Die standesamtliche Trauung ist der Teil der Hochzeit, der rechtlich zählt — und der einzige, der in Deutschland eine Ehe begründet. Alles andere ist Feier.
Schritt 1: Die Anmeldung der Eheschließung
Sie ersetzt das frühere Aufgebot und läuft beim Standesamt eures Wohnorts. Wohnt ihr in verschiedenen Städten, genügt das Standesamt eines der beiden.
Beide sollten persönlich erscheinen. Geht das nicht, kann einer den anderen schriftlich bevollmächtigen — das Formular gibt es beim Standesamt.
Wichtig: Die Anmeldung gilt sechs Monate. Wer für den Sommer nächsten Jahres plant, meldet also nicht schon im Herbst an.
Schritt 2: Die Unterlagen
Der Standardfall braucht:
- Gültige Ausweisdokumente beider Partner
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister — nicht die Geburtsurkunde. Das ist der Punkt, an dem die meisten einmal zurückgeschickt werden. Ihr bekommt sie beim Standesamt eures Geburtsorts, oft auch online.
- Erweiterte Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
Dazu je nach Situation:
- War jemand schon verheiratet: Eheurkunde der Vorehe plus rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
- Gemeinsame Kinder: deren Geburtsurkunden
- Ausländische Staatsangehörigkeit: in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaats, teils mit Übersetzung und Legalisation
Der letzte Fall kann Monate dauern. Wer ihn hat, sollte sehr früh beim Standesamt anrufen und die Liste konkret durchgehen.
Schritt 3: Ort und Termin
Getraut werden dürft ihr an jedem Standesamt in Deutschland, unabhängig davon, wo ihr angemeldet habt. Das Wohnort-Standesamt leitet die Anmeldung dann weiter.
Viele Kommunen bieten Außenstellen an — Schlösser, Leuchttürme, Weinberge. Das kostet extra und ist oft ein Jahr im Voraus ausgebucht. Beliebte Termine wie Samstage im Mai oder Schnapszahl-Daten ebenso.
Schritt 4: Der Name
Ihr könnt euren jeweiligen Namen behalten oder einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Seit der Reform des Namensrechts sind auch echte Doppelnamen als gemeinsamer Ehename möglich — eine Option, die es lange nicht gab.
Die Entscheidung müsst ihr nicht bei der Anmeldung treffen, sie lässt sich auch später noch erklären. Denkt daran, dass eine Namensänderung eine lange Kette nach sich zieht: Ausweis, Führerschein, Bank, Versicherungen, Arbeitgeber, Verträge.
Was es kostet
Anmeldung und Trauung zusammen liegen meist im niedrigen dreistelligen Bereich, dazu Stammbuch und Urkunden. Teurer wird es bei Terminen außerhalb der Öffnungszeiten, an besonderen Trauorten und bei Auslandsbezug. Die Gebühren setzt jede Kommune selbst fest — ein Anruf klärt es in fünf Minuten.
Woran vorher zu denken ist
Die Trauung ist der einfache Teil. Die Entscheidungen mit langer Wirkung stehen daneben:
- Welche Steuerklassen-Kombination passt und was das monatlich ausmacht, steht unter Steuerklasse nach der Heirat
- Wie groß der Vorteil durch das Ehegattensplitting tatsächlich ist — bei gleichen Gehältern nämlich gar keiner
- Ob der Partner künftig beitragsfrei mitversichert werden kann
- Ob ihr einen Ehevertrag wollt — der lässt sich auch nach der Hochzeit noch schließen
Und falls die Grundsatzfrage noch offen ist: Heiraten ja oder nein sammelt die Argumente für beide Seiten.
Kirchliche und freie Trauung — was rechtlich zählt
Nur die standesamtliche Trauung begründet eine Ehe. Kirchliche und freie Trauungen haben keine rechtliche Wirkung; sie können vorher, nachher oder am selben Tag stattfinden.
Seit 2009 ist es erlaubt, kirchlich zu heiraten, ohne vorher beim Standesamt gewesen zu sein. Die meisten Gemeinden setzen die standesamtliche Trauung aber weiterhin voraus — fragt früh nach, wenn ihr beides plant, denn die Terminketten greifen ineinander.
Fünf Stolpersteine, die regelmäßig auftauchen
- Die falsche Urkunde. Geburtsurkunde statt beglaubigter Abschrift aus dem Geburtenregister — der häufigste Grund für einen zweiten Termin.
- Zu früh angemeldet. Nach sechs Monaten verfällt die Anmeldung samt Gebühr.
- Unterlagen aus dem Ausland. Ehefähigkeitszeugnis, Übersetzung, teils Legalisation — das dauert Monate, nicht Wochen.
- Der Wunschtermin. Samstage in den Sommermonaten sind in vielen Städten ein Jahr im Voraus vergeben.
- Die Namensänderung danach. Sie ist keine Formalie, sondern eine Liste: Ausweis, Führerschein, Bank, Versicherungen, Arbeitgeber, Verträge, Mietvertrag.
Dieser Text beschreibt den Regelfall. Die Anforderungen unterscheiden sich zwischen den Kommunen, besonders bei Auslandsbezug — verbindlich ist immer die Auskunft eures Standesamts.




