Der jüngste Singlebörsen-Test der Stiftung Warentest ist mehr als zehn Jahre alt. Erschienen ist er im Heft test 2/2016, geprüft haben die Tester von August bis November 2015, und zwar sechs Singlebörsen und fünf Online-Partnervermittlungen. 2018 folgte nur noch ein Test, der 44 Dating-Apps auf Datenschutz untersuchte, nicht darauf, wie gut man mit ihnen jemanden kennenlernt. Einen neueren Test haben wir bis zum 7. Oktober 2026 weder in der Suche noch im Archiv von test.de gefunden.
Was in diesen Tests steht, lässt sich trotzdem genau nachlesen, denn die Berichte von 2016 und 2018 sind samt Ergebnistabellen auf test.de frei abrufbar. Wir fassen zusammen, welche Tests es gab, wie geprüft wurde und welche Noten die Anbieter bekamen. Außerdem erklären wir, warum dir die Ergebnisse bei der Wahl einer Plattform heute nur noch begrenzt helfen und was du stattdessen selbst prüfen kannst. Eine Empfehlung für eine bestimmte Plattform geben wir nicht.
Gibt es einen aktuellen Singlebörsen-Test der Stiftung Warentest?
Nein. Der letzte Leistungstest von Singlebörsen und Online-Partnervermittlungen stammt aus dem Heft test 2/2016 und steht seit dem 28. Januar 2016 auf test.de (Pressemitteilung vom 28. Januar 2016). Im Februar 2018 nahm sich die Stiftung Warentest im Heft test 3/2018 Dating-Apps vor, allerdings nur ihren Umgang mit Daten. Als test.de im März 2021 über das Geschäft der Datingportale in der Pandemie berichtete, verwies die Redaktion selbst auf diesen Datenschutz-Test als ihren letzten (Meldung vom 24. März 2021).
Seit 2018 erschienen auf test.de zum Thema nur noch Meldungen und Rechtstipps, etwa zu Kündigungsfristen und Wertersatz bei Online-Partnervermittlungen. Für diesen Artikel haben wir die Suche auf test.de und das Monatsarchiv von Januar 2019 bis Oktober 2026 durchgesehen. Einen neueren Test von Singlebörsen, Partnervermittlungen oder Dating-Apps fanden wir dort nicht.
Liest du irgendwo, die Stiftung Warentest habe kürzlich eine bestimmte App geprüft oder eine aktuelle Zahl zu Fake-Profilen veröffentlicht, lohnt sich der Blick auf test.de selbst. Die Tests von 2016 und 2018 nennen dort Datum, Heft und Untersuchungszeitraum.
Welche Tests hat die Stiftung Warentest gemacht?
Belegen lassen sich vier Untersuchungen. Die Testberichte von 2005 und 2011 haben wir auf test.de nicht mehr gefunden, erhalten sind die Pressemitteilungen. Die Berichte von 2016 und 2018 stehen samt Ergebnistabellen online. In den Tests von 2011 und 2016 fasste die Stiftung Singlebörsen und Partnervermittlungen unter dem Begriff Partnerbörsen zusammen.
| Pressemitteilung | Heft | Was geprüft wurde | Umfang | Ergebnis |
|---|---|---|---|---|
| 22. September 2005 | test 10/2005 | Singlebörsen, dazu Beschreibung klassischer Partnervermittlungsinstitute | 16 Onlinebörsen | zwei Anbieter mit „gut“ empfohlen |
| 24. Februar 2011 | test 3/2011 | Singlebörsen und Partnervermittlungen im Internet | 8 Singlebörsen, 6 Partnervermittlungen, 14 Testpersonen | ein Anbieter besser als „befriedigend“, einer „mangelhaft“ |
| 28. Januar 2016 | test 2/2016 | Singlebörsen und Online-Partnervermittlungen | 6 Singlebörsen, 5 Partnervermittlungen, 5 fiktive Singles | viermal „gut“, siebenmal „befriedigend“ |
| 21. Februar 2018 | test 3/2018 | Datenschutz von Dating-Apps | 44 kostenlose Apps von 22 Anbietern | 5 Apps akzeptabel |
Wie hat die Stiftung Warentest 2016 getestet?
Ausgewählt wurden bekannte Portale, dazu als Spezialangebote eine komplett kostenlose Singlebörse und zwei Partnervermittlungen für Akademikerinnen und Akademiker. Den Unterschied zwischen beiden Typen beschreibt die Stiftung so: In einer Singlebörse legst du ein Profil an und suchst selbst, ähnlich wie früher in den Kontaktanzeigen der Zeitung. Eine Partnervermittlung wertet einen Persönlichkeitstest aus und schlägt dir auf dieser Grundlage Partner vor.
Zwei psychologische Fachgutachter entwarfen fünf fiktive Singles: eine 35-jährige konservative Frau mit Kinderwunsch, einen 35-jährigen Mann mit Familiensinn, eine kreative Frau und einen offenen Mann, beide 55 und beruflich erfolgreich, sowie einen 45-jährigen homosexuellen Mann. Fotos und die für die Anmeldung nötigen Daten stammten von realen Personen, die sonst nichts mit den Figuren gemein hatten.
Ein Prüfinstitut meldete alle fünf bei allen elf Portalen an, beantwortete bei den Partnervermittlungen die Persönlichkeitstests und schloss jeweils einen Vertrag ab, insgesamt 55. Sechs Wochen lang wurde dokumentiert, was an Vorschlägen und Anfragen kam. Kontakt zu echten Mitgliedern nahmen die Testfiguren nie auf, Anfragen wiesen sie mit Ausreden ab.
Die Daten stammen aus der Zeit von August bis November 2015, die Anbieter wurden im November und Dezember 2015 befragt (Methode auf test.de). Ins Qualitätsurteil flossen vier Bereiche ein:
- Partnersuche, 70 Prozent: Profilgestaltung, Such- und Sortiermöglichkeiten, Hinweise auf passende Kontakte und die Passgenauigkeit, bewertet anhand von 50 Partnervorschlägen je Portal. Bei den Partnervermittlungen prüften die Psychologen zusätzlich, ob der Persönlichkeitstest dem Stand der Forschung entspricht.
- Mitgliedschaft, 20 Prozent: ob Kosten und Vertragsbedingungen vor dem verbindlichen Abschluss vollständig zu sehen sind, wie gut sich das Kundenkonto bedienen lässt, ob Kündigung und Profillöschung einfach und zuverlässig klappen und wie der Kundenservice fünf Testfragen per E-Mail beantwortet.
- Website und App, 10 Prozent: Übersichtlichkeit, störende Werbung, Angaben zu Anbieter und Angebot vor dem Vertragsschluss, verschlüsselte Übertragung.
- Mängel in AGB und Datenschutzbestimmungen, 0 Prozent: Ein juristischer Gutachter suchte nach Klauseln, die Kunden benachteiligen. Sie zählten nicht direkt mit, bei sehr deutlichen Mängeln wertete die Stiftung das Qualitätsurteil aber um eine Note ab.
Welche Singlebörsen haben 2016 gut abgeschnitten?
Viermal vergab die Stiftung das Qualitätsurteil „gut“, siebenmal „befriedigend“. Ein „sehr gut“ gab es nicht, schlechter als „befriedigend“ schnitt niemand ab. Die Noten beschreiben den Stand von Ende 2015, nicht die Portale von heute.
Singlebörsen
Vorn lagen Friendscout24 mit „gut“ (1,8) und Neu.de mit „gut“ (1,9). Beide gehörten damals zu einer Firmengruppe und kooperierten miteinander. Sie fragten von allen Portalen die meisten Merkmale ab, was die Suche genauer machte, und erreichten in der Partnersuche, die 70 Prozent der Note ausmachte, jeweils ein „sehr gut“ (1,4). Schwach waren beide bei Website und App, dort reichte es nur für „ausreichend“ (3,7 und 3,6).
Mit „befriedigend“ folgten Finya (2,6), Single.de (2,8), Dating Cafe (3,0) und Zoosk (3,5). Finya war die einzige komplett kostenlose Börse im Test, finanziert durch Werbung, und der einzige Anbieter ohne jeden Mangel in AGB und Datenschutzbestimmungen. Zoosk wurde wegen sehr deutlicher Mängel in diesen Klauseln um eine Note abgewertet (Ergebnisse der Singlebörsen).
Online-Partnervermittlungen
Hier lagen Parship mit „gut“ (2,3) und ElitePartner mit „gut“ (2,5) vorn, die laut test.de damals beide dem Finanzinvestor Oakley gehörten. Parship erreichte in der Kategorie Mitgliedschaft mit 1,8 den stärksten Wert aller elf Anbieter, ElitePartner kam dort nur auf „befriedigend“ (3,1). Ebenfalls „befriedigend“ waren eDarling (2,6), das in der Partnersuche schwächer abschnitt (2,9), AcademicPartner (2,7) und Prestige Singles (2,9) (Ergebnisse der Partnervermittlungen).
Die Preise, die test.de damals nach Angaben der Anbieter nannte, sind mehr als zehn Jahre alt: Drei Monate Premium kosteten bei den Singlebörsen ab 45 Euro, bei den Partnervermittlungen ab 180 Euro, und Parship bot gar keine kürzere Laufzeit als sechs Monate an. Was Plattformen heute kosten und welche wirklich gratis sind, steht in unserem Ratgeber Partnersuche kostenlos.
Sind Partnervermittlungen besser als Singlebörsen?
Nach dem Test von 2016 nicht. Den Service der Partnervermittlungen nannte die Stiftung „deutlich teurer, aber kaum erfolgversprechender“. An Vorschlägen mangelte es nirgends: Auf allen elf Portalen gab es zahlreiche Suchtreffer oder Partnervorschläge, und die Passgenauigkeit war nach dem Urteil der Tester zumindest auf dem Papier recht gut. Grobe Fehler wie ein falsches Alter, eine falsche Körpergröße oder eine falsche Region kamen kaum vor.
Große Unterschiede gab es dagegen zwischen den Testfiguren. Die meiste Resonanz bekam die 35-jährige Frau mit Kinderwunsch, die geringste der homosexuelle Mann. Wer einen Partner des gleichen Geschlechts suchte, war auf den getesteten Portalen laut test.de meist an der falschen Adresse. Besonders wenig kam bei Finya, Single.de und AcademicPartner, die meisten Chancen hatte er noch bei eDarling und Parship.
Wie die Partnervermittlungen ihre Vorschläge berechnen, legten die Anbieter nicht offen, beurteilen ließen sich nur die Fragebögen. Im Interview zum Test hielt der Persönlichkeitspsychologe Jens B. Asendorpf von der Humboldt-Universität Berlin die Verfahren von eDarling, das ausführlich die fünf großen Persönlichkeitsmerkmale (Big Five) abfragte, und von ElitePartner, das nach Bedürfnissen und Motiven fragte, für wissenschaftlich fundiert.
Parship setze dagegen teilweise auf projektive Verfahren, die auf Assoziationen beruhen, sagte Asendorpf; deren Aussagekraft werde in der Forschung äußerst kontrovers diskutiert (Interview auf test.de). Ob die Fragebögen heute noch so aufgebaut sind, haben wir nicht geprüft.
Sein Rat passt zu jeder Plattform: Matchingpunkte nur gering gewichten, weil die Gewichtung des Portals oft nicht der eigenen entspricht. Besser vorher klären, was dir wirklich wichtig ist und was ein Ausschlusskriterium wäre, die Vorschläge auf eine überschaubare Zahl eingrenzen, ausführlich schreiben, dann telefonieren und erst danach treffen. Illusionen solle man sich nicht machen, sagte Asendorpf: Typisch sei, dass von 20 interessanten Profilen etwa die Hälfte das Interesse erwidere und nach dem ersten Treffen bestenfalls ein oder zwei Kontakte übrig blieben. Wie heutige Apps Profile sortieren und wem sie dich zeigen, erklären wir im Beitrag über Dating-App-Algorithmen.
Kündigung, Löschung, Kundenservice: Was 2016 sonst auffiel
Neben den Noten enthält der Bericht Befunde, die mehr über den Alltag mit einem Portal verraten als jede Gesamtnote (Bericht auf test.de).
- Kündigung: Bei sechs Anbietern ließ sich der Vertrag mit einem Klick im Onlinekonto kündigen, und das klappte problemlos: Friendscout24, Neu.de, Zoosk, AcademicPartner, eDarling und Prestige Singles. Vier Anbieter verlangten eine schriftliche Kündigung. Drei bestanden in ihren AGB auf einer Kündigung mit Unterschrift, was die Stiftung für unzulässig hielt; die Gerichte waren in diesem Punkt damals uneins. Für Verträge, die seit dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, ist das geklärt: AGB dürfen für eine Kündigung keine strengere Form als die Textform verlangen, eine E-Mail genügt (§ 309 Nr. 13 BGB).
- Profil löschen: Meist ließen sich die Testprofile problemlos löschen. Zwei Anbieter versuchten aber, sie in der Datenbank zu behalten, bei einem gelang die Löschung in zwei Fällen gar nicht.
- Kundenservice: Die je fünf Fragen per E-Mail, etwa zur Datensicherheit oder zu Zusatzangeboten, brachten oft dürftige, späte oder gar keine Antworten. Eine Testerin gab sich als frisch verliebt aus und fragte, ob und wie sie kündigen könne. Sechs Portale werteten das als Kündigung, eines löschte sogar ihr Profil. Sehr gut beziehungsweise gut berieten nur Parship und Friendscout24.
- Datenübertragung: Kontodaten, Kreditkarten und Klarnamen übertrugen alle Anbieter verschlüsselt. Bei Registrierung und Anmeldung schickten vier Singlebörsen Angaben aber unverschlüsselt durchs Netz, die Partnervermittlungen verschlüsselten alles. Ob die Daten auf den Servern sicher lagern, konnte die Stiftung nach eigener Aussage nicht prüfen.
- Kleingedrucktes: Alle Anbieter verlangten Vorkasse. Bei einem sollten Kunden nach einer Kündigung nichts von der Vorauszahlung zurückbekommen, diese Klauseln hielt die Stiftung für unzulässig. Unklare Regeln zur automatischen Verlängerung fanden die Tester bei vier Anbietern.
Was zeigte der Datenschutz-Test von Dating-Apps 2018?
Für das Heft test 3/2018, online seit dem 21. Februar 2018, prüfte die Stiftung Warentest von November 2017 bis Januar 2018 die kostenlosen Apps von 22 Anbietern, jeweils für Android und iOS, zusammen 44 Apps. Wie gut man damit jemanden kennenlernt, war nicht Gegenstand des Tests (Testbericht 2018). Untersucht wurden zwei Dinge (Methode):
- Datensendeverhalten: Über einen Proxy-Server lasen die Prüfer mit, welche Daten eine App verschickt. Als kritisch galt, wenn sie Daten sendete, die für ihren Betrieb nicht nötig sind, etwa die Gerätekennung des Smartphones oder den Namen des Mobilfunkanbieters, oder wenn Profildaten wie das Alter an Werbefirmen gingen.
- Datenschutzerklärung: Ein Experte prüfte, wie genau sie Zweck, Weitergabe und Empfänger der Daten beschreibt, ein Jurist suchte nach unzulässigen Klauseln.
Nur 5 der 44 Apps waren aus Datenschutzsicht akzeptabel. In beiden Versionen galt das nur für Bildkontakte, dazu kamen die Android-Apps von eDarling, Lovescout24 und Neu.de. Erhebliche Schwächen fand die Stiftung auch bei bekannten Namen wie ElitePartner, Parship und Tinder (Pressemitteilung vom 21. Februar 2018). Keine einzige Datenschutzerklärung beschrieb Nutzung und Weitergabe der Daten besser als „ungenau“.
Viele Anbieter behielten sich vor, Daten an Dritte weiterzugeben, darunter Werbefirmen und Facebook. Bei Bumble und Happn konnte man sich damals nur mit einem Facebook-Konto anmelden. In einer Bilanz von 2019 fasste test.de zusammen, dass 35 der 44 Dating-Apps mehr verrieten, als für ihre Funktion nötig war (Bilanz auf test.de).
Zum Test gehörte auch ein Interview mit einer Verbraucherschützerin. Nach ihren Angaben hatten die Verbraucherzentralen 307 ausführliche Beschwerden zu Dating-Portalen ausgewertet. Es ging vor allem um Probeabos, die nicht ausreichend gekennzeichnet waren und in dauerhafte Abos übergingen, um lange Laufzeiten ohne vorzeitigen Ausstieg und um Fake-Profile (Interview auf test.de).
Geprüft wurden außerdem unter anderem Badoo, Grindr, Jaumo, Lovoo, MeetMe und Zoosk. Die rechtliche Prüfung lief noch nach altem Recht, etwa dem damaligen Bundesdatenschutzgesetz, denn die Datenschutz-Grundverordnung gilt erst seit dem 25. Mai 2018. Wiederholt hat die Stiftung den Test nicht. Ob die Apps heute sparsamer mit Daten umgehen, lässt sich aus diesem Test deshalb nicht ablesen.
Was stand in den Tests von 2005 und 2011?
Mehr als in den Pressemitteilungen steht, wissen wir über diese beiden Tests nicht, denn die Berichte selbst haben wir auf test.de nicht mehr gefunden.
2011, test 3/2011: 14 Testpersonen meldeten sich bei acht Singlebörsen und sechs Partnervermittlungen im Internet an. Gefunkt hat es laut Stiftung bei keiner, dafür bekamen sie unter anderem obszöne Briefe und Fotos. Bis auf Parship schnitten alle Anbieter bestenfalls mit „befriedigend“ ab. Welche Note Parship genau bekam, nennt die Mitteilung nicht. Eine Singlebörse fiel mit „mangelhaft“ durch, wegen Mängeln in den AGB, bei Information und Hilfe und beim Umgang mit Nutzerdaten. Als Wege nannte die Stiftung damals die kostenlose Singlebörse Finya, Parship für 180 Euro für drei Monate und die günstigeren Singlebörsen Dating Cafe und iLove (Pressemitteilung vom 24. Februar 2011).
2005, test 10/2005: Untersucht wurden 16 Onlinebörsen, außerdem beschrieb das Heft klassische Partnervermittlungsinstitute, ohne sie zu benoten. Mit „gut“ bewertet wurden laut Pressemitteilung match.com und Yahoo!Dating. Punktabzüge gab es vor allem für wahllos zusammengestellte Vorschläge, bei denen teils nicht einmal Alter oder Wohnort passten, und für zweifelhafte Geschäftsbedingungen, etwa einen Gerichtsstand in Kalifornien. Bei den klassischen Instituten stießen die Tester auf Ausschlüsse: Eines vermittelte nur Menschen ohne körperliche oder seelische Behinderung, eine Testerin wurde als figürlich unpassend abgelehnt (Pressemitteilung vom 22. September 2005).
Gibt es andere Tests von Singlebörsen?
Von anderen Verbrauchertestern und Verbraucherschützern in Deutschland haben wir fünf Untersuchungen gefunden. Noten vergab nur ÖKO-TEST, die jüngste Untersuchung stammt von 2023. ÖKO-TEST sah sich für die Ausgabe Oktober 2010 zehn Portale an und bewertete neun davon. Selbst die beiden einzigen Anbieter, die beim Datenschutz verantwortungsvoll vorgingen, kamen nur auf „ausreichend“, die Hälfte der Angebote auf „mangelhaft“ (ÖKO-TEST Oktober 2010).
Die Verbraucherzentralen haben keine Noten vergeben, aber Probleme dokumentiert:
- Ende 2017 fand das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Bayern 187 Online-Dating-Portale, die laut ihren AGB auch fiktive Profile einsetzen. 171 davon erweckten trotzdem den Eindruck, man könne dort echte Menschen kennenlernen. Nur bei 41 stand in den AGB oder auf der Startseite ein Hinweis, dass fiktive Profile im Chat gekennzeichnet werden (Pressemitteilung des vzbv vom 15. Januar 2018).
- Für den Bericht „Fallstricke beim Online-Dating“ vom August 2018 werteten die Verbraucherzentralen 65 Gespräche mit Ratsuchenden aus 14 Bundesländern aus. Die meisten Beschwerden betrafen Partnervermittlungen. Als undurchsichtig empfanden die Befragten vor allem, wie aus einer Probe- eine Premium-Mitgliedschaft wird und was ein Widerruf kostet. Bei 25 der 26 genannten Portale waren die Kosten ohne Anmeldung nicht zu finden (Bericht als PDF).
Dazu kommen zwei Marktchecks der Verbraucherzentralen, ebenfalls ohne Noten. Im März 2019 sahen sie sich die Siegel auf den Startseiten von 37 Partnervermittlungen, Singlebörsen und Kontaktanzeigen-Seiten an und prüften, wie nachvollziehbar die Vergabekriterien sind (Marktcheck vom Oktober 2019). Für einen bundesweiten Marktcheck, den sie im Oktober 2023 zusammen mit dem VerbraucherService Bayern veröffentlichten, kontrollierten sie die AGB von mehr als 800 Unternehmen auf die seit März 2022 geltenden Regeln zu Vertragsverlängerung und Kündigungsfrist. Bei Partnerbörsen und Dating-Plattformen fanden sie bei 34 Prozent der untersuchten Firmen unwirksame Klauseln (Verbraucherzentrale, 23. Oktober 2023). Eine neuere Untersuchung von Verbraucherschützern, die Portale benotet, ist uns nicht bekannt.
Warum helfen die alten Ergebnisse heute nur begrenzt?
Der Test von 2016 ist eine Momentaufnahme aus dem Herbst 2015. Seitdem hat sich fast alles verschoben, worauf es bei der Wahl einer Plattform ankommt.
Die Anbieter: Friendscout24 heißt seit dem 5. Juli 2016 LoveScout24, wie das Fachmagazin Horizont damals berichtete, und unter diesem Namen läuft das Portal auch heute (Stand: 7. Oktober 2026). Swipe-Apps wie Tinder oder Bumble kamen im Leistungstest gar nicht vor, 2018 prüfte die Stiftung sie nur auf Datenschutz. Wie gut sie oder neuere Apps bei der Partnersuche funktionieren, hat sie in keinem der Tests untersucht, die wir gefunden haben. Welche Apps in den letzten Jahren neu dazugekommen sind, zeigt unser Überblick über neue Dating-Apps.
Die Preise: Die Beträge von damals beruhten auf Anbieterangaben und sagen über heutige Tarife nichts. Ob ein Portal noch gratis ist, steht auf seiner Preisseite.
Die Zielgruppe: Die Testfiguren waren 35, 45 und 55 Jahre alt, Ältere kamen nicht vor. Wo Menschen ab 60 und 70 heute suchen, beschreibt unser Ratgeber zur Partnersuche ab 60 und 70.
Das Recht: Die Tester schrieben 2016, Verträge mit Partnervermittlungen ließen sich ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen, und führten die Vorkasse auf § 656 BGB zurück, nach dem Vermittlungshonorare nicht einklagbar sind.
Für Online-Partnervermittlungen mit automatischem Abgleich hat der Bundesgerichtshof beides verneint: § 656 BGB gilt für sie nicht (Urteil vom 17. Juni 2021, III ZR 125/19), und jederzeit kündbar sind vollautomatisierte Portale nicht (Urteil vom 17. Juli 2025, III ZR 388/23). Für klassische Agenturen mit persönlicher Vermittlung gilt beides weiterhin, Einzelheiten stehen in unserem Ratgeber seriöse Partnervermittlung erkennen.
Dafür hast du heute andere Hebel, vom Kündigungsbutton (seit Juli 2022) über strengere Grenzen für Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen in AGB (seit März 2022) bis zur Widerrufsfunktion für online geschlossene Verträge (seit 19. Juni 2026). Was sie konkret bedeuten, erklärt unser Ratgeber zu seriösen Dating-Apps. Das ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Bei Streit mit einem Anbieter helfen die Verbraucherzentralen.
Brauchbar bleiben die Kriterien, nach denen die Stiftung geprüft hat. Sie taugen als Checkliste für jede Plattform, auch für eine, die es 2016 noch nicht gab.
Was du heute selbst prüfen kannst
Ohne aktuellen Test bleibt dir nur, selbst hinzuschauen. Die Prüfpunkte der Stiftung Warentest lassen sich dafür gut übertragen.
- Kosten und Laufzeit vor dem Abschluss: Stehen Preis, Erstlaufzeit und Verlängerung klar da, bevor du bezahlst? Im Bericht der Verbraucherzentralen waren die Kosten bei 25 von 26 Portalen, über die sich Ratsuchende beschwert hatten, ohne Anmeldung nicht zu finden.
- Passgenauigkeit mit deinen Kriterien: Leg ein Suchprofil an und prüfe, ob Alter, Region und deine Ausschlusskriterien eingehalten werden. Matchingpunkte sind dabei nur ein grober Hinweis.
- Kündigung und Löschung: Such vor dem Kauf den Kündigungsbutton und lies nach, wie du dein Profil löschst. Nach Art. 17 DSGVO hast du ein Recht auf Löschung deiner Daten, etwa wenn du deine Einwilligung widerrufst oder die Daten für ihren Zweck nicht mehr nötig sind.
- Kundenservice: Stell eine Frage per E-Mail, etwa zum Datenschutz, und achte auf Tempo und Qualität der Antwort. Formuliere sie so, dass niemand sie als Kündigung verstehen kann.
- Datenschutz: Lies, an wen die App Daten weitergibt, gib nur nötige Berechtigungen frei und nutze, wie die Tester schon 2016 rieten, eine eigene E-Mail-Adresse und ein eigenes Passwort fürs Dating.
- Hinweise auf fiktive Profile: Einige Chat-Portale schreiben selbst, in den AGB oder im Seitenfuß, dass Profile moderiert oder fiktiv sind, dass professionelle Chat-Partnerinnen und -Partner oder Animatoren antworten und dass keine realen Treffen vermittelt werden. Das ist Unterhaltung, keine Partnersuche. Ein Blick in AGB und Impressum vor dem Registrieren klärt das: Tauchen dort Begriffe wie „fiktiv“, „moderiert“, „Animator“ oder „Unterhaltungsplattform“ auf, weißt du, worauf du dich einlässt. Mit „moderiert“ sind dabei Profile gemeint, hinter denen Mitarbeitende des Anbieters schreiben; prüft ein Anbieter nur Profiltexte und Fotos auf Regelverstöße und nennt das „moderieren“, ist das kein solcher Hinweis.
- Siegel und Tests: Achte darauf, ob ein Test seine Kriterien, seinen Prüfzeitraum und seine Auswahl offenlegt. Der Test der Stiftung von 2016 nennt Methode, Gewichtung und Erhebungszeitraum, der von 2018 Methode und Prüfzeitraum.
Eine ausführliche Prüfliste mit Impressum, AGB, Kündigungs- und Widerrufsbutton findest du in unserem Ratgeber zu seriösen Dating-Apps.
Schon 2016 warnten die Tester vor Menschen, die die große Liebe vorspielen, um an Geld zu kommen. Woran du diese Masche erkennst, steht in unserem Ratgeber Romance Scam erkennen. Für das erste Treffen rieten sie zu einem belebten öffentlichen Ort wie einem Café und dazu, Freunde einzuweihen. Weitere Regeln sammelt unser Sicherheitsguide fürs Online-Dating.
Das Wichtigste in Kürze
- Den letzten Vergleichstest von Singlebörsen und Online-Partnervermittlungen hat die Stiftung Warentest im Heft test 2/2016 veröffentlicht, mit Daten von August bis November 2015. Einen neueren Test haben wir nicht gefunden (Stand: 7. Oktober 2026).
- 2016 bekamen Friendscout24 (heute LoveScout24), Neu.de, Parship und ElitePartner das Urteil „gut“, die übrigen sieben Anbieter „befriedigend“.
- Partnervermittlungen waren deutlich teurer als Singlebörsen, ihre Erfolgsaussichten laut Stiftung aber nicht höher.
- 2018 prüfte die Stiftung 44 Dating-Apps nur auf Datenschutz: 5 waren akzeptabel, auch bekannte Apps zeigten erhebliche Schwächen.
- Ältere Tests stammen von 2005 und 2011, ÖKO-TEST prüfte 2010, die Verbraucherzentralen dokumentierten 2017 und 2018 Probleme mit Kosten und fiktiven Profilen.
- Preise, Anbieter und Rechtslage haben sich seitdem stark verändert, die Prüfkriterien von damals taugen aber weiter als Checkliste.
Quellen und Stand: Stiftung Warentest (test 10/2005, test 3/2011, test 2/2016, test 3/2018, Testberichte und Pressemitteilungen auf test.de), Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbraucherzentralen (Marktwächter-Recherche Ende 2017, Bericht „Fallstricke beim Online-Dating“ vom August 2018, Marktchecks vom Oktober 2019 und Oktober 2023), ÖKO-TEST Oktober 2010, Bundesgerichtshof (III ZR 125/19, III ZR 388/23), BGB, Horizont (Juli 2016). Anbieterangaben geprüft am 7. Oktober 2026.




