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Zwei Menschen sortieren gemeinsam Unterlagen an einem Tisch

Versorgungsausgleich: Was bei Scheidung mit der Rente wird

Bei jeder Scheidung werden die in der Ehe erworbenen Rentenansprüche geteilt. Was dazugehört, wie geteilt wird und wann Ausnahmen greifen.

Markus Hoffmann
Markus Hoffmann
· 4 Min. Lesezeit

Was der Versorgungsausgleich regelt

Beim Versorgungsausgleich werden die Rentenansprüche geteilt, die beide Partner während der Ehe erworben haben. Jeder bekommt die Hälfte von dem, was der andere in dieser Zeit aufgebaut hat — und umgekehrt.

Der Gedanke dahinter ist einfach: Eine Ehe ist wirtschaftlich eine Einheit. Wenn einer beruflich zurücksteckt, um Kinder zu betreuen oder dem anderen den Rücken freizuhalten, baut er weniger Rentenansprüche auf. Ohne Ausgleich stünde er im Alter deutlich schlechter da — für eine Leistung, von der beide profitiert haben.

Wichtig zur Einordnung: Es geht ausschließlich um die Ehezeit. Gerechnet wird vom ersten Tag des Heiratsmonats bis zum letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Was davor oder danach aufgebaut wird, bleibt außen vor.

Er läuft automatisch — das übersehen viele

Anders als beim Zugewinnausgleich muss beim Versorgungsausgleich niemand einen Antrag stellen. Das Familiengericht führt ihn bei jeder Scheidung von Amts wegen durch. Er ist Teil des Scheidungsverfahrens, nicht ein zusätzlicher Schritt.

Praktisch heißt das: Nach Eingang des Scheidungsantrags schickt das Gericht beiden Seiten Formulare, in denen sämtliche Versorgungsanrechte anzugeben sind. Diese Angaben werden bei den jeweiligen Versorgungsträgern überprüft — bei der Deutschen Rentenversicherung, beim Arbeitgeber, bei Versicherungen.

Das ist der Hauptgrund, warum Scheidungen dauern. Bis alle Träger geantwortet haben, vergehen oft Monate. Wer das Verfahren beschleunigen will, füllt die Formulare vollständig und zügig aus — das ist der einzige Hebel, den man selbst in der Hand hat.

Eine Ausnahme gibt es: Bei Ehen von bis zu drei Jahren findet der Ausgleich nur statt, wenn ein Partner ihn ausdrücklich verlangt. Bei kurzen Ehen lohnt der Aufwand meist nicht — es sei denn, in dieser Zeit sind erhebliche Unterschiede entstanden.

Was dazugehört — und was nicht

Einbezogen werden alle Anrechte, die auf eine Versorgung im Alter oder bei Invalidität zielen:

  • gesetzliche Rentenversicherung
  • Beamtenversorgung
  • berufsständische Versorgungswerke (Ärzte, Anwälte, Architekten)
  • Betriebsrenten in allen Durchführungswegen
  • geförderte private Vorsorge, also Riester- und Rürup-Verträge

Nicht dazu gehören: Sparguthaben, Wertpapierdepots, Immobilien, Kapitallebensversicherungen ohne Rentenbezug. Die fallen unter den Zugewinnausgleich — ein anderes Verfahren mit anderen Regeln, das man beantragen muss.

Diese Trennung führt regelmäßig zu Missverständnissen. Wer glaubt, mit dem Versorgungsausgleich sei das Vermögen mitgeregelt, irrt.

Wie geteilt wird

Der Regelfall ist die interne Teilung: Jedes einzelne Anrecht wird für sich halbiert, und die ausgleichsberechtigte Person bekommt beim selben Versorgungsträger ein eigenes Konto.

Das klingt umständlich, hat aber einen Vorteil: Beide bleiben im jeweiligen System. Wer die Hälfte einer Betriebsrente bekommt, wird selbst Versorgungsberechtigter dieser Betriebsrente — mit denselben Konditionen.

Es wird nicht verrechnet. Ein häufiger Irrtum ist, dass nur die Differenz ausgeglichen wird. Tatsächlich wird jedes Anrecht einzeln geteilt: Du gibst die Hälfte deiner Ansprüche ab und bekommst die Hälfte seiner. Bei mehreren Anrechten auf beiden Seiten entstehen entsprechend viele Übertragungen.

Kleinstanrechte können ausgenommen werden, wenn der Aufwand in keinem Verhältnis zum Wert steht.

Wann der Ausgleich entfällt

Neben der Drei-Jahres-Regel gibt es zwei weitere Wege:

Die Vereinbarung. Beide können den Ausgleich ganz oder teilweise ausschließen oder anders regeln — etwa im Tausch gegen eine Abfindung oder den Verzicht auf andere Ansprüche. Das muss notariell beurkundet werden.

Grobe Unbilligkeit. In seltenen Fällen lehnt das Gericht den Ausgleich ab, wenn er offensichtlich unfair wäre. Die Hürde ist hoch — dass jemand „mehr eingezahlt hat”, reicht bei Weitem nicht.

Der Ausschluss im Ehevertrag: die wichtigste Warnung

Ein Ausschluss ist nicht automatisch wirksam, nur weil er notariell beurkundet wurde. Gerichte prüfen Eheverträge in zwei Stufen: ob die Vereinbarung schon bei Abschluss einseitig belastend war, und ob es zum Zeitpunkt der Scheidung noch zumutbar ist, sich darauf zu berufen.

Besonders kritisch wird es in der klassischen Konstellation: Ein Partner gibt den Beruf für die Kinderbetreuung auf, hat kaum eigene Ansprüche — und hat vor Jahren einen Verzicht unterschrieben. Solche Klauseln halten oft nicht.

Wer einen Ausschluss vereinbaren will, sollte ihn deshalb nicht als Formsache behandeln. Ausführlicher dazu in unserem Text über den Ehevertrag.

Was das praktisch für dich bedeutet

Wenn du die Person mit den geringeren Ansprüchen bist — statistisch meistens Frauen mit Erwerbsunterbrechungen — ist der Versorgungsausgleich der wirksamste Schutz vor Altersarmut nach einer Scheidung. Ein Verzicht sollte gut überlegt und niemals unter Zeitdruck unterschrieben werden.

Wenn du die Person mit den höheren Ansprüchen bist, verlierst du spürbar. Das lässt sich nicht wegverhandeln, aber einplanen: Eine Rentenauskunft vor dem Verfahren zeigt dir, womit du rechnen musst.

Für beide gilt: Nach der Scheidung lohnt eine neue Renteninformation. Erst dort steht, was der Ausgleich konkret bewirkt hat — und wie viel Lücke noch zu schließen ist.

Wie das Verfahren insgesamt abläuft, steht in unserem Ratgeber zur Scheidung. Was eine Trennung finanziell sonst noch bedeutet, behandelt der Kostenratgeber.

Dieser Text erklärt die Grundzüge und ersetzt keine Rechtsberatung. Für den eigenen Fall ist eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht die richtige Adresse.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Versorgungsausgleich einfach erklärt?

Alles, was beide Partner während der Ehe an Rentenansprüchen aufgebaut haben, wird bei der Scheidung zusammengezählt und hälftig geteilt. Der Gedanke dahinter: Wer während der Ehe weniger verdient hat, etwa wegen Kinderbetreuung, soll im Alter nicht schlechter dastehen. Es geht ausschließlich um die Ehezeit — was davor oder danach aufgebaut wurde, bleibt unberührt.

Muss man den Versorgungsausgleich beantragen?

Nein. Das Familiengericht führt ihn bei einer Scheidung automatisch durch, ohne dass jemand ihn beantragen muss. Eine Ausnahme gilt für kurze Ehen von bis zu drei Jahren — dort findet er nur statt, wenn ein Partner es ausdrücklich verlangt.

Kann man den Versorgungsausgleich ausschließen?

Ja, durch eine notariell beurkundete Vereinbarung — im Ehevertrag oder später. Wirksam ist so ein Ausschluss aber nicht automatisch: Gerichte prüfen, ob er einen Partner unangemessen benachteiligt. Besonders kritisch wird es, wenn einer wegen der Kinderbetreuung kaum eigene Ansprüche aufbauen konnte.

Was zählt alles zum Versorgungsausgleich?

Weit mehr als die gesetzliche Rente: auch Betriebsrenten, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgungswerke sowie geförderte private Vorsorge wie Riester- und Rürup-Verträge. Nicht dazu gehören normale Sparanlagen, Immobilien oder Lebensversicherungen ohne Rentencharakter — die laufen über den Zugewinnausgleich.

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