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Partnerschaftsvertrag: Absicherung ohne Trauschein

Unverheiratete Paare haben kaum gesetzliche Rechte gegeneinander. Ein Partnerschaftsvertrag schließt die Lücke — was hineingehört und was er nicht kann.

Markus Hoffmann
Markus Hoffmann
· 4 Min. Lesezeit

Rund um unverheiratete Paare hält sich ein hartnäckiger Irrtum: dass es so etwas wie eine „Ehe auf Probe” gäbe, aus der nach ein paar Jahren Zusammenleben automatisch Rechte erwachsen. Das ist in Deutschland nicht so. Auch nach zwanzig Jahren gemeinsamem Leben gibt es keinen Unterhalt, keinen Zugewinnausgleich, kein Erbrecht.

Das rechtliche Vakuum

Für die nichteheliche Lebensgemeinschaft existiert kein eigenes Gesetzbuch-Kapitel. Was zwischen euch gilt, ergibt sich aus allgemeinem Vertragsrecht — und das setzt voraus, dass ihr etwas vereinbart habt.

Konkret fehlen euch ohne Vertrag:

  • Unterhalt nach einer Trennung, auch wenn einer wegen der Kinder beruflich zurückgesteckt hat
  • Vermögensausgleich für alles, was während der Beziehung aufgebaut wurde
  • Erbrecht — der Partner ist gesetzlich kein Erbe, sondern ein Fremder
  • Auskunftsrechte im Krankenhaus und Entscheidungsbefugnis im Notfall

Einen Anspruch gibt es nur beim Kindesunterhalt: Der hängt an der Elternschaft, nicht am Trauschein. Und die Betreuungsperson hat unter engen Voraussetzungen einen eigenen Anspruch, allerdings deutlich kürzer als nach einer Ehe.

Was in den Vertrag gehört

Laufende Kosten. Wer zahlt Miete, Nebenkosten, Lebensmittel — hälftig oder nach Einkommen? Das klingt banal, ist aber der häufigste Streitpunkt bei einer Trennung.

Eigentum an Anschaffungen. Wem gehört das Sofa, das Auto, die Küche? Eine einfache Liste mit Kaufdatum und Zahler erspart später viel.

Einseitige Investitionen. Der klassische Fall: Einer renoviert die Eigentumswohnung des anderen mit, über Jahre, mit eigenem Geld und eigener Arbeit. Ohne Vereinbarung ist ein Ausgleich schwer durchzusetzen. Gerichte helfen hier nur in Ausnahmefällen weiter.

Die gemeinsame Wohnung. Wer bleibt, wer geht, wer übernimmt den Mietvertrag, mit welcher Frist? Steht ihr beide im Mietvertrag, haftet ihr auch beide weiter — bis der Vermieter einer Entlassung zustimmt.

Trennungsregeln. Eine Frist, in der die Wohnungsfrage geklärt wird, und ein Verfahren für gemeinsame Konten. Was sonst noch dranhängt, steht in Zusammenleben ohne Heirat.

Was er nicht leisten kann

Ein Partnerschaftsvertrag regelt euer Verhältnis untereinander. Er wirkt nicht gegenüber Dritten und ersetzt keine der drei Urkunden, die unverheiratete Paare zusätzlich brauchen:

  • Testament — sonst erbt der Partner nichts, und die gemeinsame Wohnung kann an entfernte Verwandte fallen
  • Vorsorgevollmacht — sonst darf er im Ernstfall nicht für euch entscheiden
  • Patientenverfügung — für medizinische Fragen

Diese drei sind unabhängig vom Vertrag und in vielen Fällen dringender als er.

Form und Kosten

Schriftform mit beiden Unterschriften genügt in der Regel. Zum Notar müsst ihr, sobald Immobilien im Spiel sind oder ihr euch zur Übertragung von Grundbesitz verpflichtet.

Mustervorlagen aus dem Netz taugen als Gedankenstütze, selten als fertiger Vertrag — sie treffen eure Vermögenslage nicht. Wenn nennenswerte Werte im Spiel sind, ist ein Termin bei einem Fachanwalt für Familienrecht das Geld wert.

Und noch etwas: So ein Vertrag ist kein Misstrauensvotum. Er ist das Gespräch darüber, wer was einbringt und was passieren soll, wenn es nicht klappt — geführt zu einem Zeitpunkt, an dem ihr euch beide noch fair behandeln wollt.

Der typische Fall, der vor Gericht landet

Sie besitzt eine Eigentumswohnung, er zieht ein. Über acht Jahre zahlt er keine Miete, finanziert dafür die neue Küche, das Bad und einen Teil der Fassadensanierung — rund 40.000 Euro, teils in Geld, teils in Eigenleistung. Dann trennen sie sich.

Ohne Vereinbarung ist seine Position schwach. Es gibt keinen automatischen Ausgleichsanspruch; die Rechtsprechung hilft nur unter engen Voraussetzungen, und der Nachweis, wer was bezahlt hat, ist nach acht Jahren mühsam. Häufig endet so etwas mit einem Vergleich, der deutlich unter dem tatsächlich Eingebrachten liegt.

Zwei Sätze im Vertrag hätten gereicht: dass seine Investitionen dokumentiert werden und wie im Trennungsfall damit umgegangen wird. Genau dafür ist das Dokument da — nicht für den Fall, dass jemand böswillig wird, sondern für den Fall, dass sich nach Jahren niemand mehr an die Absprache erinnert.

Dieser Text erklärt die Grundzüge und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die konkrete Ausgestaltung — besonders bei Immobilien oder Kindern — solltet ihr anwaltlichen Rat einholen.

Häufig gestellte Fragen

Braucht ein Partnerschaftsvertrag einen Notar?

Meistens nicht. Ein schriftlicher Vertrag mit beiden Unterschriften reicht für die allermeisten Regelungen aus. Notariell beurkundet werden muss er, sobald es um Grundstücke oder Immobilien geht, und ebenso bei Vereinbarungen über Erbverzicht oder eine Verpflichtung zur Übertragung von Grundbesitz.

Was gehört in einen Partnerschaftsvertrag?

Wer welche Kosten trägt, wem welche Anschaffungen gehören, was mit gemeinsam gekauften Dingen bei einer Trennung passiert, wie mit einseitigen Investitionen umgegangen wird — etwa wenn einer die Wohnung des anderen mitfinanziert — und wer im Trennungsfall in der gemeinsamen Wohnung bleiben darf.

Ersetzt ein Partnerschaftsvertrag ein Testament?

Nein. Unverheiratete Paare erben nach dem Gesetz nichts voneinander, und daran ändert ein Partnerschaftsvertrag nichts. Wer den Partner absichern will, braucht ein Testament. Genauso wenig ersetzt er eine Vorsorgevollmacht — ohne sie darf euer Partner im Krankenhaus nicht für euch entscheiden.

Ab wann lohnt sich ein Partnerschaftsvertrag?

Spätestens dann, wenn Vermögen ins Spiel kommt: gemeinsame Wohnung, gemeinsames Auto, eine Immobilie, ein Kind, oder wenn einer beruflich zurücksteckt. Solange beide voll arbeiten und nichts Größeres gemeinsam gehört, ist der Bedarf gering.

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