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Seriöse Partnervermittlung erkennen: Kosten, Vertrag, Rechte

Seriöse Partnervermittlung erkennen: belegte Kosten, wann du Agentur oder Online-Portal kündigen oder widerrufen kannst und welche Warnzeichen zählen.

Markus Hoffmann
Markus Hoffmann
· 17 Min. Lesezeit

Eine klassische Partnervermittlung kann in Deutschland ihr Honorar nicht einklagen, eine Online-Partnervermittlung mit automatischem Abgleich schon. Den Vertrag mit der Agentur darfst du jederzeit kündigen, an ein vollautomatisiertes Online-Portal bist du nach Ablauf der Widerrufsfrist in der Regel bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit gebunden. Welche Rechte du hast und woran du Seriosität erkennst, hängt deshalb zuerst davon ab, welche Art von Vermittlung du vor dir hast.

Bei klassischen Agenturen geht es in den Fällen, die Gerichte und Verbraucherzentralen beschäftigen, oft um mehrere tausend Euro, häufig im Voraus gezahlt. Wer nach einem Hausbesuch unterschrieben hat, kann je nach Lage widerrufen, kündigen oder anfechten. Das hier ist Orientierung, keine Rechtsberatung.

Agentur, Online-Partnervermittlung oder Singlebörse?

Bei der klassischen Partnervermittlung sprichst du mit der Inhaberin oder einem Mitarbeiter über dich und deine Wünsche, die Agentur sucht in ihrer Kartei und schickt dir Vorschläge mit Kontaktdaten. Der Bundesgerichtshof (BGH) nennt das eine „herkömmliche“ Partnervermittlung, wenn es bestimmungsgemäß zum persönlichen Kontakt mit dem Chef oder einem Mitarbeiter kommt.

Eine Online-Partnervermittlung arbeitet mit Fragebogen und Algorithmus. Im Musterverfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Parship hielt der BGH 2025 fest: rund 80 Fragen, die sich nicht überspringen lassen, ein vollautomatisches Matching, keine Prüfung der Angaben. Bei einer Singlebörse suchst du laut Verbraucherzentrale dagegen selbst, statt konkrete Vorschläge zu bekommen. Woran du bei Singlebörsen und Dating-Apps erkennst, ob ein Anbieter seriös arbeitet, zeigt unsere Prüfliste Seriöse Dating-Apps.

Wie ein Anbieter sein Produkt nennt, ist zweitrangig. Ein Video-Partnerportal, dessen Formular „Werkvertrag über Videoarbeiten“ hieß, behandelte der BGH trotzdem als Partnervermittlung (Urteil vom 8. Oktober 2009, III ZR 93/09). Umgekehrt warnen Verbraucherzentralen vor Freizeitclubs, die mit Kontaktanzeigen werben, laut Vertrag aber nur Freizeittreffen organisieren.

Klassische AgenturOnline-Partnervermittlung (vollautomatisiert)
Honorar einklagbar?Nein, § 656 BGB gilt entsprechendJa (BGH 2021)
Jederzeit kündbar?Ja, § 627 BGBNein (BGH 2025), Laufzeitgrenzen nach § 309 Nr. 9 BGB
Widerruf binnen 14 TagenBei Vertrag in deiner Wohnung, meist nicht bei Abschluss im AgenturbüroJa
Kündigungs- und WiderrufsbuttonNicht bei Verträgen aus dem HausbesuchJa, seit 1. Juli 2022 bzw. 19. Juni 2026

Singlebörsen kannst du laut Verbraucherzentrale zum Ende der vereinbarten Laufzeit kündigen. Online geschlossene Verträge lassen sich auch dort binnen 14 Tagen widerrufen.

Klassische Agentur: Was das Gesetz dir gibt

§ 656 BGB: Das Honorar ist nicht einklagbar

§ 656 BGB regelt eigentlich die Heiratsvermittlung: Das Versprechen eines Lohns für den Nachweis oder die Vermittlung einer Ehe begründet keine Verbindlichkeit. Der BGH wendet das in ständiger Rechtsprechung entsprechend auf Partnerschaftsvermittlungen an, zum Schutz der Diskretion. Ein Honorarprozess müsste sonst oft klären, ob sich die Agentur genug bemüht oder ungeeignete Menschen vorgeschlagen hat.

Offene Beträge kann die Agentur deshalb nicht einklagen, auch nicht aus Ratenplänen oder Schuldanerkenntnissen, die du ihr gegenüber eingegangen bist (§ 656 Abs. 2 BGB). Im Fall III ZR 124/03 (Urteil vom 4. März 2004) hatte ein Kunde von vereinbarten 3.600 D-Mark, zahlbar in Monatsraten, nur 1.300 D-Mark gezahlt. Die Klage der Vermittlerin auf den Rest scheiterte.

Der Haken steht im zweiten Satz der Vorschrift: Was gezahlt ist, kannst du nicht allein deshalb zurückfordern, weil keine Verbindlichkeit bestand. Das erklärt die Vorkasse, vor der Verbraucherzentralen warnen: Weil der Vermittler seinen Lohn nicht einklagen könne, habe er „ein elementares Interesse daran, diesen möglichst bald und auch schon vor Leistungserbringung zu erlangen“, schrieb der BGH 2009 (III ZR 303/08).

Jederzeit kündbar nach § 627 BGB

Einen Vertrag mit einer klassischen Agentur kannst du jederzeit kündigen, ohne Frist und ohne Grund. Der BGH ordnet Partnervermittlung als „Dienste höherer Art“ ein, die auf besonderem Vertrauen beruhen (§ 627 BGB), weil du Auskünfte gibst, die Privat- und Intimsphäre berühren.

In AGB oder Formularverträgen kann eine Agentur dieses Recht nicht wirksam ausschließen; ein vorformuliertes Zusatzblatt genügt in aller Regel nicht, wirksam sein kann nur ein im Einzelnen ausgehandelter Ausschluss. Im Fall III ZR 437/04 (Urteil vom 19. Mai 2005) hatte ein Kunde nach dem Vertrag über 6.960 Euro ein Blatt „Kündigungsrecht“ unterschrieben und von Hand einen vorgegebenen Satz eingetragen, er sei mit dem Ausschluss einverstanden. Dass ihm diese Unterschrift „freigestellt“ war, genügte dem BGH nicht. Als ausgehandelt kann so eine Klausel nur gelten, wenn die Agentur über Inhalt und Tragweite belehrt hat oder sonst erkennbar war, dass der Kunde ihren Sinn wirklich verstanden hat. Ob das so war, musste das Landgericht Mönchengladbach klären, ebenso, wie viel der Agentur für ihre bisherige Arbeit zustand. Wie der Fall ausging, ist uns nicht bekannt.

Vorauszahlung zurückfordern

Nach der Kündigung darf die Agentur nur den Teil der Vergütung behalten, der ihren bisherigen Leistungen entspricht. Eine Vorauszahlung für die Zeit danach muss sie erstatten (§ 628 Abs. 1 Satz 1 und 3 BGB). § 656 steht dem nicht entgegen, so der BGH in III ZR 437/04. Gerechnet wird im Allgemeinen zeitanteilig. Besondere Aufwendungen, die sich weder rückgängig machen noch anderweitig verwenden lassen, darf die Agentur voll ansetzen, und sie muss beweisen, was ihr zusteht. Einem Kunden, der einem Video-Partnerportal 4.750 Euro gezahlt hatte, sprachen die Gerichte so 4.412,50 Euro zu (III ZR 93/09).

Es geht aber auch in die andere Richtung. Eine Kundin hatte handschriftlich „5 qualifizierte Partnervorschläge“ für 5.000 Euro vereinbart. Mit deren Übergabe war das Honorar verdient, ihre Klage auf teilweise Rückzahlung scheiterte, obwohl sie vier der Vorschläge wegen Alter oder Wohnort für untauglich hielt (III ZR 303/08). Entscheidend ist also, wofür genau du laut Vertrag bezahlst. Selbst berechtigte Rückforderungen durchzusetzen ist laut Verbraucherzentralen mühsam.

Wucherpreise und Lockvogel-Anzeigen

Ein Vertrag kann außerdem sittenwidrig und damit nichtig sein (§ 138 BGB). Eine 77-Jährige hatte in ihrer Wohnung drei Partnervorschläge für 2.975 Euro vereinbart. Für das Landgericht Hannover standen knapp 1.000 Euro je Vorschlag völlig außer Verhältnis zur Gegenleistung, auch wenn der Preis ortsüblich sein sollte; zudem habe die Agentur die Einsamkeit eines älteren Menschen ausgenutzt. Der BGH fand keinen Rechtsfehler und kündigte an, die Revision zurückzuweisen (Beschluss vom 14. Juni 2017, III ZR 487/16). Eine feste Preisgrenze zog er nicht: Es zählt die Gesamtwürdigung des Einzelfalls.

Seit Jahren warnen Verbraucherzentralen vor Lockvogel-Anzeigen: Eine attraktive Person sucht angeblich einen Partner, ist dann aber „leider schon vermittelt“. Eine Juristin der Verbraucherzentrale Thüringen sagte 2023, sie habe in der Beratung noch keinen Verbraucher gehabt, der die inserierte Person tatsächlich kennenlernen durfte.

Rechtlich kommt dann die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in Betracht (§ 123 BGB). Im Fall „Bea“ warb eine Agentur mit einer „attraktiven, rassigen“ Frau samt „Original-Kundenfoto“. Der Kunde unterschrieb in seiner Wohnung, zahlte 7.900 Euro und bekam drei Adressen, aber nicht die von Bea. Der BGH entschied am 17. Januar 2008 (III ZR 239/06): Ein solcher Vertrag ist grundsätzlich nicht sittenwidrig, kann aber angefochten werden, wenn die Person aus der Anzeige gar nicht vermittlungsbereit war. Eine Klausel, es gebe keinen Anspruch auf bestimmte Personen aus Inseraten, ändert daran nichts. Ob Bea ein Lockvogel war, musste das Oberlandesgericht Düsseldorf neu prüfen; dessen kundenfreundliches Urteil hatte der BGH aufgehoben. Die Täuschung muss grundsätzlich der Kunde beweisen. Anfechten musst du binnen eines Jahres, nachdem du die Täuschung entdeckt hast, und höchstens zehn Jahre nach deiner Unterschrift (§ 124 BGB).

Das Amtsgericht Augsburg verurteilte eine Agentur, einem Landwirt 1.195 Euro zurückzuzahlen. Sie hatte gewusst, dass ihre Angaben zur inserierten „Daniela“ falsch waren, das Gericht hielt den Vertrag für nichtig (Pressemitteilung vom 10. März 2016).

Vertrag nach Hausbesuch: 14 Tage Widerruf

Verbraucherzentralen beschreiben immer wieder dasselbe Muster: Anruf auf eine Kontaktanzeige, kurz darauf ein Hausbesuch, am Ende ein Vertrag. Betroffen sind laut Verbraucherzentrale Thüringen meist Seniorinnen und Senioren, deren Einsamkeit und Gutgläubigkeit ausgenutzt wird. Wer eine Partnervermittlung ab 60 sucht, sollte die folgenden Regeln kennen. Wie verbreitet Einsamkeit ist, zeigen unsere Zahlen zur Einsamkeit in Deutschland.

Die Verbraucherzentrale Sachsen schildert den Fall von Herrn B., 78 und verwitwet. Am Tag nach seinem Anruf kam eine Mitarbeiterin, nannte das Schriftstück „unverbindlich“, und er unterschrieb einen Vertrag über 4.800 Euro für mindestens zwölf Vorschläge, 3.000 Euro davon zahlte er bar. Die Dame aus der Anzeige war „leider schon vermittelt“, die Agentur berief sich auf einen Verzicht auf das Widerrufsrecht. Mit Hilfe der Verbraucherzentrale wurde gekündigt, ein Großteil des Geldes blieb verloren. Zum Neuanfang nach dem Verlust des Partners: Dating als Witwe oder Witwer.

Deine Rechte nach dem Hausbesuch

Für einen Vertrag, den du in deiner Wohnung schließt, hast du ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Einen Grund musst du nicht nennen, und es genügt, den Widerruf vor Fristende abzusenden (§ 355 BGB). Die Frist beginnt erst mit einer ordnungsgemäßen Belehrung über das Widerrufsrecht. Fehlt sie, erlischt das Recht spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss (§ 356 Abs. 3 und 4 BGB).

Lässt sich eine Agentur bestätigen, du hättest ihre Mitarbeiterin „zu dir bestellt“, ändert das nach heutigem Recht nichts: Eine Ausnahme für bestellte Besuche gibt es nur bei dringenden Reparaturen (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB). Schon 2010 scheiterte eine Agentur damit vor dem BGH (III ZR 218/09).

Vor Formularen, mit denen du auf das Widerrufsrecht „verzichten“ sollst, warnt die Verbraucherzentrale Thüringen: niemals verzichten. Von den Widerrufsregeln darf ohnehin nicht zu deinem Nachteil abgewichen werden (§ 361 Abs. 2 BGB). Vorzeitig erlischt das Recht nur, wenn die Agentur ihre Leistung vollständig erbracht hat und du vorher ausdrücklich dem sofortigen Beginn zugestimmt, diese Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt und deine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hast (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB).

Wie eng der BGH „vollständig“ auslegt, zeigt sein Urteil vom 6. Mai 2021 (III ZR 169/20). Eine Kundin hatte beim Vertreterbesuch in ihrer Wohnung einen Vertrag über 8.330 Euro geschlossen, am Folgetag bar gezahlt und den sofortigen Beginn verlangt. Laut Formular bestand die „Hauptleistung“ im internen Zusammenstellen eines „Partnerdepots“ aus 21 Vorschlägen. Der BGH sah das anders: Es zählte die Übersendung der Vorschläge mit Namen und Kontaktdaten, und davon hatte sie bis zum Widerruf erst drei. Der Widerruf war wirksam. Das Oberlandesgericht Köln sprach ihr 7.139 Euro zu, der BGH bestätigte das.

Wertersatz für das bis zum Widerruf Geleistete schuldest du nur, wenn du den vorzeitigen Beginn verlangt hast, beim Hausbesuch auf einem dauerhaften Datenträger, und ordnungsgemäß informiert wurdest (§ 357a Abs. 2 BGB). Berechnet wird er grundsätzlich zeitanteilig aus dem Gesamtpreis, so der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 8. Oktober 2020, C-641/19) und ihm folgend der BGH. Die Provision des Vertreters zählt dabei nicht (III ZR 169/20).

Hast du dagegen im Büro der Agentur unterschrieben, ohne unmittelbar vorher außerhalb ihrer Räume persönlich angesprochen worden zu sein, gibt es in der Regel kein gesetzliches Widerrufsrecht. Dann bleibt die Kündigung nach § 627 BGB. Mehr zur Partnersuche in der zweiten Lebenshälfte steht in unserem Guide ab 50.

Online-Partnervermittlung: andere Regeln

Das Honorar ist einklagbar

Für Online-Partnervermittlungen mit automatischem Abgleich gilt § 656 BGB nicht. Das entschied der BGH am 17. Juni 2021 in einem Verfahren gegen Parship (III ZR 125/19). Die Leistung bestehe vor allem im unbeschränkten Zugang zur Plattform, Kunden nähmen selbst Kontakt auf, und die Vorschläge beruhten allein auf einem elektronischen Abgleich ungeprüfter Angaben. Ein Prozess um die Vergütung berühre die Intimsphäre deshalb nicht so wie bei einer herkömmlichen Agentur. Das gelte auch für das automatisch erstellte Persönlichkeitsgutachten. Das Portal kann offene Beträge also einklagen.

Keine jederzeitige Kündigung

Ob sich auch Online-Portale nach § 627 BGB jederzeit kündigen lassen, beurteilten Gerichte lange unterschiedlich. Am 17. Juli 2025 hat der BGH das im Musterverfahren gegen Parship verneint (III ZR 388/23). Bei einem Portal, dessen Leistung maßgeblich in einer Online-Datenbank besteht und das die Suche regelhaft ausschließlich vollautomatisiert unterstützt, fehle die besondere persönliche Vertrauensbeziehung. Ältere Ratgebertexte, die Online-Partnervermittlungen für jederzeit kündbar hielten, auch von Verbraucherzentralen, sind damit überholt. Ein höchstrichterliches Urteil zu Mischformen mit persönlicher Betreuung ist uns nicht bekannt.

Laufzeit und Kündigungsbutton

Stattdessen schützen dich die Regeln für Laufzeitverträge. Partnervermittlungsverträge betreffen nach dem BGH regelmäßige Dienstleistungen und fallen unter § 309 Nr. 9 BGB. Für Verträge seit dem 1. März 2022 heißt das: In AGB sind eine Erstlaufzeit von mehr als zwei Jahren und eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat vor ihrem Ende unwirksam. Eine stillschweigende Verlängerung ist nur auf unbestimmte Zeit erlaubt, mit jederzeitigem Kündigungsrecht und höchstens einem Monat Frist.

Seit dem 1. Juli 2022 muss ein Anbieter, bei dem du auf seiner Website einen kostenpflichtigen Laufzeitvertrag abschließen kannst, eine Kündigungsschaltfläche bereithalten (§ 312k BGB). Sie trägt die Aufschrift „Verträge hier kündigen“ oder eine ähnlich eindeutige und führt zu einer Bestätigungsseite mit dem Button „jetzt kündigen“. Fehlen Button oder Bestätigungsseite oder entsprechen sie nicht den Vorgaben, kannst du jederzeit ohne Frist kündigen.

Widerruf, Wertersatz und Widerrufsbutton

Online geschlossene Verträge kannst du ebenfalls binnen 14 Tagen widerrufen. Laut Verbraucherzentrale Niedersachsen forderten Parship und ElitePartner danach lange bis zu 75 Prozent des Jahrespreises als Wertersatz. Maßgeblich ist aber die zeitanteilige Berechnung. Im Fall III ZR 125/19 hatte eine Kundin am 12. Juli 2018 eine zwölfmonatige Premium-Mitgliedschaft für 265,68 Euro abgeschlossen und am nächsten Tag widerrufen. Parship verlangte 199,26 Euro, geschuldet waren laut BGH 1,46 Euro: 265,68 Euro geteilt durch 365, mal zwei Tage. Das einzeln 149 Euro teure Persönlichkeitsgutachten änderte daran nichts, und wegen der „weit überhöhten“ Forderung musste Parship auch die Anwaltskosten der Kundin ersetzen.

Seit dem 19. Juni 2026 kommt eine Widerrufsfunktion hinzu (§ 356a BGB). Bei Fernabsatzverträgen, die über eine Website oder App geschlossen werden, muss während der Widerrufsfrist ständig eine hervorgehobene Widerrufsfunktion bereitstehen, beschriftet mit „Vertrag widerrufen“ oder einer gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung. Es folgt eine Bestätigungsfunktion „Widerruf bestätigen“, danach muss der Anbieter unverzüglich den Eingang mit Datum und Uhrzeit bestätigen. Wer vor Fristende absendet, hat die Frist gewahrt. Für Verträge aus dem Hausbesuch gilt das nicht, dort widerrufst du wie bisher, am besten per Einwurf-Einschreiben.

Entscheidest du dich für ein Online-Portal, helfen dir unsere Ratgeber zum perfekten Dating-Profil und zur ersten Nachricht.

Was kostet eine Partnervermittlung?

Eine repräsentative Preisübersicht für klassische Agenturen haben wir weder bei Behörden noch bei Verbraucherschützern gefunden. Belegt sind Einzelfälle aus Gerichtsverfahren. Sie zeigen, was Agenturen verlangt haben, nicht, was eine seriöse Vermittlung kosten muss.

Vertrag ausHonorarLeistung laut VertragEntscheidung
20026.960 €Vermittlung für sechs MonateBGH, III ZR 437/04
20047.900 €15 Partnervorschläge, sechs Monate abrufbarBGH, III ZR 239/06
20074.750 €Video-PartnerportalBGH, III ZR 93/09
20075.000 €fünf PartnervorschlägeBGH, III ZR 303/08
20089.000 €Partnervorschläge, 5.000 € AnzahlungBGH, III ZR 218/09
20188.330 €21 Partnervorschläge, zwölf MonateBGH, III ZR 169/20
ohne Angabe2.975 €drei Partnervorschläge, als sittenwidrig gewertetBGH, III ZR 487/16

Die Verbraucherzentrale Thüringen nannte 2023 „mittlere vierstellige Beträge“ für kaum mehr als eine Handvoll Kontaktvorschläge keine Seltenheit. Für ein 30-minütiges Präsentationsvideo per Zusatzvertrag werden laut Verbraucherzentrale bis zu 2.000 Euro verlangt.

Online-Angebote und der Warentest

Der jüngste Leistungstest von Online-Partnervermittlungen und Singlebörsen, den wir bei der Stiftung Warentest gefunden haben, stammt von 2016; einen Test klassischer Agenturen haben wir dort nicht gefunden. Drei Monate kosteten damals bei Partnervermittlungen ab 180 Euro, bei Singlebörsen ab 45 Euro, und die Partnervermittlungen waren nach dem Urteil der Tester „deutlich teurer, aber kaum erfolgversprechender“. Was die Stiftung in ihren Untersuchungen von 2005 bis 2018 geprüft hat, fasst unser Überblick Singlebörsen-Test der Stiftung Warentest zusammen. Aktuelle Preise stehen auf den Preisseiten der Anbieter.

Alle getesteten Portale lockten 2016 mit einer kostenlosen Anmeldung, komplett kostenlos war aber nur eines von elf, eine Singlebörse. Bei Online-Partnervermittlungen wie Parship, ElitePartner oder eDarling brauchst du laut Verbraucherzentrale Niedersachsen eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft, um Übereinstimmungen zu prüfen oder Kontakt aufzunehmen. Laut Verbraucherzentrale gibt es aber auch Portale, die ganz oder für bestimmte Personengruppen kostenlos sind. Testangebote wie „1 Euro für 14 Tage“ verlängern sich nach ihren Erfahrungen häufig automatisch in teure Verträge.

Betrug? Vor dem Strafgericht schwer zu beweisen

Bei Betrugsverdacht rät die Verbraucherzentrale Thüringen zur Strafanzeige bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Online-Wache. Wie schwer der Nachweis ist, zeigt ein Verfahren vor dem Landgericht Mainz. Es verurteilte am 16. Juni 2015 den Betreiber einer Partnervermittlung und zwei für ihn tätige Handelsvertreter wegen Betrugs zu Freiheitsstrafen von einem bis zwei Jahren auf Bewährung. Nach den Feststellungen des Landgerichts kosteten die Verträge meist etwa 1.000 Euro, und die zugesagte Rücksicht auf Alter und Wohnort nahm der Betreiber nur in wenigen Fällen.

Der BGH hob das Urteil am 3. Mai 2016 samt diesen Feststellungen auf, weil sie lückenhaft und widersprüchlich waren, und verwies die Sache an eine andere Strafkammer zurück (3 StR 83/16). Wer zusage, Wünsche zu „berücksichtigen“, verspreche nicht, dass mindestens ein Vorschlag ihnen ganz entspricht. Wie das Verfahren ausging, haben wir nicht herausgefunden. Widerruf, Kündigung und Anfechtung hängen ohnehin nicht davon ab, ob ein Strafgericht einen Betrug feststellt.

Woran du eine seriöse Partnervermittlung erkennst

Die Punkte stützen sich auf Checklisten der Verbraucherzentralen und auf die Gerichtsfälle oben.

  • Du hast Zeit. Eine seriöse Agentur nennt Kosten, Laufzeit und Leistungen vorab, gibt dir klare Unterlagen und drängt nicht. Nimm ein Vertragsexemplar mit nach Hause und prüfe es vor der Unterschrift.
  • Warnzeichen Hausbesuch. Drängt man dich nach dem Anruf auf eine Anzeige zu einem Hausbesuch, sei vorsichtig. Führe das Gespräch nicht allein, unterschreibe nie sofort und fordere den Vertreter notfalls zum Gehen auf.
  • Warnzeichen Vorkasse. Seriöse Agenturen verlangen laut Verbraucherzentralen keine Zahlungen im Voraus. Zahle nie alles auf einmal, unterschreibe vorab keine Überweisungsträger oder Blankoüberweisungen und handle Teilzahlungen aus.
  • Warnzeichen Finanzierung. Nimm keinen Kredit auf, rät die Verbraucherzentrale. Widerrufst du den Vermittlungsvertrag wirksam, bist du zwar auch an einen damit verbundenen Kredit nicht mehr gebunden, wenn beide eine wirtschaftliche Einheit bilden, etwa weil die Agentur den Kredit vermittelt hat (§ 358 BGB). Ob § 656 BGB dich auch gegenüber einer Bank schützt, konnten wir aber nicht verlässlich klären.
  • Warnzeichen Lockvogel. Stehen am Ende einer Kontaktanzeige Name und Telefonnummer einer Agentur, ist es meist eine Agenturanzeige. Privatpersonen veröffentlichen ihre Nummer in der Regel nicht, die Verbraucherzentrale Thüringen rät deshalb zu Anzeigen mit Chiffre.
  • Warnzeichen Zusatzblätter. Unterschreibe keinen Widerrufsverzicht, keinen Kündigungsausschluss und keine Bestätigung, du hättest den Vertreter bestellt. Seriöse Agenturen händigen Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular aus.
  • Konkrete Leistung. Wie viele Vorschläge, nach welchen Kriterien, in welchem Umkreis? Lass dir das schriftlich geben, dazu eine Kopie des Partneranforderungsbogens. Eine Erfolgsgarantie gibt eine seriöse Agentur nicht.
  • Online: Impressum und AGB. Prüfe, wer hinter dem Portal steht und wo es sitzt, denn bei Anbietern im Ausland ist es laut Verbraucherzentrale oft mühsamer, Geld zurückzuholen. Lies in den AGB Laufzeit, Verlängerung und Kündigung. Arbeitet ein Portal laut AGB mit Moderatoren oder Controllern, schreibst du mit Mitarbeitern, die für ein Treffen nicht zur Verfügung stehen. Gütesiegel sollten zum Aussteller verlinkt sein.

Hinter Fake-Profilen können laut Verbraucherzentrale Sachsen auch Betrüger stecken, die nach dem Aufbau von Vertrauen um Geld bitten. Woran du das erkennst, erklärt unser Ratgeber Romance Scam erkennen. Regeln für Chat und erstes Treffen stehen unter Online-Dating-Sicherheit.

Schon unterschrieben? Hier bekommst du Hilfe

Nach einem Hausbesuch oder einem Online-Abschluss läuft die Widerrufsfrist. Erkläre den Widerruf schriftlich per Einwurf-Einschreiben, damit du Absendung und Zugang beweisen kannst; das gilt auch für eine Kündigung. Musterbriefe bieten Verbraucherzentralen an, etwa die in Niedersachsen. Bei einer klassischen Agentur kannst du zusätzlich nach § 627 BGB kündigen und, wenn ein Lockvogel im Spiel war, anfechten. Der Kunde im Fall „Bea“ erklärte alle drei Schritte in einem einzigen Anwaltsschreiben.

Zahle überhöhte Rechnungen oder Wertersatzforderungen nicht vorschnell, sondern lass dich beraten, rät die Verbraucherzentrale. Die Verbraucherzentralen der Länder beraten persönlich und telefonisch, in einzelnen Bundesländern auch digital, teilweise kostenpflichtig. Die Angebote deines Bundeslandes findest du über die Beratungsübersicht der Verbraucherzentralen.

Lebst du in Österreich oder der Schweiz, gelten andere Gesetze. Mehr dazu in unseren Ratgebern zur Partnervermittlung in Österreich und zur Partnervermittlung in der Schweiz.

Häufig gestellte Fragen

Woran erkennt man eine seriöse Partnervermittlung?

Eine seriöse Partnervermittlung nennt dir Kosten, Laufzeit und konkrete Leistungen vor dem Vertragsschluss, gibt dir die Unterlagen zum Prüfen mit und drängt dich nicht zur Unterschrift. Laut Checkliste der Verbraucherzentralen verlangt sie keine Zahlungen im Voraus, gibt keine Erfolgsgarantie, wirbt nicht mit Lockvogel-Anzeigen und händigt dir bei einem Vertrag in deiner Wohnung Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular aus. Warnzeichen sind ein Hausbesuch kurz nach dem Anruf auf eine Kontaktanzeige, die Forderung nach der ganzen Summe im Voraus, ein Kredit zur Finanzierung und Formulare, mit denen du auf dein Widerrufs- oder Kündigungsrecht verzichten sollst. Bei Online-Angeboten gehören ein vollständiges Impressum, klare AGB zu Laufzeit und Verlängerung und ein Kündigungsbutton dazu.

Was kostet eine Partnervermittlung?

Verlässliche Durchschnittspreise für klassische Agenturen sind uns nicht bekannt. Dokumentiert sind Einzelfälle aus Verfahren vor dem Bundesgerichtshof: Für Verträge aus den Jahren 2002 bis 2018 verlangten Agenturen dort zwischen 4.750 und 9.000 Euro. In einem weiteren Fall sollte eine 77-Jährige 2.975 Euro für drei Partnervorschläge zahlen; das Landgericht Hannover wertete den Vertrag als sittenwidrig, der BGH sah darin keinen Rechtsfehler. Online-Partnervermittlungen kosteten im Test der Stiftung Warentest von 2016 ab 180 Euro für drei Monate, Singlebörsen ab 45 Euro. Aktuelle Preise stehen auf den Preisseiten der Anbieter. Für ein 30-minütiges Präsentationsvideo, das manche Partnervermittlungen per Zusatzvertrag anbieten, werden laut Verbraucherzentrale bis zu 2.000 Euro verlangt.

Welche Partnervermittlung ist wirklich kostenlos?

Klassische Agenturen arbeiten gegen Honorar. Bei Online-Partnervermittlungen ist meist nur die Anmeldung kostenlos: Um Übereinstimmungen zu prüfen oder Kontakt aufzunehmen, brauchst du dort laut Verbraucherzentrale Niedersachsen eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft. Nach Angaben der Verbraucherzentrale gibt es aber auch Portale, die ganz oder für bestimmte Personengruppen kostenlos sind. Im Test der Stiftung Warentest von 2016 war nur eines von elf Angeboten komplett kostenlos, eine Singlebörse. Vorsicht bei Testangeboten wie „1 Euro für 14 Tage“: Sie verlängern sich laut Verbraucherzentrale häufig automatisch in teure Verträge. Lies vor der Anmeldung Impressum und AGB.

Kann man einen Partnervermittlungsvertrag jederzeit kündigen?

Bei einer klassischen Agentur mit persönlicher Beratung ja. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kannst du nach § 627 BGB jederzeit ohne Grund kündigen, ein Ausschluss in AGB oder Formularverträgen ist unwirksam. Die Agentur darf dann nur den Teil der Vergütung verlangen, der ihren bisherigen Leistungen entspricht, eine Vorauszahlung für die Zeit danach muss sie erstatten. Das durchzusetzen ist laut Verbraucherzentralen mühsam. Bei einer vollautomatisierten Online-Partnervermittlung nein, das hat der BGH am 17. Juli 2025 entschieden (III ZR 388/23). Dort gelten die Laufzeitregeln: Bei Verträgen seit dem 1. März 2022 darf die Kündigungsfrist vor Ende der Erstlaufzeit höchstens einen Monat betragen, nach einer automatischen Verlängerung kannst du jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen. Online geschlossene Verträge und Verträge aus einem Hausbesuch kannst du außerdem binnen 14 Tagen widerrufen; ohne ordnungsgemäße Belehrung beginnt die Frist nicht, dann ist der Widerruf bis zu zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss möglich.

Kann eine Partnervermittlung ihr Honorar einklagen?

Eine klassische Partnervermittlung nicht. Nach § 656 BGB begründet das Versprechen eines Lohns für den Nachweis oder die Vermittlung einer Ehe keine Verbindlichkeit, und der Bundesgerichtshof wendet das entsprechend auf Partnerschaftsvermittlungen an. Das gilt auch für Ratenpläne und Schuldanerkenntnisse gegenüber der Agentur. Bereits Gezahltes bekommst du allein deshalb aber nicht zurück. Ganz oder teilweise zurückfordern kannst du es etwa nach einer Kündigung, soweit die Vorauszahlung auf noch nicht erbrachte Leistungen entfällt, nach einem wirksamen Widerruf oder nach einer Anfechtung wegen Täuschung, die du beweisen musst. Online-Partnervermittlungen, bei denen du vor allem Plattformzugang bekommst, selbst Kontakt aufnimmst und Vorschläge allein aus einem automatischen Abgleich ungeprüfter Angaben erhältst, fallen nach dem BGH-Urteil vom 17. Juni 2021 (III ZR 125/19) nicht unter § 656 und können offene Beträge einklagen.

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