artikel teilen:

Welche Dating-Seite passt zu dir?

Finde es heraus — in nur 30 Sekunden.

💌

Date-Vorschläge direkt
in dein Postfach

Kreative Date-Ideen, neue Hotspots & Inspiration — kostenlos.

Kein Spam · Jederzeit abmeldbar